WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

Die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) entsteht automatisch, wenn ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Sie ist eine Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer und eine teilrechtsfähige Vereinigung, die im Rechtsverkehr eigenständig auftreten kann.

Organe der WEG

  • Eigentümerversammlung: Oberstes Entscheidungsorgan, beschließt über Instandhaltung, Wirtschaftsplan, Verwalterwahl
  • Verwalter: Führt die laufende Verwaltung, erstellt Wirtschaftsplan und Abrechnung
  • Verwaltungsbeirat: Prüft die Abrechnung, berät den Verwalter (optional, aber empfohlen)

WEG-Reform 2020

Seit Dezember 2020 gelten neue Regeln:

WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

  • Bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit möglich
  • E-Ladestationen, Glasfaser, Barrierefreiheit: Jeder Eigentümer hat Anspruch
  • Verwalterkündigung jederzeit mit einfacher Mehrheit
  • Einsicht in Verwaltungsunterlagen für jeden Eigentümer

Beispielrechnung: Eigentumswohnung

Nehmen wir eine 65-m²-Wohnung für 195.000 €. Bei 20 % Eigenkapital (39.000 €) und einem Zinssatz von 3,5 % beträgt die monatliche Rate bei 2 % Tilgung rund 715 €. Nach 10 Jahren haben Sie bereits über 40.000 € getilgt und Ihre Restschuld liegt bei rund 116.000 €.

Das monatliche Hausgeld berechnen Sie mit dem Hausgeld Rechner.