Die Hausordnung – worauf müssen Sie achten?

Die Hausordnung soll helfen Streitigkeiten vor zu beugen. Besonders in Mietshäusern treffen viele verschiedene Meinungen aufeinander und es muss für Frieden in den eigenen vier wänden gesorgt werden. Die Hausordnung soll die häufigsten Streitigkeiten regeln und so Konflikten vorbeugen. Was genau darf eine Hausordnung aber regeln und was nicht ?

Hausordnung in Mietshäusern - ihre Rechte und Aufgaben

In einem Mietshaus mit fremden Menschen unter einem Dach zu leben kann nicht immer einfach sein. Verschiedene Meinung treffen aufeinander und das besonders im Bezug auf gemeinschaftlich genutzte Räume, wie den Flur- oder den Kellerbereich. Damit alle Mieter wissen was sie dürfen und was nicht, werde die wichtigsten Regelungen und häufigsten Fälle in der Hausordnung festgehalten. Was müssen Sie als Mieter also beachten und was passiert, sollten Sie gegen die Hausordnung verstoßen?

https://www.instagram.com/p/Bn2q1x3jaHv/?taken-by=myhome_mystyle

Hausordnung - verschiedene Arten, wer sie bestimmt und ändert & folgen von Verstößen

Zuallererst sollten Sie wissen, dass es verschiedene Arten von Hausordnungen gibt. Zum einen die, die Bestandteil des Mietvertrages sind und somit von Ihnen unterschrieben und akzeptiert werden und zum anderen die, die extern des Mietvertrages existieren. Der Unterschied ist, dass Ihnen bei externen Hausordnungen keine Rechten oder Pflichten auferlegt werden können, da Sie diese Hausordnung nie unterschrieben oder akzeptiert haben. Diese Hausordnung beschreibt nur ordnende Hinweise zu bestimmten Themen. Die externe Hausordnung kann also vom Vermieter jederzeit geändert oder abgewandelt werden. Die Hausordnung im Mietvertrag dagegen kann dem Mieter Rechte und Pflichten auferlegen. Dazu gehört zum Beispiel Schneeschippen im Winter oder auch das Reinigen des Treppenhauses. Diese Hausordnung kann vom Vermieter nicht einfach so verändert werden, da Sie im Mietvertrag festgehalten ist und Sie zuerst ihr Einverständnis geben müssten. Beide Hausordnungen werden vom Vermieter festgelegt und die darin festgehaltenen Punkte bestimmt. Das die Hausordnung eingehalten wird, fordert aber nicht nur der Vermieter, sondern alle Bewohner des Hauses.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung werden ebenfalls Unterschiede zwischen den beiden Arten gemacht. Bei Verstößen gegen die im Mietvertrag festgelegten Regelungen könnte eine Abmahnung und in schweren Fällen die Kündigung des Mietvertrages die Folge sein. Bei Verstößen gegen die externe Hausordnung können gegen Sie normalerweise keine Strafen rechten gemacht werden.

Was darf die Hausordnung regeln und was nicht ?

Die Hausordnung ist im allgemeinen für die Regelungen des Zusammenlebens mehrere Parteien verantwortlich. Sie soll darüber hinaus auch regeln, inwiefern die Mieter ihre Wohnung und gemeinschaftliche Räume zu behandeln haben. Wichtige Oberpunkte, die in einer Hausordnung aufgeführt sein sollten sind zum Beispiel:

  • Sauberkeit und Ordnung
  • Lärm und Ruhezeiten
  • Sicherheitsregelungen
  • Benutzung von Gemeinschaftsräumen
  • Heizen und Lüften

Um deutlicher zu machen, welche Hausordnung was regelt ein kleines Beispiel: Im Mietvertrag kann festgehalten werden, dass der Mieter das Treppenhaus reinigen muss. In der externen Hausordnung wird dann geregelt wie oft, was genau und wie das Treppenhaus zu reinigen ist. So teilen sich die Aufgabenfelder auf die verschiedenen Hausordnungen auf. In der externen Hausordnung dürfen jedoch nicht die Pflichten aus dem Mietvertrag erweitert werden, sondern sie werden nur genauer ausgeführt. Auch darf die Hausordnung dem Vermieter keine weiteren Rechte zusprechen. Aber auch die Hausordnung im Mietvertrag hat ihre Grenzen. Der Vermieter darf auch hier bestimmte Dinge nicht vorschrieben, die Gesetzlich anders geregelt sind. Dazu gehört zum Beispiel die Heizung. Der Vermieter darf in der Hausordnung nicht vorschreiben, wann der Mieter heizen darf und wann nicht, denn laut Gesetz hat der Mieter zu jeder Jahreszeit einen Anspruch auf eine ausreichend geheizte, warme Wohnung. Lesen Sie sich die Hausordnung also gut durch und kennen Sie ihre Pflichten.

Die häufigsten Streitfälle um die Hausordnung

Natürlich soll die Hausordnung Streitfälle vermeiden, jedoch kommt es dennoch immer wieder dazu. Natürlich weichen die Hausordnungen je nach Haus und den Gegebenheiten ab, jedoch gibt es allgemeine Regelungen, die Streitigkeiten verhindern sollen. Fragen, die immer wieder gestellt werden und Themen, die dennoch immer wieder zu Streit führen sind beispielsweise:

Abschließen der Haustür

Dieser Punkt ist für viele Mietshäuser ein Streitfall, denn der eine fühlt sich nicht sicher, solange die Tür nicht abgeschlossen ist, der andere möchte in einer gefährlichen Situation nicht noch nach dem Schlüssel suchen müssen. In diesem Falle darf der Vermieter das vorschreiben, was er für richtig hält. Er kann sowohl festlegen, dass die Tür aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben muss aber genauso gut, dass sie aus Brandschutzgründen offen bleiben soll. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig und auch vor Gericht werden verscheiden Meinungen vertreten.

Besucher

Ein weiterer Streitpunkt ist das Thema Besucher, denn offiziell darf dem Mieter Besuch nicht verboten oder untersagt werden. Auch Einschränkungen, wie Beispielsweise nur Besuch ohne Hund sind nicht zulässig. Was der Vermieter aber in Anspruch nehmen kann, ist das Hausverbot. Sollte ein Besucher mehrmals negativ auffallen beispielsweise durch Ruhestörung oder Beschädigung darf der Vermieter diesem Hausverbot erteilen und der Besuch wird dieser Person untersagt. Sollte ein Besuch länger als sechs Wochen in der Mietwohnung bleiben, muss der Vermieter darüber benachrichtigt werden.

