Jahresabrechnung WEG
Jahresabrechnung WEG – Transparenz über die Gemeinschaftsfinanzen
Die WEG-Jahresabrechnung ist die Pflichtabrechnung des Verwalters über alle Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr. Sie muss nach § 28 WEG als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Zufluss-Abfluss-Prinzip) erstellt werden und enthält sowohl die Gesamtabrechnung als auch die Einzelabrechnungen aller Eigentümer.
Warum ist das wichtig?
Die Jahresabrechnung ist das zentrale Kontrollinstrument der Eigentümer über die Finanzen ihrer Gemeinschaft. Häufige Fehler: Falsche Verteilerschlüssel, nicht berücksichtigte Zinserträge der Rücklage, fehlende Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Die Abrechnung wird in der Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss genehmigt. Wer Fehler entdeckt, muss den Beschluss innerhalb eines Monats anfechten – sonst wird er bestandskräftig.
Beispiel: WEG mit 8 Einheiten in Bielefeld. Gesamteinnahmen: 38.400 Euro (Hausgeldvorauszahlungen). Gesamtausgaben: 41.200 Euro (Bewirtschaftung 29.800 Euro, Zuführung Rücklage 8.400 Euro, Sonderumlage Treppenhausrenovierung 3.000 Euro). Nachzahlung gesamt: 2.800 Euro. Wohnung Nr. 4 (Anteil 115/1000): Einzelnachzahlung 322 Euro.
Praxis-Tipp
Vergleichen Sie die Einzelpositionen der Abrechnung mit dem Wirtschaftsplan – größere Abweichungen sollte der Verwalter erklären können. Fordern Sie Einsicht in die Belege, wenn Positionen unklar sind. Nutzen Sie die Abrechnungsdaten für Ihre Steuererklärung: Der nicht umlagefähige Anteil ist bei Vermietung als Werbungskosten absetzbar.
Überwachen Sie Ihre Wohnungskosten mit dem Cashflow-Rechner.

