Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist eine Entschädigung, die der Kreditnehmer an die Bank zahlen muss, wenn er ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt. Sie soll den entgangenen Zinsgewinn der Bank ausgleichen.

Wann fällt sie an?

  • Verkauf der Immobilie vor Zinsbindungsende
  • Umschuldung zu einer anderen Bank während der Zinsbindung
  • Sonderkündigung nach § 489 BGB (nach 10 Jahren Laufzeit: 6 Monate Kündigungsfrist, keine VFE)

Berechnung

Die Bank berechnet den Zinsschaden für die Restlaufzeit, abzüglich eingesparter Verwaltungskosten und Risikokosten. Zwei Methoden sind zulässig: Aktiv-Aktiv-Methode und Aktiv-Passiv-Methode.

Hinweis: Planen Sie bei älteren Gebäuden (Baujahr vor 1980) eine erhöhte Instandhaltungsrücklage ein. Faustregel: 12–15 €/m² pro Jahr statt der üblichen 7–10 €/m².

Typische Höhe

Je nach Restlaufzeit, Zinsdifferenz und Restschuld können das mehrere tausend bis zehntausende Euro sein. Bei großem Zinsgefälle und langer Restlaufzeit wird es teuer.

Fragen Sie immer nach dem Energieausweis. Hohe Energiekosten von 3–5 €/m² im Monat können Ihre Rendite um bis zu 2 Prozentpunkte schmälern.

Tipp

Rendite berechnen

Nach 10 Jahren kann jedes Darlehen mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne VFE gekündigt werden (§ 489 BGB) – unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.