Lastenfreistellung

Lastenfreistellung – Sauberes Grundbuch für den Käufer

Die Lastenfreistellung ist der Vorgang, bei dem alle nicht übernommenen Belastungen aus dem Grundbuch eines verkauften Grundstücks gelöscht werden. Insbesondere betrifft dies Grundschulden und Hypotheken aus der Finanzierung des Verkäufers. Der Notar koordiniert den Prozess: Er holt die Löschungsbewilligung der Verkäuferbank ein und stellt sicher, dass der Kaufpreis erst fließt, wenn die Lastenfreistellung gesichert ist.

Warum ist das wichtig?

Ohne Lastenfreistellung würde der Käufer eine Immobilie mit den Schulden des Verkäufers erwerben. Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld haftet am Grundstück, nicht an der Person – der neue Eigentümer könnte von der Bank des Verkäufers in Anspruch genommen werden. Der Kaufvertrag enthält daher die Verpflichtung des Verkäufers, die Immobilie lastenfrei zu übergeben. Die Bank des Verkäufers stellt eine Freistellungserklärung aus, die an den Eingang des Kaufpreises (oder eines Teils) gekoppelt ist.

Beispiel: Verkauf eines Hauses in Salzgitter für 265.000 Euro. Im Grundbuch steht eine Grundschuld der Volksbank über 195.000 Euro (Restschuld: 142.000 Euro). Der Notar erhält die Freistellungserklärung: Nach Zahlung von 142.000 Euro auf das Darlehenskonto erteilt die Volksbank die Löschungsbewilligung. Der verbleibende Kaufpreis (123.000 Euro) fließt an den Verkäufer.

Praxis-Tipp

Vertrauen Sie auf Ihren Notar – die Lastenfreistellung ist sein tägliches Geschäft. Prüfen Sie aber den Kaufvertragsentwurf: Die Fälligkeitsmitteilung für den Kaufpreis sollte erst nach Eingang der Freistellungserklärung erfolgen. Überweisen Sie niemals den Kaufpreis, ohne dass der Notar die Fälligkeit schriftlich bestätigt hat.

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