Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, bei einem Verkauf zu den gleichen Bedingungen wie der Erstkäufer in den Kaufvertrag einzutreten. Es kann gesetzlich (Mieter, Gemeinde) oder vertraglich (im Grundbuch eingetragen) bestehen.
Arten
- Mieter-Vorkaufsrecht (§ 577 BGB): Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft wird
- Gemeindliches Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB): Bei Grundstücken in bestimmten Gebieten (Sanierungsgebiet, Umlegungsgebiet)
- Dingliches Vorkaufsrecht (§ 1094 BGB): Im Grundbuch eingetragen, bindet auch Rechtsnachfolger
Achtung: Kaufnebenkosten sind in der Regel nicht finanzierbar – die meisten Banken erwarten, dass Sie diese vollständig aus Eigenkapital bezahlen.
Frist
Das Vorkaufsrecht muss in der Regel innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausgeübt werden. Der Berechtigte muss die gleichen Konditionen wie der Erstkäufer akzeptieren.
Bedeutung beim Kauf
Ein bestehendes Vorkaufsrecht verzögert den Kauf, da zunächst geprüft werden muss, ob der Berechtigte es ausüben möchte.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich eine Immobilie als Kapitalanlage?
Wenn die Mieteinnahmen langfristig die laufenden Kosten (Kredit, Instandhaltung, Verwaltung, Leerstand) übersteigen und der Standort eine stabile Wertentwicklung erwarten lässt.

