Indexmiete
Bei einer Indexmiete (§ 557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Steigt die Inflation, darf der Vermieter die Miete entsprechend anpassen – ohne Vergleichsmiete oder Mietspiegel.
Vorteile für den Vermieter
- Automatischer Inflationsschutz
- Keine Begründung über Mietspiegel nötig
- Mieterhöhung per einfacher Erklärung (Textform)
- Kappungsgrenze gilt nicht
Vorteile für den Mieter
- Transparente, nachvollziehbare Anpassung
- Modernisierungsumlage ist ausgeschlossen (außer energetische Sanierung)
- Keine Mieterhöhung über Vergleichsmiete hinaus

In der Praxis
Indexmietverträge wurden durch die hohe Inflation 2022/2023 kontrovers diskutiert – Mieterhöhungen von 10 % und mehr waren möglich. In Zeiten niedriger Inflation profitieren eher die Mieter.
Experten-Tipp: Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Rate gleich, aber der Zinsanteil sinkt über die Jahre automatisch zugunsten der Tilgung.
Wie sich die Miete mit der Inflation entwickelt, zeigt der Indexmiete Rechner.