Ruhezeiten und Lärm

Die gängigsten Ruhezeiten, die in Hausordnungen festgehalten wurden, sind Mittags zwischen 13 und 15 Uhr und Nachts zwischen 22 und 6 Uhr. Am Wochenende können diese Zeiten jedoch abweichen. In diesen Ruhezeiten soll was Lärm angeht von allen Mietern Rücksicht genommen werden. Laute Musik oder Lärm von spielenden Kindern sollte vermieden werden. Die Ausnahme, die jedoch gilt ist Lärm von Babys oder Kleinkindern. Dieser muss sogar Nachts toleriert werden. Duschen oder Baden darf der Mieter während dieser Zeiten jedoch nicht untersagen. Aus Rücksicht auf den Rest des Hauses sollte dennoch Nachts nicht stundenlang geduscht werden - besonders nicht in hellhörigen Gebäuden.

Fahrrad oder Kinderwagen unterstellen

Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren dürfen vom Mieter im Treppenhaus abgestellt werden, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. So darf kein anderer geeigneter Abstellraum vorhanden sein und es dem Mieter nicht zuzumuten ist aufgrund von fehlendem oder zu kleinen Aufzug den Gegenstand in die Wohnung zu tragen. Wird ein Gegenstand in den Hausflur gestellt, dürfen die Brandschutzbestimmungen jedoch nicht verletzt werden, sodass kein Mieter von dem Gegenstand in Gefahr gebracht werden könnte. Fahrräder erhalten hier eine etwas andere Regel. Sie dürfen prinzipiell nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Fehlt ein Fahrradkeller oder andere Abstellräume und ist das Rad vor dem Gebäude diebstahlgefährdet, so darf der Mieter das Fahrrad im Hof abstellen oder in die eigene Wohnung mitnehmen.

Wohnungsübergabe – Protokoll, Schäden & Ihre Rechte

Die Wohnungsübergabe ist sowohl für den alten als auch den neuen Mieter ein wichtiger Termin. Der alte Mieter übergibt damit seinen letzten Anspruch auf die Immobilie und der neue Mieter bekommt zutritt zur Immobilie und kann mit seinem Einzug beginnen. Bei diesem Termin muss jedoch einiges beachtet werden und das von beiden Parteien und dem Vermieter!

Wohnungsübergabeprotokoll - Inhalt, Übergabe & Schäden

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist für alle beteiligten Parteien ein Vorteil. Darin wird der Zustand des Mietobjektes festgehalten und in diesem alle Mängel, Schäden oder Renovierungsarbeiten. Ein Wohnungsübergabeprotokoll wird sowohl beim Aus- als auch beim Einzug gemacht, um alle beteiligten zu schützen. Besonders beim Thema Mängel kommt es häufig zu Streitereien, da die Blickwinkel nicht neutral bleiben. Um dem vorzubeugen soll im Protokoll genau festgehalten werden wie der Zustand des Objektes ist um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

Der Inhalt - Was gehört alles in das Wohnungsübergabeprotokoll?

In einem Wohnungsübergabeprotokoll werden aber nicht nur Mängel in der Immobilie festgehalten, sondern auch wichtige Kriterien, die später zu Streitigkeiten führen könnten. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen, gibt es die wichtigsten Punkte, die unbedingt in dem Protokoll auftauchen sollten:

  • die Anzahl sämtlicher Schlüssel (Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Keller, Dachboden, …)
  • die Funktionalität aller elektrischer Geräte (Wasserhähne, Dusche, Toilettenspülung, Heizungen, ... )
  • die genauen Stände an Stromzählern, Wasseruhren und Heizkörpern
  • der Zustand von Wänden, Tapeten, Türen, Schlössern, Fenstern, Teppichen, Fliesen und Parkettböden
  • Achten Sie auf Schimmel, besonders im Bad und an den Wänden (auch nasse Stellen)

Im Rahmen eines Auszuges sollte das Übergabeprotokoll aber noch andere Punkte aufweisen. Zum Beispiel sollten versprochene Reparaturen bzw. Renovierungen vonseiten Ihres Vermieters aufgeführt sein. Dem Mietvertrag können Sie zudem entnehmen, wie sie die Wohnung zu übergeben haben. Dazu zählen beispielsweise weiß gestrichene Wände oder eine besenreine Übergabe. Es ist wichtig für Sie sich an diese Vorgaben zu halten, da ihnen sonst ein Teil der Kaution entzogen werden kann.

Die Übergabe - darauf sollten Sie achten

Das Problem bei Wohnungsübergabeprotokollen ist, dass sie weder verpflichtend noch gesetzlich geregelt sind. Macht ihr Vermieter bei der Übergabe also keins und Sie erkennen im Nachhinein einen Mangel, haben Sie keinerlei Beweis, dass dieser nicht von ihnen verursacht wurde. Deswegen sollten Sie nicht nur auf ein Wohnungsübergabeprotokoll bestehen, sondern sich auch richtig darauf vorbereiten. Da eine reibungslose Übergabe auch im Interesse des Vermieters liegt, sollte es aber für ihn kein Problem darstellen, eine Übergabe mit Protokoll zu machen. Da Planung in den seltensten Fällen schadet, sollten Sie sich vorab also einige Gedanken über die Durchführung machen und sich einige Dinge überlegen.

Zuerst einmal ist es wichtig, dass die Übergabe der Wohnung in leerem und renoviertem Zustand stattfindet. Der Vermieter sollte also, wenn möglich vorher die Übergabe mit dem alten Mieter durchgeführt haben oder diese mit ihnen zusammen machen, damit er überprüfen kann ob der Vermieter die Wohnung, wie im Mietvertrag vereinbart hinterlassen hat. Sollte sich ihr Vermieter weigern eine Übergabe mit Protokoll durchzuführen, können Sie das Prozedere auch alleine mit einem neutralen zeugen durchführen. So gehen Sie auf Nummer sicher und sind im Recht. Nehmen Sie sich für die Übergabe viel Zeit um wirklich alle Mängel zu finden, auch wenn der ihnen Gegenüber drängelt. Bestehen Sie auf die gründliche Übergabe. Sollten Makel vorhanden sein, halten sie diese mit Fotos und in dem Protokoll fest. Nachdem die Besichtigung abgeschlossen ist, erhalten beide Parteien ein Exemplar des Protokolls, dass von beiden unterschrieben werden sollte. So haben alle Parteien die Sicherheit auf Ihrer Seite.

