Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht gewährt einem einzelnen Eigentümer das exklusive Nutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums. Typische Beispiele sind Gartenflächen, Terrassen, Stellplätze oder Kellerräume.
Wichtige Eigenschaften
- Wird in der Teilungserklärung oder per Vereinbarung begründet
- Ist kein Eigentum, sondern nur ein Nutzungsrecht
- Kann nicht separat verkauft werden (nur zusammen mit dem Sondereigentum)
- Der Berechtigte trägt in der Regel die Instandhaltungskosten der zugewiesenen Fläche

Hinweis: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.
Sondereigentum vs. Sondernutzungsrecht
Sondereigentum: Echter Eigentumsanteil (Wohnung, Kellerraum). Sondernutzungsrecht: Nutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum (Garten, Terrasse, Stellplatz). Der Unterschied ist juristisch bedeutsam – Sondereigentum kann verändert werden, das Sondernutzungsrecht nicht ohne Zustimmung der WEG.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine Immobilie als Kapitalanlage?
Wenn die Mieteinnahmen langfristig die laufenden Kosten (Kredit, Instandhaltung, Verwaltung, Leerstand) übersteigen und der Standort eine stabile Wertentwicklung erwarten lässt.

