Wohnrecht
Das Wohnrecht (§ 1093 BGB) ist eine persönliche Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht gibt, eine Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen. Es wird im Grundbuch (Abteilung II) eingetragen und erlischt mit dem Tod des Berechtigten.
Wohnrecht vs. Nießbrauch
- Wohnrecht: Nur eigene Nutzung (Selbstbewohnung), keine Vermietung erlaubt
- Nießbrauch: Nutzung UND Fruchtziehung (Vermietung) erlaubt

Achtung: Die Spekulationssteuer entfällt, wenn Sie Ihre Immobilie mindestens 10 Jahre halten oder in den letzten 3 Jahren vor dem Verkauf selbst darin gewohnt haben.
Anwendungsfälle
- Schenkung an Kinder mit Wohnrecht für die Eltern
- Testamentarisches Wohnrecht für den überlebenden Ehepartner
- Leibrente mit Wohnrecht als Gegenleistung
Bedeutung beim Kauf
Ein eingetragenes Wohnrecht mindert den Verkehrswert erheblich, da die Wohnung bis zum Tod des Berechtigten nicht frei nutzbar ist. Der Wertabschlag hängt vom Alter des Berechtigten ab.
Häufige Fragen
Brutto- oder Nettorendite – was ist wichtiger?
Die Nettorendite, denn sie berücksichtigt alle laufenden Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallrisiko. Die Bruttorendite allein kann täuschen.
Ab welcher Rendite lohnt sich eine Kapitalanlage?
Als Daumenregel: Die Nettorendite sollte mindestens 1–2 % über dem aktuellen Bauzins liegen, damit sich die Investition auch nach Finanzierungskosten rechnet.