Die Mängel - Welche Schönheitsreparaturen Sie übernehmen müssen und welche nicht

Schönheitsreparaturen sind eine Kunst für sich, denn nirgends ist wirklich festgehalten, was genau darunter fällt. Jeder hat eine andere Vorstellung und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht keine genaue Definition. Was fällt also darunter und welche müssen Sie und welche ihr Vermieter übernehmen? Der Deutsche Mieterbund hat sich an einer Definition versucht und schreibt auf seiner Homepage: „Unter Schönheitsreparaturen oder Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. Dazu gehört: Tapezieren von Wänden und Decken, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizungsrohre, Streichen der Türen innerhalb der Wohnung, Streichen der Fenster von innen und Streichen der Wohnungstür von innen.“ Kurz gefasst, fällt laut dieser Definition alles unter den Begriff Schönheitsreparaturen, was der Mieter selber „abgewohnt“ hat.

Nicht unter den Begriff Schönheitsreparaturen fallen also Dinge, wie der Austausch von Teppichböden, das Abschleifen von Parkettböden oder auch die Renovierung von Kellerräumen, Balkonen oder Terrassen. Alles Dinge, die nachweislich nicht auf das Konto des Mieters gehen. Dabei kann der Vermieter Ihnen aber keine Fristen setzten. Kein Vermieter kann Sie dazu zwingen die gesamte Wohnung nochmals zu streichen, nachdem Sie dies im Vorjahr bereits getan haben. Was genau müssen Sie nun aber an Schönheitsreparaturen übernehmen und wofür ist der Vermieter verantwortlich?

Schönheitsreparaturen, die vom Mieter übernommen werden müssen:

  • Streichen der Türen, Fenster und Wohnungstür (innen)
  • Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken
  • Schließen von Bohr- und Dübellöchern
  • Streichen der Heizungen und Heizungsrohre

Schönheitsreparaturen, die vom Mieter nicht übernommen werden müssen:

  • Streichen von Terrasse, Balkon, Keller, Nutz- und Gemeinschaftsräumen
  • Austausch von Teppichböden
  • Streichen der Fenster und Wohnungstür (außen)
  • Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden
  • nachweislich nicht vom Mieter verursachte Schäden

Mängel erst nach dem Protokoll erkannt - was Sie tun können

Die meisten Mängel sind zwar offensichtlich sichtbar, jedoch gibt es immer wieder den Fall, dass Makel zu spät erkannt werden und somit nicht im Protokoll auftauchen. Aber keine Angst, denn bei schwerwiegenden Mängeln bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Sie können dies zu spät erkannten Mängel Ihrem Vermieter melden und diese müssen von ihm übernommen werden. Darunter fallen beispielsweise nicht richtig funktionierende Heizungen, defekte Leitungen aber auch Schimmel.

Finden Sie also nach Einzug bzw nach der Übergabe mit Protokoll einen solchen schwerwiegenden Makel, müssen Sie dies umgehend Ihrem Vermieter melden und diesem dann auch einen entsprechenden Zeitraum gewähren, damit dieser den Markel beseitigen lassen kann. Setzten Sie Ihrem Vermieter also eine Frist, die ausreichend sein sollte bei besonders dringenden Fällen, die gesundheitsschädlich sein könnten, wie beispielsweise Schimmel aber auch kürzer sein dürfen. Passiert in der angegebenen Frist vonseiten des Vermieters nichts, können Sie gegebenenfalls über eine Mietminderung nachdenken.

Fällt ihnen ein kleiner Mängel erst nach dem Übergabeprotokoll auf, also ein sogenannter marginaler Schaden, ist der Vermieter nicht zur Reparatur verpflichtet. Darunter fallen Mängel, wie beispielsweise eine kaputte Fliese oder ein defekter Handtuchhalter. Melden Sie diesen Markel jedoch trotzdem immer dem Vermieter, da Sie sonst dafür haftbar gemacht werden könnten.

8 Regeln zur Mietkaution – worauf Sie achten sollten

Die Mietkaution beträgt in den meisten fällen drei Kaltmieten und beläuft sich aus diesem Grunde auf eine zu beachtende Summe. Der Vermieter nimmt diese als Sicherheit, falls der Mieter die Miete nicht zahlt oder das Mietobjekt nicht so hinterlässt, wie es im Vertrag festgehalten wurde. Wenn alles gut läuft, sollte der Mieter die Kaution nach Auszug wieder vollständig zurückerhalten. Es ist also kein Verlust an Geld, sondern wie eine Art Anlage ohne Zinsen zu sehen.

Mietkaution - Höhe, Übergabe und Abzüge

Die Mietkaution ist besonders für den Mieter eine nicht unerhebliche Ausgabe und stellt für den Vermieter eine Sicherheit dar. Da es sich meist um große Mengen an Geld handelt, ist es wichtig genau zu sein und Streitigkeiten zu vermeiden. Zum Schutz von Vermieter und Mieter gibt es daher einige Regeln die Sie beachten können.

Tipp 1 Wohnungsübergabeprotokoll - beim Einzug auf Mängel achten

Der erste Schritt noch vor Einzug ist es, bei der Übergabe der Wohnung auf ein Wohnungsübergabeprotokoll zu bestehen. In der Regel gibt es so oder so eines, da es Sicherheit der beiden Partien gewährleistet. In diesem werden alle Mängel, die das Objekt aufweist festgehalten. Nehmen Sie sich bei der Übergabe also ruhig genügen Zeit, um das Objekt genau unter die Lupe zu nehmen. So verhindern Sie, dass etwaige Mängel des Vormieters auf Sie zurückfallen und diese später Ihre Kaution senken könnten. Erfahren Sie mehr zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll!

Tipp 2 einzelne Konten - Kaution getrennt vom Vermögen

Um für die Sicherheit Ihres Geldes zu sorgen, sind Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet die Mietkaution separat von dem übrigen Vermögen anzulegen (BGH, Beschluss v. 9.6.2015, VIII ZR 324/14). Wird die Kaution bar übergeben, erfolgt die Anlage meist auf einem Sparbuch, welches extra für diesen Zweck angelegt wird. Hier wird ebenfalls vermerkt, dass die hinterlegte Summe nur als Sicherheitsleistung für den Mietvertrag genutzt wird und vom Vermieter nicht anderweitig verwendet werden kann. So wird eine missbräuchliche Verwendung durch den Vermieter verhindert und Sie und Ihr Geld sind geschützt. Um Sicherheit zu haben, lassen Sie sich vom Vermieter eine Kopie der Kontounterlagen vorlegen lassen. Während des Mietverhältnisses darf der Vermieter Ihre Kaution auch nicht ohne weiteres antasten und für anderes verwenden (BGH, Urteil v. 7.5.2014, VIII ZR 234/13).

