Selbstauskunft

Selbstauskunft – Der Fragebogen für Mietinteressenten

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Vermieter von Mietinteressenten ausfüllen lassen, um deren Eignung als Mieter zu prüfen. Sie enthält Fragen zu persönlichen Daten, Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, Anzahl der einziehenden Personen und eventuellen Insolvenzverfahren. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Selbstauskunft auszufüllen – aber wer sie verweigert, verringert seine Chancen auf die Wohnung erheblich.

Warum ist das wichtig?

Das Datenschutzrecht begrenzt, was der Vermieter fragen darf. Zulässig sind: Name, Einkommen, Arbeitgeber, Personenzahl, Haustiere, ob ein Insolvenzverfahren läuft und ob Mietschulden bestehen. Unzulässig sind Fragen nach Familienplanung, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, sexueller Orientierung und ethnischer Herkunft. Bei unzulässigen Fragen hat der Mieter ein „Recht zur Lüge“. Die Selbstauskunft muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden – Falschangaben bei zulässigen Fragen können zur fristlosen Kündigung führen.

Beispiel: Bei einer Wohnungsbewerbung in Hamburg gibt der Mieter in der Selbstauskunft ein Nettoeinkommen von 3.200 Euro an, tatsächlich verdient er nur 2.100 Euro. Die Miete beträgt 850 Euro. Der Vermieter hätte bei korrekter Angabe nicht vermietet. Nachdem die Wahrheit herauskommt, kündigt er wegen arglistiger Täuschung – das Gericht bestätigt die Kündigung.

Praxis-Tipp

Als Vermieter: Verwenden Sie einen datenschutzkonformen Fragebogen und fragen Sie nur Zulässiges. Verlangen Sie zusätzlich Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und eine SCHUFA-Auskunft. Als Mietinteressent: Bereiten Sie alle Unterlagen (Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, SCHUFA, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) vor der Besichtigung vor – Schnelligkeit ist ein Wettbewerbsvorteil.

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