Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das der Bank als Sicherheit für ein Darlehen dient. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und ist das in Deutschland übliche Sicherungsinstrument bei der Immobilienfinanzierung.
Grundschuld vs. Hypothek
- Hypothek: Akzessorisch – sie ist direkt an die Darlehensforderung gebunden und erlischt mit der Tilgung
- Grundschuld: Nicht akzessorisch – sie bleibt auch nach Tilgung bestehen und kann für neue Darlehen wiederverwendet werden
Kosten
Die Eintragung einer Grundschuld kostet ca. 0,5–0,8 % der Grundschuldsumme (Notar + Grundbuchamt). Bei einer Grundschuld von 250.000 € sind das rund 1.500–2.000 €.
Löschung
Nach vollständiger Tilgung kann die Grundschuld gelöscht werden (Löschungsbewilligung der Bank + Notar). Viele Eigentümer lassen die Grundschuld jedoch stehen – für eine eventuelle spätere Nutzung.
Modernisierungskosten können bei Vermietung bis zu 8 % auf die Jahresmiete umgelegt werden – das macht energetische Sanierung attraktiv.
Gut zu wissen: Kaufnebenkosten sind in der Regel nicht finanzierbar – die meisten Banken erwarten, dass Sie diese vollständig aus Eigenkapital bezahlen.
Die Kosten für den Grundbucheintrag ermitteln Sie mit dem Grundbuchkosten Rechner.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Die Grundschuld ist nicht an ein konkretes Darlehen gebunden und bleibt auch nach Tilgung bestehen – sie kann für neue Kredite wiederverwendet werden. Die Hypothek erlischt automatisch mit der Rückzahlung.

