Wasserschaden in der Immobilie – und jetzt?
Feuchte Flecken an Wand, Boden oder Decke und ein muffig-feuchter Geruch sind die ersten Anzeichen für Feuchtigkeit im Haus. Der Wasserschaden ist dann nicht mehr weit. Dafür kann es unterschiedlichste Ursachen geben und nicht alle bedeutet direkt hohe Kosten und einen großen Schaden.
Wasserschaden - Versicherung, Ursache und Ihre Rechte
Ob ein undichtes Dach, eine verstopfte Drainage oder eine defekte Wasserleitung. Feuchtigkeit ist nie ein gutes Zeichen, jedoch lassen sich manche Schäden schneller beheben als andere. Sobald Ihnen also Folgen eines möglichen Wasserschadens in Ihrer Immobilie auffallen heißt es handeln, denn Wasser und Feuchtigkeit verbreitet sich schneller als Sie denken.
Ursachen für einen Wasserschaden - Dach, Drainage oder doch ein Rohr
Zuerst ist es wichtig herauszufinden, woher die Feuchtigkeit kommt. Und dafür gibt es verschiedenste Ursachen. Ob ein undichtes Dach oder eine geplatzte Rohrleitung. Je nach Ursache gibt es verschiedenste Möglichkeiten den Wasserschaden zu behandeln. Ziehen Sie einen Experten zurate und lassen Sie sich gut beraten.
Schäden am Dach
Oft sind schadhafte Dacheindeckungen oder vermoorte Dächer der Grund für Feuchtigkeit im Haus. Um also einem Wasserschaden durch Schäden am Dach vorzubeugen, sollten Sie regelmäßig alle Dachflächen, egal ob Flachdach oder geneigtes Dach auf Schäden untersuchen. Besonders wichtige Stellen sind dabei Kamine, Belichtungs- und Lüftungsöffnungen aber auch Dachfenster. Nach heftigen Stürmen oder Gewittern lohnt es sich das Dach selbst einmal zu überprüfen. Ein Blick aus dem Dachfenster oder aus einiger Entfernung mit einem Fernglas lässt Sie selbst schon verrutschte oder fehlende Ziegel oder Schäden entdecken. Vor solchen Schäden schützt Sie eine Wohngebäudeversicherung mit Sturm- und Hagelrisiko. Diese übernimmt Kosten für die Reparatur am Dach und Sanierungen im Haus nach dem Eindringen von Feuchtigkeit nach Niederschlag, Hagel oder Sturm.
Schäden an der Regenrinne oder -fallrohr
Auch Schäden an kaputten oder verstopften Regenrinnen oder Regenfallrohren können Wasserschäden nach sich ziehen. Bei Regen oder Gewittern lohnt es sich also die Regenrinne regelmäßig zu kontrollieren. Leckstellen sind leicht zu erkennen und einem größeren Schaden kann vorgebeugt werden. Bei Regenrinnen sollten Sie aber besonders darauf achten, dass diese meist gar nicht kaputt sind oder eine undichte Stelle haben, sondern einfach stark mit Laub, Moos oder Schmutz verunreinigt sind. Das Regenwasser kann dann nicht mehr gut ablaufen und ein Rückstau entsteht der zum Übertreten des Wassers führt. Auch so kann ein Wasserschaden entstehen. Umgehen Sie dieses Problem am besten durch gute Wartung Ihrer Regenrinnen und entfernen Sie Laub und Dreck regelmäßig aus dieser.
Schäden an der Drainage
Eine Drainage kann dann einen Wasserschaden verursachen, wenn die Ringdrainage fehlt oder verstopft ist und das Sickerwasser somit nicht mehr richtig abgeleitet werden kann. Durchnässte Böden oder Wände können dann die Folge sein. Verhindern können Sie dies mit einem Gerät zur Feuchtigkeitsmessung. Diese überprüft beim Verdacht schnell, ob es sich um einen Wasserschaden handelt oder nicht. Investieren Sie ruhig in ein solches Gerät, denn je früher ein Wasserschaden erkannt wird, desto niedriger sind die Folgekosten.
Schaden an der Wasserleitung
Ein Schaden an einer Wasserleitung ist wohl der häufigste Grund für einen Wasserschaden. Bemerken Sie feuchte Flecken an Decken oder Wänden, sollten Sie umgehend überprüfen, ob es sich um eine defekte Leitung handelt. Überprüfen Sie dies, indem Sie im gesamten Haus kein Wasser verbrauchen. Weder am Wasserhahn, der Spül- oder Waschmaschine oder der WC-Spülung. Zeigt die Wasseruhr weiterhin einen Verbrauch an, gibt es irgendwo ein Leck in der Leitung. Benachrichtigen Sie dann sofort Ihre Wohngebäudeversicherung. Diese übernimmt bei Wasser- oder Heizleitungsschäden die Kosten.
