Modernisierungsumlage

Die Modernisierungsumlage erlaubt es Vermietern, einen Teil der Kosten für wertsteigernde Maßnahmen auf die Miete umzulegen. Seit 2019 dürfen maximal 8 % der Modernisierungskosten (statt zuvor 11 %) jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden.

Was zählt als Modernisierung?

  • Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung)
  • Wohnwertverbesserung (Balkon, Aufzug, Badezimmer)
  • Schaffung neuen Wohnraums (Dachausbau)
  • Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Anforderungen

Ein oft übersehener Aspekt: Die Lage bestimmt nicht nur den heutigen Wert, sondern auch das Wertsteigerungspotenzial. Infrastrukturprojekte wie neue U-Bahn-Linien oder Gewerbeparks können die Preise in einem Viertel innerhalb weniger Jahre deutlich steigern.

Grenzen

  • 8 % der Kosten pro Jahr umlagefähig
  • Kappungsgrenze: Miete darf innerhalb von 6 Jahren um max. 3 €/m² steigen (bei Mieten unter 7 €/m²: max. 2 €/m²)
  • Erhaltungsmaßnahmen (reine Instandhaltung) sind nicht umlagefähig

Standorte mit Universitäten bieten oft stabile Mietnachfrage und geringe Leerstandsquoten – ideal für Kapitalanleger.

Beispiel

Modernisierungskosten: 30.000 € für Fenstertausch. 8 % = 2.400 €/Jahr = 200 €/Monat Mieterhöhung.

Fazit

Ob als Eigenheim oder Kapitalanlage – eine fundierte Recherche und ehrliche Kalkulation sind der Schlüssel. Nutzen Sie unsere kostenlosen Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.