Tipp 3 Raten - Zahlen Sie die Kaution in Raten

Einige rechtliche Fakten über die Mietkaution, die Sie so sicher noch nicht kannten. Sie sind nicht verpflichtet dem Vermieter die gesamte Mietkaution auf einmal auszuhändigen, auch wenn dieser dies von ihnen verlangt. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Sie die Mietkaution in drei gleichgroßen Monatsraten erbringen können. Hierfür muss die erste der drei Zahlungen zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgen. Die anderen beiden Raten werden in den beiden nächsten Monaten gemeinsam mit den Mietzahlungen fällig (§ 551 Abs. 2 BGB). Auch darf ein Vermieter keine Kaution von ihnen verlangen, die höher ist als drei Monatskaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Diese Methode ist für viele einfacher, als die gesamte Kautionssumme auf einmal aufzubringen. Bestehen Sie nach Zahlung der Kaution, ob in Raten oder auf einmal auf jeden Fall auf einen Kontoauszug, wie in Tipp 2 erklärt. Damit Sie sicher sind, dass der Vermieter Ihre Kaution nicht anderweitig verwenden kann.

Tipp 4 Bürgschaft - Kaution nicht vom Sparbuch

Normalerweise ist es üblich die Kaution für den Vermieter von einem Sparbuch zu nehmen oder vom angesparten zu separieren. Das Geld ist schließlich nicht verloren, nur für Ihre Mietzeit nicht für Sie erreichbar. Diese Methode war lange die einzige, um die Kaution bei Einzug zu decken. Jedoch hat es sich in den letzten Jahren etabliert auch eine Mietkautionsbürgschaft in Betracht zu ziehen, falls das Geld beim Umzug doch mal knapper ausfällt. Hierfür gibt es Geldanlagen, die aufgrund von höheren Zinsen für den Mieter deutlich attraktiver sind, als die Variante vom Sparbuch. Dazu zählen beispielsweise Tagesgeld- oder Depotkonten bei einer Bank. Aber auch die Mietkautionsbürgschaften stellen eine passende Alternative dar. Bei einer solchen lässt sich die Mietsicherheit bargeldlos hinterlegen und im Gegenzug wird ein Jahresbeitrag von Ihnen fällig. Für diese Variante benötigen Sie zwar die Zustimmung des Vermieters, jedoch gibt diese Variante keine Nachteile für diesen, weshalb es kein Problem sein dürfte.

Tipp 5 Abzüge - Achten Sie auf Mängel

Abzüge von der Mietkaution sind für keinen Mieter gut. Aber achten Sie darauf, denn der Vermieter darf Ihnen bei Auszug nicht für jeden kleinen Makel etwas von der Kaution abziehen. So stellen nur bestimmte Mängel einen Grund für die Einhaltung der Kaution dar. Allgemein gilt, dass normale Gebrauchsspuren nicht von der Kaution abgezogen werden können, da diese mit der Miete abgegolten sind. Dazu zählen beispielsweise ein kleines Loch in der Wand oder ein kleiner Abrieb am Teppichboden. Mängel, die dagegen von ihnen verursacht wurden, können von der Kaution abgezogen werden. Darunter fallen beispielsweise Brandlöcher von Zigaretten im Teppichboden oder ein verstopftes Abflussrohr, dass durch unsachgemäßen Gebrauch in diesen Zustand gekommen ist. Bei solchen Fällen darf der Vermieter die fachgerechte Reparatur von Ihrer Mietkaution abziehen und diese dafür verwenden.

Tipp 6 Schönheitsreparatur - Abzug der Kaution

Ein weiterer Grund, der zur Kürzung der Kaution führen kann sind Schönheitsreparaturen. Hier gelten aber auch einige Regeln. Die Schönheitsreparaturen zu denen der Vermieter den Mieter verpflichten kann belaufen sich auf Kleinigkeiten, wie beispielsweise eine frische Wandfarbe bei Auszug. Diese Verpflichtungen dürfen den Mieter aber nicht unangemessen benachteiligen oder den Vermietern von Instandhaltungsarbeiten befreien. Diese fallen nach wie vor in den Aufgabenbereich des Vermieters. Solche Verpflichtungen für Schönheitsreparaturen sind aber nur zulässig, wenn diese ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wurden. Sind sie dies nicht können nicht Einhaltung auch nicht zu einem Abzug der Kaution führen! Orientieren Sie sich bei Auszug also an Ihrem Mietvertrag und halten Sie die vorgegebenen Schönheitsreparaturen ein um eine Kürzung der Kaution zu umgehen.

Tipp 7 Zurückzahlung - Übergabeprotokoll beim Auszug

Wenn das Mietverhältnis beendet wurde, sollten Sie das Mietobjekt im „vereinbarungsgemäßen“ Zustand übergeben. Sind Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart, sollten Sie diese durchführen. Sollten Schäden während der Mietzeit entstanden sein, die auf Sie zurückzuführen sind, sollten Sie diese beheben. Übergeben Sie die Wohnung am besten im gleichen Zustand, wie Sie sie erhalten haben, um die Rückzahlung der gesamten Mietkaution nicht zu gefährden.

Vergessen Sie auch bei Auszug das Übergabeprotokoll nicht, damit der Vermieter Sie nicht im Nachhinein für Schäden verantwortlich machen kann. Beide Parteien sollten unterschreiben und eine Kopie des Protokolls erhalten und somit den Zustand des Mietobjektes dokumentieren. Nachdem das Protokoll und die Übergabe erfolgt ist und alle vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Mängel dokumentiert wurden steht der Auszahlung Ihrer Kaution nichts mehr im wegen die, wenn Sie alles richtig gemacht haben vollständig auf Ihr Konto kommen sollte.

Tipp 8 Ende der Bürgschaft - Rückzahlung der Mietkaution

Auch bei der Rückzahlung der Mietkaution kommt es oft zu Streitigkeiten. Der Vermieter hat das Recht auf eine sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist, die er geltend machen kann. Das bedeutet, dass er die Mietkaution einbehalten kann um das Mietobjekt auf Mängel und Fehler zu untersuchen, bevor er die Kaution zurückzahlt. Diese Frist kann bis zu sechs Monate dauern, was für den Mieter zu Problemen führen kann. Sind die beiden Parteien sich bei der Übergabe aber einig, dass keine Mängel oder offene Forderungen vorliegen, muss die Zurückzahlung der Kaution zügig erfolgen. Laut Rechtssprechung geht man hier von wenigen Tagen aus. Der Mieter erhält in diesem Fall die gesamte Kaution plus Zinsen. Ein weiteres Recht hat der Vermieter aber auch hier. Er kann einen kleinen Teil der Mietkaution auch nach Beendigung des Mietverhältnisses einbehalten für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung.

