Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignung – Eigentum übertragen zur Kreditsicherung

Bei der Sicherungsübereignung überträgt der Kreditnehmer das Eigentum an beweglichen Sachen (nicht an Grundstücken) an den Kreditgeber als Sicherheit. Die Besitzübertragung erfolgt nur mittelbar – der Schuldner behält den Besitz und die Nutzung. Im Immobilienbereich kommt die Sicherungsübereignung bei Gebäudezubehör, Inventar vermieteter Wohnungen und technischen Anlagen vor.

Warum ist das wichtig?

Wenn die Grundschuld auf der Immobilie nicht ausreicht oder bereits vollständig belastet ist, kann die Sicherungsübereignung von Einrichtungsgegenständen einer möblierten Vermietung oder von Gewerbeeinrichtung als zusätzliche Sicherheit dienen. Typisch ist dies bei Hotelfinanzierungen, wo das gesamte Inventar (Möbel, Küchentechnik, IT) sicherungsübereignet wird. Bei Privatimmobilien ist die Sicherungsübereignung selten, kann aber bei Photovoltaikanlagen oder hochwertigem Inventar vorkommen.

Beispiel: Ein Hotelier in Baden-Baden finanziert die Komplettrenovierung seines 40-Zimmer-Hotels für 1,2 Millionen Euro. Die Immobilie ist bereits mit 2,5 Millionen Euro Grundschuld belastet. Als Zusatzsicherheit übereignet er das neue Hotelinventar (Möbel, Küche, IT-Ausstattung) im Wert von 380.000 Euro sicherungshalber an die Bank. Er nutzt alles weiter, im Insolvenzfall könnte die Bank das Inventar verwerten.

Praxis-Tipp

Lassen Sie bei einer Sicherungsübereignung den Sicherungsvertrag von einem Anwalt prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Rückübereignung nach Tilgung vertraglich klar geregelt ist. Führen Sie ein detailliertes Inventarverzeichnis und halten Sie es bei Veränderungen aktuell. Die Sicherungsübereignung sollte nur als Ergänzung, nicht als Ersatz für eine Grundschuld dienen.

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