Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) ist die jährliche Abrechnung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten gegenüber dem Mieter. Der Vermieter muss sie spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.

Pflichtangaben

  • Abrechnungszeitraum (in der Regel Kalenderjahr)
  • Gesamtkosten je Kostenart
  • Verteilerschlüssel (nach Fläche, Verbrauch oder Personenzahl)
  • Anteil des Mieters
  • Geleistete Vorauszahlungen
  • Nachzahlung oder Guthaben

Sprechen Sie mit Nachbarn und Bewohnern vor Ort. Niemand kennt die Vor- und Nachteile eines Viertels besser als die Menschen, die dort leben. So erfahren Sie Details, die in keinem Exposé stehen.

Häufige Fehler

  • Fristüberschreitung: Nach 12 Monaten keine Nachforderung mehr möglich
  • Nicht umlagefähige Kosten: Verwaltung, Instandhaltung, Bankgebühren
  • Falscher Verteilerschlüssel: Muss im Mietvertrag vereinbart sein

Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in die Originalbelege und 12 Monate Zeit für Einwendungen.

Häufige Fragen

Brutto- oder Nettorendite – was ist wichtiger?

Die Nettorendite, denn sie berücksichtigt alle laufenden Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko. Die Bruttorendite allein kann täuschen.

Ab welcher Rendite lohnt sich eine Kapitalanlage?

Als Daumenregel: Die Nettorendite sollte mindestens 1–2 % über dem aktuellen Bauzins liegen, damit sich die Investition auch nach Finanzierungskosten rechnet.