Zinsfestschreibung

Zinsfestschreibung – Wie lange sollte der Zins feststehen?

Die Zinsfestschreibung (Zinsbindungsfrist) ist der Zeitraum, für den der vereinbarte Sollzins eines Immobilienkredits garantiert unverändert bleibt. Übliche Laufzeiten sind 5, 10, 15, 20 und 30 Jahre. Längere Zinsfestschreibungen bieten mehr Sicherheit, kosten aber einen Zinsaufschlag gegenüber kürzeren Bindungen. Die Wahl der Zinsfestschreibung ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Immobilienfinanzierung.

Warum ist das wichtig?

Der Zinsaufschlag für eine längere Festschreibung beträgt typischerweise 0,3 bis 0,7 Prozent zwischen 5 und 20 Jahren. Ob sich die längere Bindung lohnt, hängt von der Zinsentwicklung ab – die niemand sicher vorhersagen kann. In historisch niedrigen Zinsphasen ist die lange Festschreibung klar vorteilhaft, in Hochzinsphasen kann eine kurze Bindung mit der Chance auf günstigere Anschlussfinanzierung sinnvoller sein. Das 10-Jahres-Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB bietet ein Sicherheitsnetz.

Beispiel: Drei Szenarien für 250.000 Euro Darlehen: 5 Jahre fest zu 3,0 % (Rate 1.042 Euro), 15 Jahre fest zu 3,5 % (Rate 1.146 Euro), 25 Jahre fest zu 3,9 % (Rate 1.229 Euro). Falls der Zins nach 5 Jahren auf 5,5 % steigt, spart die 15-Jahres-Variante gegenüber der 5-Jahres-Variante 41.000 Euro über die Restlaufzeit. Sinkt der Zins dagegen auf 2,5 %, hätte die 5-Jahres-Variante 12.000 Euro gespart.

Praxis-Tipp

Wählen Sie die Zinsfestschreibung nach Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und der Marktlage. Faustregel: Bei Zinsen unter dem 30-Jahres-Durchschnitt lange binden (15-25 Jahre), darüber kurz (5-10 Jahre). Nutzen Sie bei langen Bindungen das 10-Jahres-Kündigungsrecht als Ausstiegsoption. Lassen Sie sich verschiedene Szenarien von Ihrer Bank durchrechnen.

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