Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) ist die jährliche Abrechnung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten gegenüber dem Mieter. Der Vermieter muss sie spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.
Pflichtangaben
- Abrechnungszeitraum (in der Regel Kalenderjahr)
- Gesamtkosten je Kostenart
- Verteilerschlüssel (nach Fläche, Verbrauch oder Personenzahl)
- Anteil des Mieters
- Geleistete Vorauszahlungen
- Nachzahlung oder Guthaben
Sprechen Sie mit Nachbarn und Bewohnern vor Ort. Niemand kennt die Vor- und Nachteile eines Viertels besser als die Menschen, die dort leben. So erfahren Sie Details, die in keinem Exposé stehen.
Häufige Fehler
- Fristüberschreitung: Nach 12 Monaten keine Nachforderung mehr möglich
- Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltung, Instandhaltung, Bankgebühren
- Falscher Verteilerschlüssel: Muss im Mietvertrag vereinbart sein
Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in die Originalbelege und 12 Monate Zeit für Einwendungen.
Häufige Fragen
Brutto- oder Nettorendite – was ist wichtiger?
Die Nettorendite, denn sie berücksichtigt alle laufenden Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko. Die Bruttorendite allein kann täuschen.
Ab welcher Rendite lohnt sich eine Kapitalanlage?
Als Daumenregel: Die Nettorendite sollte mindestens 1–2 % über dem aktuellen Bauzins liegen, damit sich die Investition auch nach Finanzierungskosten rechnet.

