Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie ist der größte Posten unter den Kaufnebenkosten und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Aktuelle Steuersätze
- 3,5 %: Bayern
- 5,0 %: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- 5,5 %: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen
- 6,0 %: Berlin, Hessen
- 6,5 %: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein

Fälligkeit
Das Finanzamt setzt die Steuer nach Beurkundung des Kaufvertrags fest. Erst nach Zahlung wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, ohne die keine Grundbucheintragung möglich ist. Frist: ca. 4–8 Wochen nach Bescheid.
Den exakten Steuerbetrag berechnen Sie mit dem Grunderwerbsteuer Rechner.

