Grundflächenzahl
Grundflächenzahl – Wie viel Fläche darf bebaut werden?
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks maximal überbaut werden darf. Eine GRZ von 0,4 bedeutet: Auf einem 800 m² Grundstück dürfen höchstens 320 m² Grundfläche mit Gebäuden und Nebenanlagen bedeckt werden. Die GRZ ist im Bebauungsplan festgelegt und nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für verschiedene Baugebiete unterschiedlich begrenzt.
Warum ist das wichtig?
Die GRZ bestimmt direkt, wie groß das Gebäude auf Ihrem Grundstück werden kann. In reinen Wohngebieten liegt die GRZ meist bei 0,4, in Mischgebieten bei 0,6, in Gewerbegebieten bei 0,8. Nebenanlagen wie Garagen, Stellplätze, Zufahrten und befestigte Wege werden zur überbauten Fläche hinzugerechnet. Die GRZ darf durch Nebenanlagen um bis zu 50 Prozent überschritten werden – bei einer GRZ von 0,4 also bis maximal 0,6 inklusive aller Nebenanlagen.
Beispiel: Grundstück in Bremerhaven, 700 m², GRZ 0,3. Maximale Gebäudegrundfläche: 210 m². Geplantes Einfamilienhaus: 130 m² Grundfläche. Verbleibend für Garage (36 m²), Terrasse (25 m²), Zufahrt (18 m²): 79 m². Gesamtversiegelung: 209 m² – knapp unter dem Limit. Die geplante zusätzliche Gartenlaube mit 15 m² wäre nicht mehr zulässig.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie die GRZ im Bebauungsplan, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Berechnen Sie neben dem Hauptgebäude auch alle Nebenanlagen ein. Bei kleinen Grundstücken kann eine niedrige GRZ die Realisierung Ihres Traumhauses verhindern. Im Zweifel hilft eine Bauvoranfrage beim Bauamt, um Klarheit über die tatsächlich mögliche Bebauung zu erhalten.
Planen Sie alle Kosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

