Grundbuchauszug
Grundbuchauszug – Der Röntgenblick auf die Eigentumsverhältnisse
Der Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift des Grundbuchblatts einer Immobilie. Er zeigt die vollständige Rechts- und Belastungssituation: Eigentümer (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte und Wohnrechte (Abteilung II) sowie Grundschulden und Hypotheken (Abteilung III). Das Grundbuch wird bei den Amtsgerichten geführt.
Warum ist das wichtig?
Der Grundbuchauszug enthält alle Informationen, die über den rechtlichen Zustand einer Immobilie entscheiden. Eingetragene Grundschulden, Nießbrauchrechte oder Vorkaufsrechte mindern den Wert oder schränken die Nutzung ein. Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet 20 Euro, ein unbeglaubigter 10 Euro. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – Eigentümer, Kaufinteressenten mit Nachweis, Notare, Banken und bestimmte Behörden.
Beispiel: Vor dem Kauf eines Reihenhauses in Bonn zeigt der Grundbuchauszug: Eigentümer ist die Verkäuferin (Abteilung I). In Abteilung II ist ein lebenslange Wohnrecht zugunsten der 82-jährigen Mutter eingetragen. In Abteilung III stehen zwei Grundschulden: 180.000 Euro (Sparkasse) und 45.000 Euro (Bausparkasse). Ohne den Grundbuchauszug hätte der Käufer das Wohnrecht der Mutter nicht erkannt.
Praxis-Tipp
Bestehen Sie vor jeder Kaufentscheidung auf einem aktuellen Grundbuchauszug – nicht älter als drei Monate. Prüfen Sie besonders die Abteilung II auf versteckte Belastungen. Ihr Notar wird den Auszug anfordern, aber Sie sollten ihn selbst lesen und verstehen. Fragen Sie bei unklaren Einträgen den Notar um Erklärung.
Berechnen Sie alle Kaufnebenkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

