Qualifizierter Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel – Der amtliche Mietpreiskompass

Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde sowie Interessenvertretern (Mieterverein, Eigentümerverband) anerkannt. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen ab und muss alle zwei Jahre angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden. Im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel genießt er vor Gericht eine Vermutungswirkung.

Warum ist das wichtig?

Der qualifizierte Mietspiegel ist das wichtigste Instrument für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse. Vermieter, die sich auf ihn berufen, müssen keine Vergleichswohnungen benennen und kein Gutachten einholen. Mieter können anhand des Mietspiegels prüfen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. In Gerichtsprozessen gilt die Vermutungswirkung: Der Mietspiegel wird als korrekt angenommen, solange die Gegenseite nichts anderes beweist. Seit 2022 sind Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung verpflichtet.

Beispiel: Laut qualifiziertem Mietspiegel Frankfurt am Main liegt die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 75 m² Wohnung, Baujahr 1985, normale Ausstattung, mittlere Lage bei 11,20 bis 13,80 Euro/m². Die aktuelle Miete beträgt 9,50 Euro/m². Der Vermieter kann auf den Mittelwert (12,50 Euro/m²) erhöhen – allerdings maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze, in angespannten Märkten 15 %).

Praxis-Tipp

Nutzen Sie den Online-Mietspiegel Ihrer Stadt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Ordnen Sie Ihre Wohnung korrekt ein: Baujahr, Wohnungsgröße, Ausstattung und Lage bestimmen den Mietspiegelwert. Bei Mieterhöhungen reicht die Angabe der Mietspiegeldaten aus – ein teures Sachverständigengutachten ist bei qualifiziertem Mietspiegel unnötig.

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