Immobilie verkaufen bei Scheidung: Ablauf, Tipps & Infos

Wer sich für eine Heirat und eine Ehe entscheidet, hat in den meisten Fällen die Absicht, das Leben mit dem Ehepartner für immer zu verbringen und alles zu teilen, was einem gehört. Keiner denkt bei einer Eheschließung daran, dass es eventuell einmal eine Scheidung geben wird und möglicherweise sogar über Hab und Gut gestritten wird. Doch im Jahre 2017 betrug die Scheidungsquote in Deutschland über 36 Prozent, was zeigt, dass leider nicht alle Ehen für immer halten. Oft sind Betrug, das tägliche Leben inklusive Routine oder auch finanzielle Probleme die Gründe für die Scheidung.

Sie befinden sich in Scheidung oder möchten diese einreichen? Sie haben idealerweise mit dem zu scheidenden Partner die Möglichkeit vernünftig und sachlich über die Trennung zu sprechen? Dann stellt sich nun die Frage: wem gehört was? Wenn Sie eine gemeinsame Immobilie wie ein Haus besitzen, sollten Sie sich nun fragen: wem gehört das Haus und wie kann dieses nach der Scheidung aufgeteilt werden? IHV - Ihr Haus verkaufen klärt Sie auf!

Wenn eine Scheidung zum Hausverkauf führt, sollten Sie gut informiert sein

Wer gemeinsam über Jahre ein Haus bewohnt, fragt sich meist nicht: wem gehört es eigentlich? Das gemeinsame Leben suggeriert auch ein gemeinsames Haus und es gibt selten noch ein "meins" und "deins", sondern oft ein "unser". Da auch die Inneneinrichtung meist nach den Vorstellungen und Wünschen beider Ehepartner ausgewählt wurde, ist das Gemeinsamkeitsgefühl enorm gestärkt.

Entscheidet sich nun aber ein Ehepaar nicht mehr gemeinsam leben und sich scheiden zu wollen, ist es unwichtig, welches Gefühl entstanden ist, sondern es werden die Fakten betrachtet. Entscheidend dafür, wem das Haus gehört, ist immer der Eintrag im Grundbuch. Im Grundbuch wird sich immer der Eigentümer finden lassen, der beim Kauf der Immobilie eingetragen wurde. Wenn Sie dort alleine eingetragen sind, sind Sie auch automatisch der alleinige Eigentümer der Immobilie. Ein eingetragener Alleineigentümer ist meist dann ausgewählt worden, wenn es den Kauf zum Beispiel vor der Ehe gab oder es bestimmte Vorteile hatte, nur einen Ehepartner einzutragen. Wenn es nur einen Alleineigentümer im Grundbuch gibt, ist es gesetzlich ganz klar nachzuvollziehen, wem die Immobilie gehört. Dennoch wird der andere Ehepartner nicht einfach aus dem Haus geschmissen, auch wenn der eingetragene Alleineigentümer eine Weisungsbefugnis besitzt, die ihm erlaubt, den anderen Ehepartner zu bitten, aus dem Haus auszuziehen. Diese Bitte um Auszug ist verbunden mit einer gewährten Zeit, die dem ausziehenden Partner gewährt werden muss. Zudem muss der Alleineigentümer die Kosten für den Umzug tragen. Des Weiteren kann dem Nichteigentümer ein Wohnrecht gewährt werden, welches auch beschränkt eingeräumt werden kann.

Es ist Ihr gemeinsames Haus? Dann haben wir hier Tipps für Sie!

Sind beide Ehepartner die Eigentümer des Hauses oder auch der Eigentumswohnung, müssen beide Personen auch im Grundbuch eingetragen worden sein. Ist dies der Fall können die Ehepartner bei einer Scheidung mehrere Wege gehen.

Zum einen ist es möglich, das Haus an Dritte zu veräußern, zum zweiten kann das Haus teil-versteigert werden oder zum dritten kann ein Ehepartner dem anderen seine Anteile übertragen. Soll das Haus an Dritte verkauft werden, haben Sie sich für den angenehmsten und einfachsten Weg entschieden, denn es erfolgt sozusagen eine Aufteilung des Hauses. Die gemeinsame Immobilie wird verkauft und der Erlös aus dem Verkauf wird untereinander aufgeteilt. Dieser Vorgang geht schnell und im Anschluss können Sie und Ihr noch oder Ex-Ehepartner getrennte Wege gehen.

Wir von IHV helfen Ihnen gern bei diesem emotional schweren Schritt und helfen Ihnen ebenfalls bei der Wertermittlung, damit Sie auch einen vernünftigen Preis aushandeln können.

Hausverkauf bei Scheidung - was passiert mit den Kindern?

Sind jedoch Kinder im Spiel, möchte das bald geschiedene Ehepaar die Immobilie meist zumindest für die Kinder behalten, um sie nicht aus ihrer gewohnten Gegend zu reißen. Es passiert nicht selten, dass sich Eltern, die sich scheiden lassen und eine gemeinsame Immobilie besitzen, gegen einen Verkauf an Dritte entscheiden. Sie möchten ungern den Kindern zumuten, die Stadt oder den Ort zu wechseln, sich an neue Menschen und eine neue Umgebung zu gewöhnen und aus dem Haus ausziehen zu müssen, in dem sie geboren und aufgewachsen sind oder noch aufwachsen.