Mietrecht – Auszug, Kündigung & Ihre Rechte

Mietrecht ist ein großes Thema, besonders für Personen, die in einem Mietverhältnis leben. Es gibt viele Streitigkeiten und viele Punkte, an denen die Parteien anecken könnten. Das Mietrecht soll helfen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen und das Wohnen für Mieter und Vermieter so angenehm wie möglich zu gestalten.

Rechte von Mietern - Lärm, Kündigung und Eigentum

Mieter haben in einem Mietverhältnisse viele Rechte von denen Sie meist gar nichts wissen. In Streitfällen sind Sie dann aufgeschmissen und wissen nicht, ob Sie im Recht sind oder ob Sie Ansprüche haben. Um dem Vorzubeugen gibt es einiges an Mietrecht, dass für viele Mieter zum Grundwissen gehören sollte und wichtig für viel Situationen ist.

Kündigung aus Eigenbedarf - Was darf der Vermieter und was nicht?

Der wichtigste erste Schritt bei einer Kündigung auf Eigenbedarf ist es, dass diese schriftlich erfolgen muss. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile zu diesem Thema, da es selbst für langjährige Mieter zum Problem werden kann. Denn wenn der Vermieter Anspruch auf Eigenbedarf anmeldet, kann der Mieter schnell die Wohnung verlieren. Dies geht aber nicht ohne weiteres und bedarf einiges an Regeln. Diese Art der Kündigung bedarf einer formalen und inhaltlichen korrekten Eigenbedarfskündigung. Solche Kündigen können sogar solche Mieter erhalten, die sich in der gesamten Mietzeit nichts zu schulde haben kommen lassen und sich immer vertragsgerecht verhalten haben. Eine solche Kündigung muss ebenfalls vom Vermieter gegenüber dem Mieter begründet werden. Ein Irrtum ist jedoch, dass nach einer solchen Kündigung der Mieter in jedem Falle die Wohnung verliert, denn auch wenn dies der häufigste Kündigungsgrund in Deutschland ist, muss dieser Fall nicht immer eintreten.

Als Grund für die Kündigung auf Eigenbedarf reicht, der reine Wunsch in der eigenen Wohnung leben zu wollen nicht aus. Der Vermieter muss einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund für die Kündigung angeben. Viele Gerichtsurteile beweisen, dass der Mieter nach einer solchen Kündigung nicht immer das Mietobjekt verlassen muss. Beispielsweise dürfen Firmen keine Eigenbedarfskündigung geltend machen aber auch Vermieter, die bei Vertragsabschluss hätten absehen können, dass die Wohnung in näherer Zukunft zum Eigenbedarf gebraucht wird, können keine Eigenbedarfskündigung geltend machen, da Sie in diesem Falle einen befristeten Mietvertrag hätten abschließen müssen. Was ist nun aber ein Grund, der zur Kündigung auf Eigenbedarf führen kann? Darunter fallen beispielsweise die Gründe, dass der Vermieter die Räume für sich selbst, seine Verwandten oder Angehörige seines Haushalts benötigt aber auch wenn er die Räume für seine berufliche Arbeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will.

Ein wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten, falls ihr Vermieter ihnen eine solche Kündigung zukommen lässt ist, ob er noch weitere Immobilien besitzt. Oft sind Vermieter Eigentümer von mehreren Objekten. Ist dies der Fall, so muss der Vermieter vor der Kündigung auf Eigenbedarf prüfen, ob nicht ein anderes, vergleichbares Objekt für seinen Nutzen frei ist oder wird. Sollte der Vermieter dieses vergleichbare Objekt dennoch nicht für seine Zwecke nutzen können aufgrund von beispielsweise einer Gehbehinderung, so muss dieser das vergleichbare Objekt Ihnen als Ersatz anbieten und ihnen ebenfalls die finanziellen Konditionen dieser Alternative mitteilen. Andernfalls ist die Kündigung aus Eigenbedarf unwirksam.

Sollten Sie eine Kündigung aus Eigenbedarf erhalten, prüfen sie diese gründlich, denn es gibt einige formale und inhaltliche Punkte, die enthalten sein müssen. Sind diese im Kündigungsschreiben nicht zu finden, so ist die Kündigung ungültig. Achten Sie also auf die folgenden Punkte:

  • Eine Kündigung auf Eigenbedarf hat schriftlich zu erfolgen und muss sich an alle im Mietvertrag stehenden Mieter der Wohnung richten
  • Eine Kündigung muss ebenso von allen Vermietern unterschrieben sein
  • Die Personen, die für den Eigenbedarfsfall einziehen werden, müssen mit Name, Alter und Anschrift aufgeführt sein
  • Je länger ein Mietverhältnis besteht, desto länger ist auch die Kündigungsfrist: Mindestens drei Monate, ab fünf Jahren Mietverhältnis sechs Monate, bei mehr als acht Jahren neun Monate.
  • Der Grund des Vermieters für den Eigenbedarf muss ausführlich geschildert werden
  • Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei einer Eigenbedarfskündigung.

Lärmbelästigung - das Recht auf wohnen ohne Lärm

Lärmbelästigung ist ein häufiges Streitthema zwischen Vermieter und Mieter, da der Vermieter zwar dazu verpflichtet ist, den Lärm zu beseitigen oft aber keinen Einfluss auf diesen hat. Besteht Lärmbelästigung in der Wohnung, ist diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter muss das Objekt in einem mängelfreien Zustand halten und dazu zählt auch Lärm, da dieser den Mieter belästigen kann. Nach Meldung dieses Mangels muss der Vermieter diesen in einer angemessenen Frist beseitigen. Erfolgt dies nicht ist der Mieter dazu berechtigt die Miete zu kürzen und das auch, wenn der Lärm von dritten verursacht wird die der Vermieter nicht beeinflussen kann.

Mietminderung - was sind Ihre Rechte und wann dürfen Sie die Miete kürzen?

