Maklerprovision (Teilung)
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Halbteilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien. Der Käufer zahlt maximal so viel Provision wie der Verkäufer – eine Regelung, die Käufer vor überhöhten Maklerkosten schützt.
Die drei Modelle
- Doppelmakler: Makler vertritt beide Seiten → Provision wird hälftig geteilt (häufigster Fall)
- Verkäuferauftrag: Nur der Verkäufer beauftragt → Verkäufer zahlt volle Provision, kann max. 50 % an Käufer weitergeben
- Käuferauftrag: Nur der Käufer beauftragt → Käufer zahlt allein (selten)
Hinweis: Mieterhöhungen sind an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Ohne Modernisierung dürfen Mieten innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % steigen (Kappungsgrenze).
Provisionshöhe nach Region
Die Gesamtprovision liegt zwischen 5,95 % und 7,14 % (inkl. MwSt.). In Berlin, Brandenburg und Hamburg ist 7,14 % üblich, in Bayern und Baden-Württemberg eher 5,95–7,14 %.
Gut zu wissen: Achten Sie bei der Finanzierung auf Sondertilgungsrechte. Schon 5 % Sondertilgung pro Jahr können die Laufzeit um mehrere Jahre verkürzen.
Die genauen Maklerkosten in Ihrem Bundesland berechnen Sie mit dem Maklerkosten Rechner.



