Grundstücksgleiche Rechte
Grundstücksgleiche Rechte – Eigentum ohne Grundstück
Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die zwar kein Eigentum an einem Grundstück begründen, aber rechtlich wie Grundstücke behandelt werden. Sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt, können mit Grundpfandrechten belastet und wie Grundstücke übertragen werden. Die wichtigsten Formen sind das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum nach dem WEG.
Warum ist das wichtig?
Das Verständnis grundstücksgleicher Rechte ist beim Immobilienkauf essentiell. Eine Eigentumswohnung ist rechtlich kein Grundstück, sondern ein grundstücksgleiches Recht – bestehend aus dem Sondereigentum an der Wohnung und dem Miteigentumsanteil am Grundstück. Ein Erbbaurecht trennt das Eigentum am Gebäude vom Eigentum am Boden: Der Erbbauberechtigte besitzt das Haus, aber nicht das Grundstück darunter. Diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen für Finanzierung, Vererbung und Besteuerung.
Beispiel: In Hamburg kauft ein Anleger eine Eigentumswohnung für 260.000 Euro. Im Grundbuch steht nicht ein Grundstück, sondern: Wohnungseigentum, bestehend aus 54/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Wandsbek, Flur 7, Flurstück 342 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 3. Es handelt sich um ein grundstücksgleiches Recht mit eigenem Grundbuchblatt.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie beim Wohnungskauf, ob es sich um echtes Wohnungseigentum oder ein Erbbaurecht handelt – bei letzterem fallen zusätzlich Erbbauzinsen an. Erbbaurechte haben eine begrenzte Laufzeit (meist 75-99 Jahre) und der Erbbauzins kann angepasst werden. Banken finanzieren Erbbaurechte oft zu schlechteren Konditionen als Volleigentum.
Alle Kaufkosten berechnen mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