Oft wird sich darüber gestritten, welche Lärmquelle denn nun zu einer Mietminderung führen kann und wie angemessen die Minderung ist. Der wohl am häufigsten auftretende Fall ist Lärm aus der Nachbarwohnung. Hier kann keine Mietminderung geltend gemacht werden, wenn sich diese auf Geräusche bezieht, die mit der üblichen Nutzung der Wohnung verbunden sind. Läuft aber jede Nacht so laut Musik, dass Sie nicht schlafen können, ist eine Mietminderung durchaus möglich. Ein weiterer Grund für eine Mietminderung sind Schritte die aus der oberen Wohnung zu hören sind. Vermieter sind nämlich für eine ausreichende Trittschalldämmung verantwortlich. Ist diese nicht vorhanden, besteht automatisch ein Grund zur Mietminderung. Die Trittschalldämmung muss zum Zeitpunkt des Einbaus den Standards entsprechen, auch wenn es mittlerweile strengere Vorschriften gibt. Ist also eine Trittschalldämmung gegeben, Sie dennoch jeden Schritt Ihres Nachbarn hören, müssen Sie damit leben. Tatsächlich zählt auch Baulärm zu einer der gängigsten Gründe für eine Minderung der Miete. Ja nach Ausmaß des Lärms kann so der Mieter bis zu 35 Prozent der Miete kürzen. Auch wenn Vermieter den Lärm nicht beeinflussen können und im Regelfall nichts dafür können, müssen sie diese Regelung hinnehmen. Vermieter können in so einem Fall einen Nachbar-rechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Eigentümer den Baugrundstücks geltend machen.

Lärm, der von Kindern verursacht wird, fällt allerdings eine Sonderbehandlung zu. Dieser muss von Nachbarn toleriert werden, egal um welche Uhrzeit dieser auftritt. Dabei gilt jedoch, dass er sozial adäquat und damit im Rahmen des Üblichen bleiben muss. Dazu gehört beispielsweise Kindergeschrei und quietschen. Fahren die Kinder aber mit Roller-Skater durch die Wohnung oder schmeißen ununterbrochen Bälle gegen die Wände oder den Boden, ist die Grenze überschritten und Mietminderung kann geltend gemacht werden. Die Art des Lärms ist sehr unterschiedlich und Situationsabhängig. Es muss nicht immer die Laute Musik sein, denn auch kleine Geräusche können auf Dauer nerven. Was ebenfalls nicht als Grund zur Mietminderung aufgeführt werden kann, ist Verkehrslärm. Denn obwohl Flugzeug oder Autolärm ebenfalls sehr nervtötend sein kann, reicht es nicht für eine Kürzung der Miete, solange es sich für die Lage der Wohnung im Rahmen hält. Achten Sie also vor Einzug darauf, wo sich die Immobilie befindet und welche Störungen durch Lärm für Sie zu erwarten sind.

Finanzierungstipps für Ihre Immobilie – Anschlussfinanzierung & Umschuldung

Umschuldungen sind eine gute Methode für Kreditnehmer die Anschlussfinanzierung anzugehen. Dies wird auch von Banken unterstützt, da das Risiko für diese bei einer Umschuldung geringer ist als bei der Übernahme einer Neuschuld. Bei dem Thema Finanzierung gibt es viel zu beachten und besonders unerfahrene Kreditnehmer auf dem Gebiet sollten viel Recherche zu dem Thema Finanzierung, Anschlusskredit und Umschulung durchführen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und sich mit der Materie auszukennen.

6 Tipps für Ihren Anschlusskredit & Ihre Umschuldung

Statistisch gesehen sind besonders in den ersten Jahren nach der Aufnahme des Kredits die Chancen höher, dass der Kreditnehmer die Schulden nicht bezahlen kann. Das kommt besonders durch eine schlechte Planung der Finanzierung zustande. Für Banken bedeutet das, dass das Ausfallrisiko in diesem Zeitraum enorm hoch ist. Damit Sie die richtige Finanzierung für sich finden und der Anschlusskredit gut läuft, gibt es 6 Tipps, die Sie beachten sollten. Mehr Informationen finden Sie bei unseren 9 Tipps zum Baugeld!

Tipp 1 - zuverlässige Kreditnehmer haben Vorteile bei der Bank

Wichtig bei der Finanzierung ist es, dass Sie Ihrer Bank beweisen, dass Sie ein zukünftiger Kreditnehmer sind. Denn für Kreditnehmern die schon einige Jahre bewiesen haben, dass sie in der Lage sind das Darlehen vertragsgemäß zu bedienen, bieten Banken gerne auch bessere Konditionen an. Zu Beginn eines Darlehens beläuft sich die monatliche Rate meist zu einem Großteil auf Zinsen und erst im Laufe der Zeit wird der Anteil der Tilgung größer. Bei einer Umschuldung ist also meistens ein Teil des Darlehens schon getilgt. Für die Banken bedeutet dass, dass der Beleihungsauslauf geringer ist als bei einer anfänglichen Kreditaufnahme und auch der Beratungsaufwand geringer ist, da die Kunden bereits wissen, wie eine Finanzierung abläuft und was von ihnen erwartet wird. Die Bank hat also einen geringeren Arbeitsaufwand mit dem Kunden und somit wird auch die Angebotserstellung einfacher und nimmer dementsprechend auch weniger Zeit in Anspruch.

Tipp 2 - Bearbeitungsgebühren für Privatkredite sind unzulässig

Seit einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes von 2014 ist es unzulässig, dass Banken Bearbeitungsgebühren für Privatkredite berechnen. Vorher wurden diese besonders bei Raten- und Autokredite aber auch bei Finanzierungen für Immobilien berechnet. Diese Gebühr wurde von der Bank erhoben, damit diese die Kreditwürdigkeit der Kunden prüfen kann. Da dies aber eine Angelegenheit ist, die allein im Interesse der Bank ist, dürfen diese Kosten nicht mehr zulasten der Kunden berechnet werden. Das gute ist, das Sie sich auch heute noch die Gebühren zurückholen können. Diese betrugen meist 1–4 Prozent der Darlehenssumme, was durchaus eine beträchtige Summe sein kann. Alle Gebühren, die sie also vor weniger als zehn Jahren gezahlt haben können Sie sich zurückzahlen lassen. Wichtig ist nur, dass Sie selbst aktiv werden, da die Banken bislang keine Anstanden machen, das Geld freiwillig zurückzuzahlen.