Jedoch muss auch wieder geklärt werden, wem die Immobilie gehört und wenn beide Ehepartner Eigentümer sind, müssen sie eine gemeinsame Lösung finden. Hier ist es oft ratsam, dass der Ehepartner, der das Haus verlässt, die eigenen Anteile an den Ehepartner überträgt, der noch im Haus wohnen bleiben wird - wahrscheinlich mit den Kindern. Wenn dies passiert und die Anteile übertragen werden, geht der gesamte Besitz an den Partner über, der im Haus wohnen bleibt. Die Übertragung erfolgt aber nur durch vollständige Auszahlung der Anteile am Haus. Sowohl der Verkauf an Dritte als auch die Auszahlung der Anteile an der Immobilie setzen schon voraus, dass sich die Ehepartner einigen können und gemeinsam Lösungen finden möchten.

Leider ist dies aber nicht immer der Fall, denn Scheidungen sind oftmals mit Verletzungen und vielen Emotionen verbunden, die dazu führen können, dass sich die Fronten verhärten und das Paar keine Einigung findet. In diesem Falle ist es möglich, eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Eine Teilungsversteigerung hat zum Ziel, eine bisher bestehende Gemeinschaft aufzulösen. Bei dieser Art der Versteigerung wird die Immobilie, die als unteilbares Vermögen gilt, in Geld umgewandelt, welches teilbar ist. Dieses Geld gehört aber noch der Gemeinschaft und wird bei Nichteinigung über Aufteilung oder Auszahlung hinterlegt. Eine Teilungsversteigerung sollte immer die letzte Möglichkeit sein, ein Haus durch eine Scheidung "loszuwerden".

Von vornherein Ärger vermeiden - ein Ehevertrag macht es möglich

Auch wenn Menschen, die eine Ehe eingehen, nicht daran denken möchten, dass diese einmal enden könnte, ist es zu empfehlen, von Beginn an einen Ehevertrag festzuhalten. Denn wir wissen nun, dass der Eigentümer einer Immobilie immer die in das Grundbuch eingetragene Person ist. Um aber weitere Ärgernisse oder Unklarheiten zu vermeiden, sollte immer zusätzlich ein Ehevertrag geschlossen werden.

Leider gibt es wenige Paare, die sich bei der Hochzeit für einen Ehevertrag entscheiden, da sie zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass sie sich niemals trennen oder sogar in einer Trennung fair miteinander umgehen werden. Doch leider ist dies selten der Fall und "Rosenkriege" sind eher die Regel. Wer dann keinen Ehevertrag vorweisen kann, kann schnell benachteiligt werden - vor allem, wenn es eine Immobilie gibt, in der gemeinsam viele Jahre gelebt wurde.

Ein Ehevertrag mag sicherlich nicht sehr romantisch sein, kann aber bei einer Scheidung viel Stress vermeiden. Dieser Vertrag kann nämlich zum Beispiel enthalten, was genau mit der Immobilie passieren wird, sollte es einmal zur Scheidung kommen. Tritt die Scheidung dann tatsächlich ein, gibt es keinen Raum mehr für Diskussionen, da der Vertrag verbindlich ist. Es muss nun nicht mehr darüber gesprochen werden, welchen Weg sie gehen, um die Immobilie zu veräußern, da dies bereits niedergeschrieben steht. Ein Ehevertrag ist also wirklich nicht zu unterschätzen und kann in festgefahrenen Situationen Klarheit bringen, denn was im Ehevertrag steht, wird auch umgesetzt. Ein Ehevertrag bedeutet auch nicht zwingend harte Regeln und wenig Raum für die eigenen Vorstellungen der Eheleute, denn dieser Vertrag lässt sich ziemlich flexibel gestalten. Die Ehepartner, die zu Beginn der Ehe einen Vertrag aufsetzen, können selbst festlegen, was wem gehört, wie mit der Immobilie und dem Hab und Gut verfahren wird, wenn die Scheidung eintrifft, und welche Eventualitäten eintreffen und die Aufteilung beeinflussen könnten. Es ist aber durchaus auch möglich, dass die Ehepartner eine feste Regelung mitaufnehmen, die von Experten und Beratern empfohlen werden.

Wir können Ihnen nicht den Schmerz der Scheidung nehmen, aber wir können Ihnen Zeit, Geld und Stress einsparen

Eine Scheidung ist oft ein trauriger und schmerzhafter Einschnitt in das Leben eines Ehepaares, welcher Menschen vor große emotionale Herausforderungen stellt. Möchten Sie sich in so einer Lage noch um Dokumente, Verträge und den Immobilienverkauf kümmern?

Konzentrieren Sie sich auf sich und überlassen Sie alles andere uns von IHV - Ihr Hausverkauf. Wir beraten Sie fair und professionell, versuchen mit Ihnen und Ihrem Ehepartner gemeinsam Lösungen zu finden, um Ihre Immobilie zu einem guten Preis verkaufen zu können. Eine Scheidung ist schwer genug, da sollten Sie sich nicht auch noch mit Besichtigungen und dem Schalten von Inseraten herumschlagen. Wir begleiten Sie beim gesamten Verkaufsprozess und übernehmen die wichtigsten Schritte für Sie, damit der Hausverkauf das kleinste Übel der Scheidung wird. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen eines professionellen Experten. Egal, ob aufgrund einer Scheidung, eines Erbes, eines Umzuges oder aufgrund von Geldsorgen - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. IHV ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht, für die sich der Invest mehr als lohnt!