Nominalzins

Nominalzins – Der nackte Zinssatz ohne Nebenkosten

Der Nominalzins (auch Sollzins) ist der reine Zinssatz, den die Bank für die Bereitstellung des Darlehens berechnet – ohne Berücksichtigung von Gebühren, Disagio oder Tilgungsverrechnung. Er dient als Basis für die Berechnung der monatlichen Zinsbelastung: Darlehenssumme multipliziert mit dem Nominalzins geteilt durch 12 ergibt die monatliche Zinszahlung zu Beginn der Laufzeit.

Warum ist das wichtig?

Der Nominalzins allein sagt wenig über die tatsächlichen Kreditkosten aus. Ein Darlehen mit 3,2 % Nominalzins und 1 % Bearbeitungsgebühr ist teurer als eines mit 3,4 % Nominalzins ohne Gebühr. Deshalb schreibt die Preisangabenverordnung den Effektivzins als Vergleichsmaßstab vor. Trotzdem ist der Nominalzins nicht unwichtig: Er bestimmt die tatsächliche Zinsberechnung für die monatliche Rate und ist die Verhandlungsbasis mit der Bank.

Beispiel: Darlehen über 200.000 Euro mit 3,5 % Nominalzins. Monatliche Zinszahlung im ersten Monat: 200.000 × 3,5 % / 12 = 583,33 Euro. Bei 2 % Tilgung kommt die Tilgungsrate hinzu: 333,33 Euro. Gesamtrate: 916,67 Euro. Im zweiten Monat sinkt die Zinsbelastung minimal, weil die Restschuld durch die Tilgung gesunken ist: 199.667 × 3,5 % / 12 = 582,36 Euro.

Praxis-Tipp

Verhandeln Sie mit Ihrer Bank immer über den Nominalzins – er ist der größte Hebel für Ihre monatliche Rate. Vergleichen Sie aber Angebote verschiedener Banken anhand des Effektivzinses, der alle Kosten bündelt. Achten Sie darauf, dass Vergleichsangebote identische Tilgungssätze und Zinsbindungen haben, sonst ist der Effektivzins nicht vergleichbar.

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