Schaden an der Rückstausicherung der Abwasserleitung
Es gibt eine sogenannte Rückstau ebene wird unter dieser gebaut und Leitungen verlegt muss geklärt werden, ob in den Abwassersatzungen eine Festlegung der Rückstau ebene vorliegt. Diese Rückstau ebene ist meist die Straßenoberkante. Bei außergewöhnlich hohem Niederschlag kann es vorkommen, dass Wasser dann durch Rückstau innerhalb des Hauses gerät. Um dies zu verhindern, gibt es die Rückstausicherung der Abwasserleitung die in diesem Falle das gestaute Wasser in die Abwassergrundleitung zurückführt und somit einen Wasserschaden in Ihrem Haus verhindert. Überprüfen Sie also regelmäßig, falls vorhanden diese Sicherung um einen solchen Schaden zu umgehen. Diese Schäden sind nämlich nicht durch die Wohngebäudeversicherung versichert und bedürfen den Abschluss einer speziellen Elementarschaden-Versicherung.
Sturmschäden & Regenwasser - wer ist verantwortlich für den Schaden?
Besonders starkes Gewitter und Regen führen immer wieder für vollgelaufene Keller und Wasserschäden. Besonders in Mietwohnungen stellt sich im Nachhinein immer die Frage, wer den Schaden übernimmt, falls die Versicherung nicht greift. In einigen Fällen ist der Mieter in anderen aber auch der Vermieter zur Beseitigung des Schadens verpflichtet, was im Besonderen davon abhängig ist, worauf der Schaden zurückzuführen ist.
Kann man den Schaden mit einem fehlerhaften Verhalten des Mieters begründen, muss er auch dafür aufkommen. Der Mieter ist beispielsweise bei längerer Abwesenheit dazu verpflichtet dafür zu Sorgen, dass kein Wasser durch offene Fenster in die Wohnung gelangt. Auch gehört es zu seinen Verpflichtungen den Balkonabfluss sauber zu halten, sodass bei starkem Gewitter kein Wasser über den Balkon eindringen kann. Geht er diesen Pflichten nicht nach und ein Wasserschaden entsteht aufgrund fahrlässigem Verhaltens des Mieters, muss er für den Schaden haften.
Der Vermieter dagegen muss grundsätzlich für Wasserschäden aufkommen, die durch Regen, Sturm oder Unwetter entstanden sind und diese auch beseitigen. Schäden an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen die bei einem Wasserschaden entstanden sind muss der Vermieter aber nur tragen, wenn er diese verantworten muss. So ein Fall tritt beispielsweise ein, wenn der Vermieter sich nicht um Undichtigkeiten an Isolierungen gekümmert hat, obwohl der Mieter ihn darauf aufmerksam gemacht hat.
Versicherung - welche Wasserschäden sind abgedeckt?
Wasserschäden werden nicht zwingend von der Versicherung abgedeckt. Es kommt stark darauf an, welche Ursache der Wasserschaden hat, ob die Versicherung diesen übernimmt oder nicht. Informieren Sie sich also vor Abschluss einer Versicherung gut darüber, was alles inbegriffen ist. Gebäude-, Sturm- und Hausratsversicherung decken Wasserschäden nur unter bestimmten Voraussetzungen ab.
Wasserschaden durch Leitungswasser
Wurde der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht also Beispielsweise durch ein kaputtes Rohr oder ähnliches, übernimmt die Gebäude- und Hausratversicherung normalerweise problemfrei die Kosten für die Reparatur.
Wasserschaden durch Abwasser
Ein Wasserschaden durch Abwasser wird nur in bestimmten Fällen übernommen. Die Gebäude- und Hausratversicherung greift in solchen Fällen nur, wenn das Wasser aus einem Ableitungsrohr der Wasserversorgung ausgetreten ist. In diesem Fall übernimmt die Versicherung aber normalerweise problemfrei die Kosten.
Wasserschaden durch ein undichtes Dach oder durch Regenwasser
Einen solchen Wasserschaden trägt die Gebäudeversicherung normalerweise nicht. Denn diese greift nur, wenn das Wasser aus einem Rohrsystem der Wasserversorgung ausgetreten ist und nicht wenn es durch das Dach eingetreten ist. In diesem Fall könnten Sie gegebenenfalls auf eine Sturmversicherung zurückgreifen. Diese Schützt aber nur Schäden, die durch einen Sturm mit einer Mindestwindgeschwindigkeit von 60 km/h entstanden sind. Die entstandenen Schäden sind in diesem Fall versichert, sofern feste Baubestandteile wie Dachziegel oder gut verschlossene Fenster oder Außentüren durch den Sturm beschädigt wurden. In allen anderen Fällen muss der Eigentümer selbst für den Schaden aufkommen.
Wasserschaden durch Hochwasser
Wasserschäden durch Hochwasser müssen gesondert versichert werden und sind nicht mit der Gebäude- und Hausratversicherung inbegriffen. Unter Hochwasser versteht man in diesem Falle die Überflutung von Grund und Boden die durch über die Ufer getretene Gewässer entstehen.