Haftungsfreistellung
Haftungsfreistellung – Grünes Licht vom Kreditgeber
Die Haftungsfreistellung (auch Freistellungserklärung oder Lastenfreistellungszusage) ist eine Erklärung der finanzierenden Bank des Verkäufers, dass sie einer Löschung ihrer Grundschuld zustimmt, sobald der Kaufpreis eingegangen ist. Der Notar benötigt diese Erklärung, um dem Käufer ein lastenfreies Grundstück übertragen zu können.
Warum ist das wichtig?
Fast jede verkaufte Immobilie ist noch mit einer Grundschuld der Verkäuferbank belastet. Ohne Haftungsfreistellung würde der Käufer ein Grundstück mit bestehender Grundschuld erwerben – die Bank könnte trotz Eigentümerwechsel die Zwangsversteigerung betreiben. Die Haftungsfreistellung löst dieses Problem: Sie garantiert dem Notar, dass die Grundschuld gelöscht wird, sobald der Kaufpreis (teilweise) an die Verkäuferbank fließt. Erst dann gibt der Notar den Kaufpreis zur Zahlung frei.
Beispiel: Verkauf einer Wohnung in Hannover für 235.000 Euro. Die Sparkasse des Verkäufers hat noch eine Restschuld von 148.000 Euro aus dem ursprünglichen Darlehen. Sie stellt dem Notar eine Haftungsfreistellungserklärung aus: Nach Eingang von 148.000 Euro auf Konto XY wird die Löschungsbewilligung erteilt. Der Notar weist den Käufer an, 148.000 Euro direkt an die Sparkasse und 87.000 Euro an den Verkäufer zu überweisen.
Praxis-Tipp
Ihr Notar kümmert sich automatisch um die Haftungsfreistellung – Sie müssen selbst nichts tun. Prüfen Sie jedoch den Kaufvertragsentwurf, ob die Fälligkeitsmitteilung an den Eingang der Freistellungserklärung gekoppelt ist. Zahlen Sie niemals den Kaufpreis, bevor der Notar die Fälligkeit bestätigt hat.
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