Treuhandkonto
Treuhandkonto – Sichere Kaufpreisabwicklung über den Notar
Ein Treuhandkonto (Notaranderkonto) ist ein vom Notar verwaltetes Sonderkonto, über das der Kaufpreis einer Immobilie abgewickelt wird. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Anderkonto, und der Notar verteilt die Gelder erst, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind: Auflassungsvormerkung eingetragen, Lastenfreistellung gesichert, Negativbescheinigung eingegangen.
Warum ist das wichtig?
Das Treuhandkonto bietet die höchste Sicherheit bei der Kaufpreisabwicklung. Es verhindert, dass der Käufer zahlt, ohne die Immobilie zu erhalten, und schützt den Verkäufer davor, das Eigentum ohne Kaufpreiseingang zu verlieren. Allerdings ist die Abwicklung über ein Notaranderkonto teurer: Die Notargebühr für die Treuhandschaft beträgt ca. 0,1 % des Kaufpreises zusätzlich. Bei Standardfällen empfehlen viele Notare daher die Direktzahlung mit Fälligkeitsmitteilung als günstigere Alternative.
Beispiel: Kauf eines Mehrfamilienhauses in Lübeck für 680.000 Euro. Verkäufer hat drei Banken mit Grundschulden, die ablösen möchte. Die komplexe Verteilung der Gelder (Bank A: 230.000 Euro, Bank B: 185.000 Euro, Bank C: 95.000 Euro, Verkäufer: 170.000 Euro) wird über das Notaranderkonto abgewickelt. Treuhandgebühr: 680 Euro. Der Notar stellt sicher, dass alle Banken ihre Löschungsbewilligungen erteilen, bevor ein Cent fließt.
Praxis-Tipp
Bei einfachen Kaufverträgen mit nur einer Verkäuferbank reicht die Direktzahlung mit Fälligkeitsmitteilung. Bei komplexen Konstellationen (mehrere Gläubiger, Auslandsverkäufer, Aufteilung auf mehrere Empfänger) ist das Treuhandkonto die sicherere Wahl. Sprechen Sie mit Ihrem Notar über die für Ihren Fall optimale Abwicklungsform.
Kalkulieren Sie alle Nebenkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

