Verwaltervertrag (WEG)

Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Hausverwalter. Er wird von der Eigentümerversammlung beschlossen und sollte klar definierte Leistungen, Vergütung und Kündigungsfristen enthalten.

Wichtige Vertragsinhalte

  • Laufzeit: Max. 5 Jahre (Erstbestellung: max. 3 Jahre)
  • Vergütung: Monatliche Pauschale pro Einheit (20–35 €) plus Sonderleistungen
  • Leistungskatalog: Buchhaltung, Eigentümerversammlung, Handwerkerbeauftragung, Mahnwesen
  • Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflicht
  • Kündigungsfrist: Seit WEG-Reform 2020 jederzeit abberufbar, Vertragskündigung oft 3–6 Monate

Sprechen Sie mit Nachbarn und Bewohnern vor Ort. Niemand kennt die Vor- und Nachteile eines Viertels besser als die Menschen, die dort leben. So erfahren Sie Details, die in keinem Exposé stehen.

Gut zu wissen: Kaufnebenkosten sind in der Regel nicht finanzierbar – die meisten Banken erwarten, dass Sie diese vollständig aus Eigenkapital bezahlen.

Zertifizierungspflicht

Seit 2024 können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Zertifizierung erfordert den Nachweis von Fachkenntnissen durch IHK-Prüfung oder gleichwertige Qualifikation.