Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie öffentlich versteigert wird, um Gläubigeransprüche zu befriedigen. Sie wird vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt und bietet Käufern die Chance, Immobilien unter Marktwert zu erwerben.
Ablauf
- Anordnung: Gläubiger (meist Bank) beantragt die Versteigerung beim Amtsgericht
- Verkehrswertgutachten: Amtlich bestellter Gutachter ermittelt den Wert
- Versteigerungstermin: Mindestgebot bei Ersttermin: 5/10 des Verkehrswerts (7/10-Grenze)
- Zuschlag: An den Meistbietenden, wenn die Grenzen eingehalten werden
Hinweis: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.
Risiken
- Keine Gewährleistung für Mängel (Kauf „wie gesehen“)
- Besichtigungen oft nur eingeschränkt möglich
- Bestehende Mietverhältnisse bleiben bestehen
- Kaufpreis muss innerhalb weniger Wochen bezahlt werden
Beispielrechnung: Tilgung vs. Laufzeit
Darlehen: 200.000 €, Zinssatz: 3,5 %. Bei 1 % Tilgung beträgt die Laufzeit ca. 46 Jahre. Bei 2 % nur noch 28 Jahre. Bei 3 % sogar nur 21 Jahre. Die monatliche Mehrbelastung zwischen 1 % und 3 % Tilgung: nur 333 €, aber Sie sparen über 100.000 € Zinsen.
Chance für Investoren
Erfahrene Investoren finden hier Objekte 20–30 % unter Marktwert. Voraussetzung: Gründliche Recherche, schnelle Finanzierungszusage und Kenntnis des Verfahrens.