Tipp 3 - die richtige Anschlussfinanzierung finden

Die Banken haben also gute Gründe, Umschuldende zu umwerben, da Sie Vorteile daraus erzielen können. Aber auch für die Kreditnehmer ist eine Umschuldung oft günstiger. Abhängig von der Finanzmarktsituation können die Zinsen so günstig sein, dass es sich für Sie mehr lohnt, einen alten Kredit umzuschulden als ihn zu den alten Konditionen weiter abzubezahlen. Heute sind die Zinsen oft besser, als zu dem Zeitpunkt als Sie die Finanzierung abgeschlossen haben. Wenn also von zukünftig steigenden Zinsen ausgegangen werden kann, ist es durchaus ratsam, eine lange Zinsbindung zu wählen und sich gute Zinsen zu sichern. Somit erreichen Sie eine zügige Angleichung der Zinsen bei vorzeitiger Auflösung des alten Kredites.

Wenn Sie alles richtig machen wollen, überlegen Sie sich schon heute, wie sie in ein paar Jahren die Umschuldung Ihres Kredites angehen wollen, um sich eine gute Anschlussfinanzierung zu sichern. Diese lohnen sich sogar noch doppelt, wenn Anbieter die Kosten der Umschuldung für den Kreditnehmer übernehmen.

Tipp 4 - Umschuldung mit Forward Darlehen

Forward Darlehen sind eine gute Idee für alle, die gerne abgesichert vorausplanen. Wenn aktuelle Konditionen darunter niedrige Zinsen optimal für den Kreditnehmer sind und der aktuelle Kredit noch einige jähre läuft, lohnt es sich ein sogenanntes Forward Darlehen abzuschließen. Bei diesem sichern Sie sich heute Ihre Anschlussfinanzierung für das Ende Ihrer Laufzeit. Informieren Sie sich also über günstige Konditionen, die so zum Ende Ihrer Laufzeit vielleicht nicht mehr angeboten werden und sorgen Sie bis zu 5 Jahre vorab dafür, dass Sie die besten Konditionen haben werden. Es lohnt sich also immer Informiert zu bleiben und den Zinsmarkt im Auge zu behalten obwohl Ihre Finanzierung schon läuft.

Tipp 5 - überprüfen Sie den Leitzins

Bei Ihren Forschungen zur Anschlussfinanzierung ist es wohl das wichtigste den Leitzins immer im Auge zu behalten. Verschiedene Zins Situationen können sich enorm auf Ihre Finanzierung auswirken. Bei niedrigen Zinsen lohnt es sich natürlich nach einer Anschlussfinanzierung Ausschau zu halten aber vergessen Sie auch nicht die Entwicklung in den nächsten Jahren zu berücksichtigen. Bei gut gelegenen Zinsen für die Baufinanzierung ist es eine gute Idee die Immobilienfinanzierung anzugehen. Der Leitzins gibt also eine gute Orientierung für Sie, wie die Zinsen sind und sein werden. Ist dieser niedrig, so ist dies ein gutes Zeichen dafür, dass auch in den nächsten Jahren eine günstige Finanzierung im Bereich des Möglichen für Sie liegt. Solange kein Inflationsruck herrscht und der Leitzins auf seinem Niveau verharrt haben Sie erst einmal nichts zu befürchten und können sich ungestört an die Planung Ihrer Anschlussfinanzierung machen.

Tipp 6 - Anschlussfinanzierung für Bauherren

Besonders für Bauherren, Käufer und Kunden ist es wichtig eine gute Finanzierung abzuschließen. Eine solche Entscheidung ist für viele eine lebensbestimmende Investition, weshalb Sie bei der Entscheidung nichts überstürzen sollten. Ist Ihre Traumimmobilie erst einmal gefunden oder haben Sie sich für den Bau Ihrer eigenen vier Wände entschieden, ist das wichtigste erst einmal die Finanzierung zu planen, bevor Sie weiter machen. Die Finanzierung wird die nächsten Jahre oder Jahrzehnte Ihres Lebens bestimmten, weshalb Sie sich absolut sicher sein sollten. Die Zinsen spielen natürlich auch hier wieder eine wichtige Rolle und Sie sollten nicht zögern sich mehrere Angebote einzuholen um die richtige Finanzierung für Sie zu finden. Bei einer niedrigen Zinslage sollten Sie auf eine lange Laufzeit setzten und die monatliche Tilgungsrate auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen. Achten Sie auf die Option des Tilgungssatzwechsels, die sie während der Laufzeit vornehmen sollten. Am besten bei Fragen hilft ein Gespräch mit dem Berater Ihrer Bank, der für Sie viel hilfreiche Tipps parat haben kann.

Wasserschaden in der Immobilie – und jetzt?

Feuchte Flecken an Wand, Boden oder Decke und ein muffig-feuchter Geruch sind die ersten Anzeichen für Feuchtigkeit im Haus. Der Wasserschaden ist dann nicht mehr weit. Dafür kann es unterschiedlichste Ursachen geben und nicht alle bedeutet direkt hohe Kosten und einen großen Schaden.

Wasserschaden - Versicherung, Ursache und Ihre Rechte

Ob ein undichtes Dach, eine verstopfte Drainage oder eine defekte Wasserleitung. Feuchtigkeit ist nie ein gutes Zeichen, jedoch lassen sich manche Schäden schneller beheben als andere. Sobald Ihnen also Folgen eines möglichen Wasserschadens in Ihrer Immobilie auffallen heißt es handeln, denn Wasser und Feuchtigkeit verbreitet sich schneller als Sie denken.

Ursachen für einen Wasserschaden - Dach, Drainage oder doch ein Rohr

Zuerst ist es wichtig herauszufinden, woher die Feuchtigkeit kommt. Und dafür gibt es verschiedenste Ursachen. Ob ein undichtes Dach oder eine geplatzte Rohrleitung. Je nach Ursache gibt es verschiedenste Möglichkeiten den Wasserschaden zu behandeln. Ziehen Sie einen Experten zurate und lassen Sie sich gut beraten.

Schäden am Dach

Oft sind schadhafte Dacheindeckungen oder vermoorte Dächer der Grund für Feuchtigkeit im Haus. Um also einem Wasserschaden durch Schäden am Dach vorzubeugen, sollten Sie regelmäßig alle Dachflächen, egal ob Flachdach oder geneigtes Dach auf Schäden untersuchen. Besonders wichtige Stellen sind dabei Kamine, Belichtungs- und Lüftungsöffnungen aber auch Dachfenster. Nach heftigen Stürmen oder Gewittern lohnt es sich das Dach selbst einmal zu überprüfen. Ein Blick aus dem Dachfenster oder aus einiger Entfernung mit einem Fernglas lässt Sie selbst schon verrutschte oder fehlende Ziegel oder Schäden entdecken. Vor solchen Schäden schützt Sie eine Wohngebäudeversicherung mit Sturm- und Hagelrisiko. Diese übernimmt Kosten für die Reparatur am Dach und Sanierungen im Haus nach dem Eindringen von Feuchtigkeit nach Niederschlag, Hagel oder Sturm.

