Grundpfandrecht

Grundpfandrecht – So sichert die Bank ihren Kredit

Ein Grundpfandrecht ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das dem Gläubiger erlaubt, bei Zahlungsausfall die Zwangsversteigerung zu betreiben und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Die beiden wichtigsten Formen sind die Grundschuld und die Hypothek. In der Praxis dominiert die Grundschuld mit über 95 Prozent aller Neubestellungen, weil sie flexibler einsetzbar ist als die akzessorische Hypothek.

Warum ist das wichtig?

Ohne Grundpfandrecht keine Immobilienfinanzierung – Banken vergeben Darlehen für Immobilien nur gegen die Sicherheit einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld oder Hypothek. Der Rang des Grundpfandrechts bestimmt, welcher Gläubiger im Verwertungsfall zuerst bedient wird. Erstrangige Grundpfandrechte erhalten bessere Zinskonditionen als nachrangige. Die Grundschuld bleibt auch nach Tilgung des Darlehens bestehen und kann für neue Finanzierungen wiederverwendet werden.

Beispiel: Frau Vogt kauft ein Haus in Osnabrück für 310.000 Euro. Die Bank bestellt eine erstrangige Grundschuld über 250.000 Euro (Zinssatz: 3,4 %). Später nimmt sie einen Modernisierungskredit über 40.000 Euro bei einer zweiten Bank auf – diese erhält eine nachrangige Grundschuld (Zinssatz: 5,1 %). Die Zinsdifferenz von 1,7 Prozent spiegelt das höhere Risiko der Nachrangposition wider.

Praxis-Tipp

Achten Sie auf den Rang Ihrer Grundschuld – erstrangig ist immer günstiger. Nach vollständiger Tilgung löschen Sie die Grundschuld nicht vorschnell, sondern lassen sie als Eigentümergrundschuld stehen. Bei einer Umschuldung ist die Abtretung der bestehenden Grundschuld an die neue Bank günstiger als Löschung und Neubestellung.

Vergleichen Sie Finanzierungskonditionen mit dem Baufinanzierungs-Vergleich.