Kommunalabgaben

Kommunalabgaben – Was die Gemeinde von Eigentümern verlangt

Kommunalabgaben sind alle finanziellen Leistungen, die Grundstückseigentümer an ihre Gemeinde zahlen müssen. Sie umfassen Steuern (vor allem die Grundsteuer B), Beiträge (Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge) und Gebühren (Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung). Die rechtliche Grundlage bilden die Kommunalabgabengesetze der Bundesländer und die Abgabensatzungen der Gemeinden.

Warum ist das wichtig?

Kommunalabgaben stellen einen laufenden Kostenfaktor dar, der bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Immobilieninvestition berücksichtigt werden muss. Während Grundsteuer und Müllgebühren auf den Mieter umgelegt werden können, sind Erschließungs- und Ausbaubeiträge vom Eigentümer zu tragen. Die Höhe der Grundsteuer variiert durch unterschiedliche Hebesätze erheblich: Von 260 % in Gemeinden in Bayern bis über 900 % in einigen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

Beispiel: Eigentumswohnung in einer hessischen Kleinstadt. Jährliche Kommunalabgaben: Grundsteuer B (380 Euro), Abwassergebühr (240 Euro), Müllgebühr (180 Euro), Straßenreinigung (65 Euro), Niederschlagswassergebühr (95 Euro). Summe: 960 Euro jährlich. Davon auf den Mieter umlagefähig: 960 Euro vollständig. Zehn Kilometer weiter, in einer Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz, beträgt die Grundsteuer nur 220 Euro.

Praxis-Tipp

Recherchieren Sie vor dem Kauf die Hebesätze und Gebührensatzungen der Gemeinde. Niedrige Hebesätze können ein Kaufargument sein – sie signalisieren eine finanzstarke Gemeinde oder niedrige kommunale Ausgaben. Planen Sie die Kommunalabgaben in Ihre Renditeberechnung ein und prüfen Sie, ob geplante Infrastrukturmaßnahmen zu Beitragserhebungen führen könnten.

Berechnen Sie die Grundsteuerbelastung mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner.