Wohnungseigentumsgesetz
Wohnungseigentumsgesetz – Das Grundgesetz der Eigentümer
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt seit 1951 die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in Deutschland. Es definiert die Aufteilung von Gebäuden in Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Verwaltung durch den Verwalter, die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung und die Kostenverteilung. Die grundlegende Reform von 2020 hat das Gesetz modernisiert und die Rechte der Gemeinschaft gestärkt.
Warum ist das wichtig?
Das WEG bestimmt den Alltag jedes Wohnungseigentümers: Welche Veränderungen am Sondereigentum erlaubt sind, wie Beschlüsse gefasst werden, welche Rechte der Verwalter hat und wie Kosten verteilt werden. Die Reform 2020 brachte wesentliche Änderungen: Die Eigentümergemeinschaft ist nun vollrechtsfähig, bauliche Veränderungen (z.B. Ladestation für E-Autos, barrierefreier Umbau) können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, und der Verwalter hat erweiterte Befugnisse für laufende Instandhaltung.
Beispiel: In einer WEG in Bonn möchte ein Eigentümer eine Wallbox für sein Elektroauto in der Tiefgarage installieren. Vor der Reform 2020 hätte er die Zustimmung aller Eigentümer gebraucht. Seit der Reform reicht ein Mehrheitsbeschluss, und er hat sogar einen Anspruch auf Gestattung – allerdings muss er die Kosten selbst tragen. Die WEG beschließt gleichzeitig, die Elektroinstallation der gesamten Tiefgarage zu ertüchtigen: Diese Kosten teilen sich alle.
Praxis-Tipp
Machen Sie sich mit den Grundzügen des WEG vertraut, bevor Sie eine Eigentumswohnung kaufen. Verstehen Sie die Teilungserklärung als „Verfassung“ Ihrer WEG und die Beschlusssammlung als „Gesetzesarchiv“. Achten Sie auf Ihren Anspruch auf bauliche Veränderungen (Balkonverglasung, Wallbox, barrierefrei) – seit 2020 können Sie diese leichter durchsetzen als zuvor.
Kalkulieren Sie alle Kaufkosten mit dem Kaufnebenkosten-Rechner.

