Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht geführt wird und die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte an Grundstücken dokumentiert. Es genießt öffentlichen Glauben – man darf auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen.

Aufbau des Grundbuchs

  • Aufschrift: Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer
  • Bestandsverzeichnis: Flurstücke mit Lage und Größe
  • Abteilung I: Eigentumsverhältnisse (wer ist Eigentümer?)
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrecht, Auflassungsvormerkung)
  • Abteilung III: Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden)

Achtung: Bei Eigentumswohnungen ist das monatliche Hausgeld oft der unterschätzte Kostenfaktor. Prüfen Sie die Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre auf Nachzahlungen.

Grundbuch

Grundbucheinsicht

Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist: Eigentümer, Kaufinteressenten mit Nachweis, Gläubiger, Notare, Behörden. Kosten: ca. 10–20 € für einen beglaubigten Auszug.

Praxis-Tipp: Die steuerliche AfA ist einer der größten Hebel für Kapitalanleger. Bei Neubauten können Sie 3 % des Gebäudewerts jährlich abschreiben.

Die Kosten für den Grundbucheintrag ermitteln Sie mit dem Grundbuchkosten Rechner.