Löschungsbewilligung
Löschungsbewilligung – Die Bank gibt die Grundschuld frei
Die Löschungsbewilligung ist eine notariell beglaubigte Erklärung der Bank, dass sie der Löschung der zu ihren Gunsten eingetragenen Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Sie wird nach vollständiger Tilgung des Darlehens oder im Zuge eines Immobilienverkaufs ausgestellt. Die Bank ist nach Tilgung verpflichtet, die Löschungsbewilligung zu erteilen.
Warum ist das wichtig?
Viele Eigentümer möchten nach der Darlehenstilgung ein lastenfreies Grundbuch. Die Löschungsbewilligung ermöglicht die Grundbuchbereinigung – allerdings ist die Löschung nicht immer sinnvoll. Die bestehende Grundschuld kann als Eigentümergrundschuld stehen bleiben und bei Bedarf für neue Finanzierungen genutzt werden. Die Löschung kostet Notar- und Grundbuchgebühren, die Abtretung einer bestehenden Grundschuld ist deutlich günstiger als Löschung plus Neubestellung.
Beispiel: Nach 25 Jahren hat Frau Lindner ihr Reihenhaus in Erlangen vollständig abbezahlt. Die Grundschuld über 200.000 Euro steht noch im Grundbuch. Ihre Bank schickt die Löschungsbewilligung. Löschungskosten: Notar 200 Euro, Grundbuchamt 200 Euro = 400 Euro. Fünf Jahre später braucht sie 60.000 Euro für eine Dachsanierung. Hätte sie die Grundschuld behalten, könnte sie diese einfach an die neue Bank abtreten (Kosten: 150 Euro). Stattdessen muss eine neue Grundschuld bestellt werden: 1.200 Euro.
Praxis-Tipp
Bewahren Sie die Löschungsbewilligung sicher auf, auch wenn Sie die Grundschuld nicht sofort löschen. Sie ist unbefristet gültig und kann jederzeit verwendet werden. Solange kein Verkauf ansteht, ist es wirtschaftlich sinnvoller, die Grundschuld als Eigentümergrundschuld zu behalten – sie kostet nichts und spart bei zukünftigen Finanzierungen Gebühren.
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