Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag ist das Ergebnis der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er wird vom Finanzamt festgesetzt und dient der Gemeinde als Berechnungsgrundlage für die endgültige Grundsteuer.

Berechnung

Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl

  • Steuermesszahl Wohngrundstücke: 0,031 % (Bundesmodell)
  • Steuermesszahl Nichtwohngrundstücke: 0,034 %

Grundsteuermessbetrag

Beispiel

Grundsteuerwert: 350.000 € × 0,00031 = Messbetrag 108,50 €. Bei einem kommunalen Hebesatz von 500 % ergibt das: 108,50 × 5,0 = 542,50 € Grundsteuer/Jahr.

Bescheide

Sie erhalten zwei separate Bescheide: Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt, dann den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Einsprüche müssen beim richtigen Amt eingelegt werden.

Die neue Grundsteuer berechnen Sie mit dem Grundsteuer Rechner.