Denkmalschutz (Immobilien)

Denkmalgeschützte Immobilien unterliegen besonderen Auflagen bei Umbau und Sanierung, bieten dafür aber attraktive Steuervorteile. Die Einstufung als Denkmal erfolgt durch die zuständige Denkmalschutzbehörde des Bundeslandes.

Steuervorteile (Denkmal-AfA)

  • Vermieter: 9 % der Sanierungskosten in den ersten 8 Jahren + 7 % in den folgenden 4 Jahren abschreibbar (§ 7i EStG)
  • Selbstnutzer: 9 % über 10 Jahre abschreibbar (§ 10f EStG)
  • Voraussetzung: Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Baubeginn

Pflichten des Eigentümers

Erhaltungspflicht, Genehmigungspflicht bei Veränderungen, Verwendung denkmalgerechter Materialien. Verstöße können Bußgelder und Rückbauverpflichtungen nach sich ziehen.

Denkmalschutz (Immobilien)

Für Investoren

Denkmalimmobilien sind trotz höherer Sanierungskosten durch die massive Steuerersparnis attraktiv – besonders für Gutverdiener mit hohem Steuersatz.

Wie viel Sie jährlich steuerlich abschreiben können, berechnen Sie mit dem AfA Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Eigenkapital brauche ich mindestens?

Empfohlen werden 20–30 % des Kaufpreises plus die vollständigen Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto bessere Zinskonditionen erhalten Sie von der Bank.