Kaution

Kaution – Sicherheit für den Vermieter

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter, die Ansprüche aus dem Mietverhältnis absichern soll – insbesondere ausstehende Mietzahlungen, Nebenkostennachforderungen und Schäden an der Mietsache. Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste bei Mietbeginn.

Warum ist das wichtig?

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen – bei Insolvenz des Vermieters ist die Kaution damit geschützt. Übliche Anlageformen sind das Sparkonto, die Mietkautionsversicherung oder eine Bankbürgschaft. Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist – die Rechtsprechung akzeptiert drei bis sechs Monate, bei offener Nebenkostenabrechnung auch bis zu zwölf Monate.

Beispiel: Nettokaltmiete in Krefeld: 680 Euro. Maximale Kaution: 2.040 Euro. Der Mieter zahlt in drei Raten: 680 Euro bei Einzug, 680 Euro im zweiten Monat, 680 Euro im dritten Monat. Der Vermieter legt die Kaution auf einem separaten Sparkonto an. Nach 5 Jahren Mietdauer und ordnungsgemäßer Rückgabe erhält der Mieter 2.040 Euro plus 45 Euro Zinsen zurück.

Praxis-Tipp

Als Vermieter: Legen Sie die Kaution auf einem separaten Konto an und dokumentieren Sie dies gegenüber dem Mieter. Halten Sie Schäden beim Auszug im Übergabeprotokoll fest, bevor Sie die Kaution verrechnen. Als Mieter: Fordern Sie bei Mietende den Kautionsbetrag plus Zinsen schriftlich ein. Eine Mietkautionsversicherung kann eine Alternative sein, wenn die Einmalzahlung zu belastend ist.

Rendite berechnen

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