Grundflächenzahl (GRZ)

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks maximal überbaut werden darf. Sie ist eine der wichtigsten Festsetzungen im Bebauungsplan und bestimmt maßgeblich das Entwicklungspotenzial eines Grundstücks.

Berechnung

GRZ = überbaute Fläche ÷ Grundstücksfläche

Beispiel: GRZ 0,4 bei 600 m² Grundstück → maximal 240 m² dürfen überbaut werden.

Achtung: Mieterhöhungen sind an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Ohne Modernisierung dürfen Mieten innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % steigen (Kappungsgrenze).

Typische Werte

  • Reines Wohngebiet: GRZ 0,3–0,4
  • Allgemeines Wohngebiet: GRZ 0,4
  • Mischgebiet: GRZ 0,6
  • Kerngebiet/Gewerbe: GRZ 0,8–1,0

GRZ und GFZ zusammen

Die GRZ begrenzt die überbaute Grundfläche, die GFZ (Geschossflächenzahl) die gesamte Geschossfläche. Beide zusammen bestimmen, wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück entstehen kann – und damit den Wert des Grundstücks für Investoren.