Höchstbetragshypothek

Höchstbetragshypothek – Sicherheit bis zur Obergrenze

Die Höchstbetragshypothek ist eine Sonderform der Hypothek, bei der nur der Höchstbetrag festgelegt wird, bis zu dem das Grundstück haftet. Die konkrete Forderungshöhe kann variieren, darf aber den eingetragenen Höchstbetrag nicht überschreiten. Sie eignet sich für Kreditlinien und Kontokorrentkredite, deren Höhe schwankt – typisch bei gewerblichen Finanzierungen.

Warum ist das wichtig?

Im Gegensatz zur normalen Hypothek muss bei der Höchstbetragshypothek die gesicherte Forderung nicht konkret beziffert sein. Das macht sie flexibel für Geschäftsbeziehungen mit wechselnden Kreditvolumina. Im Privatbereich kommt sie selten vor – hier dominiert die Grundschuld, die noch flexibler ist. Bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen mit revolierenden Kreditlinien hat die Höchstbetragshypothek jedoch ihren festen Platz.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb in Tübingen nutzt seine Gewerbeimmobilie (Wert 450.000 Euro) als Sicherheit für einen Kontokorrentkredit. Die Bank lässt eine Höchstbetragshypothek über 150.000 Euro eintragen. Der tatsächlich in Anspruch genommene Kredit schwankt zwischen 40.000 und 130.000 Euro je nach Auftragslage. Die Höchstbetragshypothek deckt diese Schwankungen ab, ohne dass jede Änderung im Grundbuch eingetragen werden muss.

Praxis-Tipp

Für Privatpersonen ist die Grundschuld in den meisten Fällen die bessere Wahl, da sie noch flexibler als die Höchstbetragshypothek ist. Gewerbetreibende sollten den Höchstbetrag nicht zu knapp bemessen, um bei wachsendem Kreditbedarf keine erneute Grundbuchänderung zu benötigen. Die Eintragungskosten richten sich nach dem Höchstbetrag, nicht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme.

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