Modernisierungsumlage
Die Modernisierungsumlage erlaubt es Vermietern, einen Teil der Kosten für wertsteigernde Maßnahmen auf die Miete umzulegen. Seit 2019 dürfen maximal 8 % der Modernisierungskosten (statt zuvor 11 %) jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden.
Was zählt als Modernisierung?
- Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung)
- Wohnwertverbesserung (Balkon, Aufzug, Badezimmer)
- Schaffung neuen Wohnraums (Dachausbau)
- Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Anforderungen
Ein oft übersehener Aspekt: Die Lage bestimmt nicht nur den heutigen Wert, sondern auch das Wertsteigerungspotenzial. Infrastrukturprojekte wie neue U-Bahn-Linien oder Gewerbeparks können die Preise in einem Viertel innerhalb weniger Jahre deutlich steigern.
Grenzen
- 8 % der Kosten pro Jahr umlagefähig
- Kappungsgrenze: Miete darf innerhalb von 6 Jahren um max. 3 €/m² steigen (bei Mieten unter 7 €/m²: max. 2 €/m²)
- Erhaltungsmaßnahmen (reine Instandhaltung) sind nicht umlagefähig
Standorte mit Universitäten bieten oft stabile Mietnachfrage und geringe Leerstandsquoten – ideal für Kapitalanleger.
Beispiel
Modernisierungskosten: 30.000 € für Fenstertausch. 8 % = 2.400 €/Jahr = 200 €/Monat Mieterhöhung.
Fazit
Ob als Eigenheim oder Kapitalanlage – eine fundierte Recherche und ehrliche Kalkulation sind der Schlüssel. Nutzen Sie unsere kostenlosen Rechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.

