Hausgeldabrechnung
Hausgeldabrechnung – Die Bilanz Ihrer Eigentumswohnung
Die Hausgeldabrechnung (Jahresabrechnung nach WEG) ist die jährliche Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter erstellt sie für das abgelaufene Wirtschaftsjahr und legt sie der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vor. Sie gliedert sich in die Gesamtabrechnung der WEG und die Einzelabrechnung für jede Wohneinheit.
Warum ist das wichtig?
Aus der Hausgeldabrechnung ergibt sich, ob ein Eigentümer nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält. Wenn die tatsächlichen Kosten höher waren als die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen, wird eine Nachzahlung fällig. Für Kapitalanleger ist die Hausgeldabrechnung steuerlich relevant: Die umlagefähigen Kosten können auf den Mieter umgelegt werden, die nicht umlagefähigen (Verwaltung, Instandhaltungsrücklage) mindern die steuerpflichtigen Mieteinnahmen.
Beispiel: WEG-Jahresabrechnung für eine 72 m² Wohnung in Darmstadt: Hausgeld-Vorauszahlungen im Jahr: 3.600 Euro (300 Euro/Monat). Tatsächliche Kosten laut Einzelabrechnung: 3.820 Euro (davon umlagefähig 2.440 Euro, nicht umlagefähig 1.380 Euro). Nachzahlung: 220 Euro. Der Vermieter kann 2.440 Euro auf den Mieter umlegen und 1.380 Euro als Werbungskosten absetzen.
Praxis-Tipp
Prüfen Sie jede Hausgeldabrechnung sorgfältig: Stimmen die Verteilerschlüssel? Sind Sonderumlagen korrekt zugeordnet? Wurden Zinserträge der Rücklage ausgewiesen? Bei Unstimmigkeiten können Sie die Beschlussfassung anfechten. Verlangen Sie vor dem Kauf einer Wohnung die letzten drei Hausgeldabrechnungen – sie zeigen, ob die Kosten stabil sind oder steigen.
Analysieren Sie den Cashflow Ihrer Wohnung mit dem Cashflow-Rechner.

