Grundsteuermessbetrag
Der Grundsteuermessbetrag ist das Ergebnis der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er wird vom Finanzamt festgesetzt und dient der Gemeinde als Berechnungsgrundlage für die endgültige Grundsteuer.
Berechnung
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl
- Steuermesszahl Wohngrundstücke: 0,031 % (Bundesmodell)
- Steuermesszahl Nichtwohngrundstücke: 0,034 %

Beispiel
Grundsteuerwert: 350.000 € × 0,00031 = Messbetrag 108,50 €. Bei einem kommunalen Hebesatz von 500 % ergibt das: 108,50 × 5,0 = 542,50 € Grundsteuer/Jahr.
Bescheide
Sie erhalten zwei separate Bescheide: Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt, dann den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde. Einsprüche müssen beim richtigen Amt eingelegt werden.
Die neue Grundsteuer berechnen Sie mit dem Grundsteuer Rechner.

