Miteigentumsanteil: Was ist das?
Wer Eigentümer einer WEG ist, sollte den Miteigentumsanteil seiner Wohnung kennen, um zu wissen, wie groß sein Stimmrecht bei der Eigentümerversammlung ist. Eine Wohnanlage mit einem Mehrparteienhaus wird nach den Miteigentumsanteilen der einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Hierbei wird die Größe der Wohnungen, die jeder Eigentümer besitzt, als Grundlage herangezogen.
Der Miteigentumsanteil gibt den Anteil eines Eigentümers am Gemeinschaftseigentum in Form eines Wertes an. Dieser Wert wird normalerweise als Bruchteil von 1.000 oder 10.000 angegeben und muss in den entsprechenden Dokumenten wie Teilungserklärung, Kaufvertrag und Grundbuch vermerkt werden.
Miteigentumsanteil in Kürze erklärt:
- teilt Wohnanlage in Einheiten auf
- Aufteilung nach Größe der Wohnung
- wird in Wert (Tausendstel oder Zehntausendstel) angegeben
Die Höhe des Miteigentumsanteil bestimmt den Stimmrechtsanteil auf der Eigentümerversammlung, sowie die Höhe der Kosten, die ein Eigentümer am Gemeinschaftseigentum zu tragen hat.
Beispiel: Miteigentumsanteil
Wie hoch der Miteigentumsanteil eines einzelnen Eigentümers ist, lässt sich ganz einfach berechnen.
Dabei werden die Anteile im Regelfall als Teile von 1.000 angegeben, wobei 1.000 das gesamte Grundstück und seinen Bebauungen beschreibt. Die Berechnung der Miteigentumsanteile erfolgt in der Regel über die Gesamte Wohn-/Nutzfläche des Objektes.
Hier eine kurze Beispielrechnung:
Angenommen, eine Wohnanlage hat eine Gesamtfläche von 1.000 m² und es gibt vier Wohnungen. Wohnung A hat eine Fläche von 200 m², Wohnung B hat eine Fläche von 150 m², Wohnung C hat eine Fläche von 250 m² und Wohnung D hat eine Fläche von 400 m².
- Um den Miteigentumsanteil für Wohnung A zu berechnen, teilen wir die Fläche von 200 m² durch die Gesamtfläche von 1.000 m²: 200/1.000 = 0,2
- Dann multiplizieren wir das Ergebnis mit 1.000: 0,2 * 1.000 = 200
Das bedeutet, dass der Miteigentumsanteil von Wohnung A 200 beträgt.
Wir können den Miteigentumsanteil für die anderen Wohnungen auf die gleiche Weise berechnen. Zum Beispiel ist der Miteigentumsanteil für Wohnung B 150, für Wohnung C 250 und für Wohnung D 400.
In einer Tabelle zusammengefasst bedeutet das:
Wohnung | Fläche (m²) | Miteigentumsanteil (1.000) |
---|---|---|
A | 200 | 200 |
B | 150 | 150 |
C | 250 | 250 |
D | 400 | 400 |
Gesamt | 1.000 | 1.000 |
In diesem Beispiel beträgt der Miteigentumsanteil jeder Wohnung einen Bruchteil von 1.000, wobei die Gesamtfläche 1.000 m² beträgt.
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