Rangbescheinigung

Rangbescheinigung – Schnellere Kreditauszahlung durch Notar-Bestätigung

Die Rangbescheinigung ist eine Erklärung des Notars gegenüber der finanzierenden Bank, dass die Grundschuld des Käufers mit dem vereinbarten Rang im Grundbuch eingetragen werden wird. Da die tatsächliche Grundbucheintragung Wochen dauern kann, ermöglicht die Rangbescheinigung eine vorzeitige Auszahlung des Darlehens – noch bevor die Grundschuld im Grundbuch steht.

Warum ist das wichtig?

Zwischen notarieller Beurkundung und Grundbucheintragung vergehen oft vier bis acht Wochen. Ohne Rangbescheinigung müsste der Käufer warten, bis die Grundschuld tatsächlich eingetragen ist, bevor die Bank das Darlehen auszahlt. Das kann den gesamten Kaufablauf verzögern und Bereitstellungszinsen verursachen. Die Rangbescheinigung überbrückt diese Wartezeit: Der Notar garantiert der Bank, dass keine vorrangigen Eintragungen dazwischenkommen.

Beispiel: Kauf einer Wohnung in Essen. Am 15. März wird der Kaufvertrag beurkundet, gleichzeitig die Grundschuld über 230.000 Euro. Das Grundbuchamt trägt voraussichtlich am 28. April ein. Die Fälligkeit des Kaufpreises ist der 15. April. Der Notar stellt am 20. März die Rangbescheinigung aus – die Bank zahlt das Darlehen am 15. April aus, sechs Wochen bevor die Grundbucheintragung erfolgt.

Praxis-Tipp

Fragen Sie Ihre Bank, ob sie eine Rangbescheinigung akzeptiert – die meisten tun es. Ihr Notar stellt sie routinemäßig aus. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag die Rangbescheinigung als Fälligkeitsvoraussetzung definiert ist, damit der Kaufpreis rechtzeitig gezahlt werden kann. Die Rangbescheinigung kostet beim Notar etwa 50 bis 100 Euro.

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