Staffelmiete

Bei der Staffelmiete (§ 557a BGB) werden die Mieterhöhungen bereits bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit festgelegt. Die Miete steigt in vereinbarten Zeitabständen um einen festen Betrag.

Regeln

  • Mindestens 12 Monate zwischen den Staffeln
  • Mietsteigerung muss als konkreter Betrag oder Prozentsatz angegeben werden
  • Während der Staffelmiete sind keine weiteren Mieterhöhungen möglich (Ausnahme: Betriebskosten)
  • Mietpreisbremse gilt auch für Staffelmieten

Staffelmiete

Vor- und Nachteile

Vermieter: Planbare Mietsteigerungen ohne Begründungspflicht. Mieter: Transparenz über künftige Mietentwicklung, aber keine Verhandlungsmöglichkeit.

Tipp: Besichtigen Sie die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten und an unterschiedlichen Wochentagen. So erkennen Sie Lärmbelästigung, Parkplatzsituation und Lichtverhältnisse.

Die Mietentwicklung bei einem Staffelmietvertrag berechnen Sie mit dem Staffelmiete Rechner.

Häufige Fragen

Brutto- oder Nettorendite – was ist wichtiger?

Die Nettorendite, denn sie berücksichtigt alle laufenden Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko. Die Bruttorendite allein kann täuschen.

Ab welcher Rendite lohnt sich eine Kapitalanlage?

Als Daumenregel: Die Nettorendite sollte mindestens 1–2 % über dem aktuellen Bauzins liegen, damit sich die Investition auch nach Finanzierungskosten rechnet.