Wertermittlung (Immobilien)

Die Wertermittlung ist der Prozess der Bestimmung des Verkehrswerts einer Immobilie. Sie erfolgt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und kann als Kurzgutachten oder als vollständiges Verkehrswertgutachten durchgeführt werden.

Die drei Verfahren

  • Vergleichswertverfahren: Marktnaheste Methode, basiert auf Kaufpreisen ähnlicher Objekte
  • Ertragswertverfahren: Für Renditeobjekte, basiert auf erzielbaren Mieterträgen
  • Sachwertverfahren: Für Eigennutzer, basiert auf Herstellungskosten minus Abnutzung

Gut zu wissen: Planen Sie bei älteren Gebäuden (Baujahr vor 1980) eine erhöhte Instandhaltungsrücklage ein. Faustregel: 12–15 €/m² pro Jahr statt der üblichen 7–10 €/m².

Kosten eines Gutachtens

  • Online-Bewertung: Kostenlos bis 30 € (grobe Orientierung)
  • Kurzgutachten: 500–1.500 € (für private Zwecke)
  • Vollgutachten: 1.500–3.000 €+ (gerichtsfest, für Erbschaft/Scheidung)

Praxis-Tipp: Die steuerliche AfA ist einer der größten Hebel für Kapitalanleger. Bei Neubauten können Sie 3 % des Gebäudewerts jährlich abschreiben.

Eine erste Werteinschätzung liefert der Wohnungswert Rechner.