Sollzins
Sollzins – Der vereinbarte Darlehenszins
Der Sollzins (früher: Nominalzins) ist der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz, den der Kreditnehmer für die Überlassung des Darlehensbetrags zahlt. Er kann für eine bestimmte Zeitspanne festgeschrieben (gebundener Sollzins) oder variabel sein (veränderlicher Sollzins). Der Sollzins ist die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zinsbelastung und fließt als ein Faktor in den Effektivzins ein.
Warum ist das wichtig?
Der Sollzins ist die Verhandlungsbasis zwischen Kreditnehmer und Bank. Jede Verbesserung des Sollzinses wirkt sich direkt auf die monatliche Rate aus. Seit Inkrafttreten der EU-Verbraucherkreditrichtlinie hat der Begriff „Sollzins“ den früher üblichen „Nominalzins“ in Kreditverträgen abgelöst. Für den Vergleich von Kreditangeboten ist der Effektivzins aussagekräftiger, weil er Nebenkosten berücksichtigt. Für die Berechnung der monatlichen Belastung ist der Sollzins maßgeblich.
Beispiel: Kreditangebot einer Sparkasse: 250.000 Euro, gebundener Sollzins 3,45 %, Effektivzins 3,56 %, Zinsbindung 15 Jahre. Die monatliche Zinsberechnung basiert auf dem Sollzins: 250.000 × 3,45 % / 12 = 718,75 Euro Zinsen im ersten Monat. Die Differenz zum Effektivzins (0,11 %) resultiert aus der Tilgungsverrechnung und einer geringen Bearbeitungsgebühr.
Praxis-Tipp
Achten Sie bei Kreditvergleichen auf identische Sollzinsbindungen – ein Angebot mit 10 Jahren Bindung ist mit einem mit 15 Jahren nicht vergleichbar. Verhandeln Sie den Sollzins aktiv mit Ihrer Bank und nutzen Sie Vergleichsangebote als Druckmittel. Jede 0,1 % weniger spart bei 250.000 Euro über 15 Jahre rund 3.750 Euro Zinsen.
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