Tilgungsaussetzung

Tilgungsaussetzung – Vorübergehend nur Zinsen zahlen

Bei einer Tilgungsaussetzung wird die reguläre Tilgung eines Immobilienkredits für einen vereinbarten Zeitraum ausgesetzt. Der Kreditnehmer zahlt während dieser Phase nur die Zinsen. Die Restschuld bleibt konstant und wird erst nach Ende der Aussetzung wieder getilgt. Eine Tilgungsaussetzung kann vertraglich vereinbart sein (bei endfälligen Darlehen) oder nachträglich als Notfallmaßnahme bei finanziellen Engpässen beantragt werden.

Warum ist das wichtig?

In finanziellen Notlagen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung) kann eine Tilgungsaussetzung die Rettung vor der Zwangsversteigerung sein. Viele Banken gewähren auf Antrag eine Aussetzung von 6 bis 24 Monaten, wenn die Rückkehr zur regulären Tilgung absehbar ist. Die Kehrseite: Die Gesamtlaufzeit des Darlehens verlängert sich und die Gesamtzinskosten steigen, weil die volle Darlehenssumme länger verzinst wird. Die Bank muss der Tilgungsaussetzung zustimmen – einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Beispiel: Herr Koch in Magdeburg verliert seinen Job. Sein Immobilienkredit: 210.000 Euro Restschuld, 3,4 % Zins, 2 % Tilgung. Monatliche Rate: 945 Euro. Die Bank genehmigt 12 Monate Tilgungsaussetzung: neue Rate nur Zinsen = 595 Euro. Entlastung: 350 Euro/Monat. Nach der Aussetzung bleibt die Restschuld bei 210.000 Euro statt 205.800 Euro. Die Laufzeit verlängert sich um etwa 14 Monate.

Praxis-Tipp

Vereinbaren Sie bereits beim Kreditabschluss ein vertragliches Recht auf Tilgungsaussetzung – dann müssen Sie im Ernstfall nicht bitten. Nutzen Sie die Aussetzung nur als letzte Maßnahme und kehren Sie so schnell wie möglich zur regulären Tilgung zurück. Alternativ kann eine Tilgungsreduzierung (statt vollständiger Aussetzung) den gleichen Effekt bei geringeren Langzeitkosten haben.

Modellieren Sie die Auswirkung mit dem Tilgungsplan-Rechner.