Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung ermittelt den Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie. In Deutschland sind drei genormte Verfahren gemäß ImmoWertV anerkannt, die je nach Objektart angewendet werden.

Die drei Bewertungsverfahren

  • Vergleichswertverfahren: Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Ideal für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Gebieten mit vielen Transaktionen.
  • Ertragswertverfahren: Bewertung anhand der erzielbaren Mieteinnahmen. Standard für vermietete Objekte und Renditeobjekte.
  • Sachwertverfahren: Bewertung anhand der Herstellungskosten minus Abnutzung. Wird bei selbstgenutzten Immobilien oder speziellen Objekten angewendet.

Wann braucht man eine Bewertung?

  • Kauf oder Verkauf (Preisfindung)
  • Finanzierung (Beleihungswertermittlung durch die Bank)
  • Erbschaft, Schenkung, Scheidung (steuerliche/rechtliche Zwecke)
  • Zwangsversteigerung (Verkehrswertgutachten)

Achtung: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.

Besichtigen Sie die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten und an unterschiedlichen Wochentagen. So erkennen Sie Lärmbelästigung, Parkplatzsituation und Lichtverhältnisse.

Rendite berechnen

Eine erste Werteinschätzung liefert der kostenlose Wohnungswert Rechner.