Kündigungssperrfrist

Die Kündigungssperrfrist schützt Mieter vor einer Eigenbedarfskündigung nach der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung. Der neue Eigentümer darf frühestens nach Ablauf der Sperrfrist wegen Eigenbedarf kündigen (§ 577a BGB).

Dauer

  • Gesetzliches Minimum: 3 Jahre ab Eintragung im Grundbuch
  • Landesrechtliche Verlängerung: Bis zu 10 Jahre in angespannten Wohnungsmärkten
  • Beispiel Berlin: 10 Jahre Kündigungssperrfrist (seit 2013)
  • Beispiel München: 10 Jahre
  • Beispiel Hamburg: 10 Jahre (in bestimmten Stadtteilen)

Kündigungssperrfrist

Achtung: Bei Eigentumswohnungen ist das monatliche Hausgeld oft der unterschätzte Kostenfaktor. Prüfen Sie die Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre auf Nachzahlungen.

Bedeutung für Investoren

Beim Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung muss die Kündigungssperrfrist einkalkuliert werden. In Städten mit 10-Jahres-Frist ist eine Eigennutzung erst nach einem Jahrzehnt möglich – ein wichtiger Faktor bei der Renditekalkulation.

Häufige Fragen

Soll ich lieber mieten oder kaufen?

Das hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Kaufen lohnt sich bei langem Zeithorizont (10+ Jahre), stabilem Einkommen und wenn Kaufen günstiger ist als Mieten plus Opportunitätskosten des Eigenkapitals.

Was passiert, wenn ich die Kreditrate nicht mehr zahlen kann?

Sprechen Sie sofort mit Ihrer Bank. Oft sind Stundungen oder Ratenanpassungen möglich. Im schlimmsten Fall droht nach mehreren Mahnungen die Zwangsversteigerung.

Kann ich eine Immobilie ohne Makler kaufen?

Ja, das spart die Maklerprovision. Suchen Sie auf Portalen nach Privatangeboten oder sprechen Sie direkt Hausverwaltungen an. Allerdings müssen Sie Marktkenntnis und Verhandlungsgeschick selbst mitbringen.