Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung ermittelt den Marktwert (Verkehrswert) einer Immobilie. In Deutschland sind drei genormte Verfahren gemäß ImmoWertV anerkannt, die je nach Objektart angewendet werden.
Die drei Bewertungsverfahren
- Vergleichswertverfahren: Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Ideal für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Gebieten mit vielen Transaktionen.
- Ertragswertverfahren: Bewertung anhand der erzielbaren Mieteinnahmen. Standard für vermietete Objekte und Renditeobjekte.
- Sachwertverfahren: Bewertung anhand der Herstellungskosten minus Abnutzung. Wird bei selbstgenutzten Immobilien oder speziellen Objekten angewendet.
Wann braucht man eine Bewertung?
- Kauf oder Verkauf (Preisfindung)
- Finanzierung (Beleihungswertermittlung durch die Bank)
- Erbschaft, Schenkung, Scheidung (steuerliche/rechtliche Zwecke)
- Zwangsversteigerung (Verkehrswertgutachten)
Achtung: Ein Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Fehlt er bei der Besichtigung, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.
Besichtigen Sie die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten und an unterschiedlichen Wochentagen. So erkennen Sie Lärmbelästigung, Parkplatzsituation und Lichtverhältnisse.
Eine erste Werteinschätzung liefert der kostenlose Wohnungswert Rechner.

