Mietkauf

Mietkauf – Erst mieten, dann besitzen

Beim Mietkauf erwirbt der Mieter das Recht, die gemietete Immobilie nach einer vereinbarten Zeit zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen. Ein Teil der gezahlten Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet. Es gibt zwei Varianten: den klassischen Mietkauf mit verbindlicher Kaufverpflichtung und den Optionskauf, bei dem der Mieter ein Kaufrecht hat, aber nicht kaufen muss.

Warum ist das wichtig?

Mietkauf ermöglicht den Immobilienerwerb für Menschen, die aktuell kein Eigenkapital für eine Bankfinanzierung aufbringen können. Allerdings ist das Modell wirtschaftlich oft ungünstiger als ein klassischer Kauf: Der Kaufpreis wird beim Vertragsschluss fixiert – steigt die Immobilie im Wert, profitiert der Käufer; sinkt sie, ist er an einen überhöhten Preis gebunden. Zudem liegt der Mietkaufpreis in der Regel 10 bis 30 Prozent über dem aktuellen Marktwert, weil der Verkäufer das Risiko und die Wartezeit einpreist.

Beispiel: Mietkaufvertrag in Siegen: Wohnung Marktwert 190.000 Euro, Mietkaufpreis 225.000 Euro, Laufzeit 15 Jahre. Monatliche Rate: 1.250 Euro (davon 750 Euro Miete, 500 Euro Kaufpreisansparung). Nach 15 Jahren hat der Käufer 90.000 Euro angespart. Die Restschuld von 135.000 Euro muss über eine Bank finanziert werden. Alternative: Sofortkauf für 190.000 Euro mit 10 % EK und 3,5 % Zins – deutlich günstiger.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Mietkaufangebote sehr kritisch: Vergleichen Sie den vereinbarten Kaufpreis mit dem aktuellen Marktwert. Lassen Sie den Vertrag von einem unabhängigen Anwalt prüfen. Klären Sie, was bei Zahlungsverzug passiert und ob bereits gezahlte Kaufpreisanteile bei Nichtausübung des Kaufrechts verfallen. In den meisten Fällen ist ein konventioneller Kauf mit Bankfinanzierung wirtschaftlich vorteilhafter.

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