Schäden an der Regenrinne oder -fallrohr

Auch Schäden an kaputten oder verstopften Regenrinnen oder Regenfallrohren können Wasserschäden nach sich ziehen. Bei Regen oder Gewittern lohnt es sich also die Regenrinne regelmäßig zu kontrollieren. Leckstellen sind leicht zu erkennen und einem größeren Schaden kann vorgebeugt werden. Bei Regenrinnen sollten Sie aber besonders darauf achten, dass diese meist gar nicht kaputt sind oder eine undichte Stelle haben, sondern einfach stark mit Laub, Moos oder Schmutz verunreinigt sind. Das Regenwasser kann dann nicht mehr gut ablaufen und ein Rückstau entsteht der zum Übertreten des Wassers führt. Auch so kann ein Wasserschaden entstehen. Umgehen Sie dieses Problem am besten durch gute Wartung Ihrer Regenrinnen und entfernen Sie Laub und Dreck regelmäßig aus dieser.

Schäden an der Drainage

Eine Drainage kann dann einen Wasserschaden verursachen, wenn die Ringdrainage fehlt oder verstopft ist und das Sickerwasser somit nicht mehr richtig abgeleitet werden kann. Durchnässte Böden oder Wände können dann die Folge sein. Verhindern können Sie dies mit einem Gerät zur Feuchtigkeitsmessung. Diese überprüft beim Verdacht schnell, ob es sich um einen Wasserschaden handelt oder nicht. Investieren Sie ruhig in ein solches Gerät, denn je früher ein Wasserschaden erkannt wird, desto niedriger sind die Folgekosten.

Schaden an der Wasserleitung

Ein Schaden an einer Wasserleitung ist wohl der häufigste Grund für einen Wasserschaden. Bemerken Sie feuchte Flecken an Decken oder Wänden, sollten Sie umgehend überprüfen, ob es sich um eine defekte Leitung handelt. Überprüfen Sie dies, indem Sie im gesamten Haus kein Wasser verbrauchen. Weder am Wasserhahn, der Spül- oder Waschmaschine oder der WC-Spülung. Zeigt die Wasseruhr weiterhin einen Verbrauch an, gibt es irgendwo ein Leck in der Leitung. Benachrichtigen Sie dann sofort Ihre Wohngebäudeversicherung. Diese übernimmt bei Wasser- oder Heizleitungsschäden die Kosten.

Schaden an der Rückstausicherung der Abwasserleitung

Es gibt eine sogenannte Rückstau ebene wird unter dieser gebaut und Leitungen verlegt muss geklärt werden, ob in den Abwassersatzungen eine Festlegung der Rückstau ebene vorliegt. Diese Rückstau ebene ist meist die Straßenoberkante. Bei außergewöhnlich hohem Niederschlag kann es vorkommen, dass Wasser dann durch Rückstau innerhalb des Hauses gerät. Um dies zu verhindern, gibt es die Rückstausicherung der Abwasserleitung die in diesem Falle das gestaute Wasser in die Abwassergrundleitung zurückführt und somit einen Wasserschaden in Ihrem Haus verhindert. Überprüfen Sie also regelmäßig, falls vorhanden diese Sicherung um einen solchen Schaden zu umgehen. Diese Schäden sind nämlich nicht durch die Wohngebäudeversicherung versichert und bedürfen den Abschluss einer speziellen Elementarschaden-Versicherung.

Sturmschäden & Regenwasser - wer ist verantwortlich für den Schaden?

Besonders starkes Gewitter und Regen führen immer wieder für vollgelaufene Keller und Wasserschäden. Besonders in Mietwohnungen stellt sich im Nachhinein immer die Frage, wer den Schaden übernimmt, falls die Versicherung nicht greift. In einigen Fällen ist der Mieter in anderen aber auch der Vermieter zur Beseitigung des Schadens verpflichtet, was im Besonderen davon abhängig ist, worauf der Schaden zurückzuführen ist.

Kann man den Schaden mit einem fehlerhaften Verhalten des Mieters begründen, muss er auch dafür aufkommen. Der Mieter ist beispielsweise bei längerer Abwesenheit dazu verpflichtet dafür zu Sorgen, dass kein Wasser durch offene Fenster in die Wohnung gelangt. Auch gehört es zu seinen Verpflichtungen den Balkonabfluss sauber zu halten, sodass bei starkem Gewitter kein Wasser über den Balkon eindringen kann. Geht er diesen Pflichten nicht nach und ein Wasserschaden entsteht aufgrund fahrlässigem Verhaltens des Mieters, muss er für den Schaden haften.

Der Vermieter dagegen muss grundsätzlich für Wasserschäden aufkommen, die durch Regen, Sturm oder Unwetter entstanden sind und diese auch beseitigen. Schäden an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen die bei einem Wasserschaden entstanden sind muss der Vermieter aber nur tragen, wenn er diese verantworten muss. So ein Fall tritt beispielsweise ein, wenn der Vermieter sich nicht um Undichtigkeiten an Isolierungen gekümmert hat, obwohl der Mieter ihn darauf aufmerksam gemacht hat.

Versicherung - welche Wasserschäden sind abgedeckt?

Wasserschäden werden nicht zwingend von der Versicherung abgedeckt. Es kommt stark darauf an, welche Ursache der Wasserschaden hat, ob die Versicherung diesen übernimmt oder nicht. Informieren Sie sich also vor Abschluss einer Versicherung gut darüber, was alles inbegriffen ist. Gebäude-, Sturm- und Hausratsversicherung decken Wasserschäden nur unter bestimmten Voraussetzungen ab.

Wasserschaden durch Leitungswasser

Wurde der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht also Beispielsweise durch ein kaputtes Rohr oder ähnliches, übernimmt die Gebäude- und Hausratversicherung normalerweise problemfrei die Kosten für die Reparatur.

Wasserschaden durch Abwasser

Ein Wasserschaden durch Abwasser wird nur in bestimmten Fällen übernommen. Die Gebäude- und Hausratversicherung greift in solchen Fällen nur, wenn das Wasser aus einem Ableitungsrohr der Wasserversorgung ausgetreten ist. In diesem Fall übernimmt die Versicherung aber normalerweise problemfrei die Kosten.

Wasserschaden durch ein undichtes Dach oder durch Regenwasser

Einen solchen Wasserschaden trägt die Gebäudeversicherung normalerweise nicht. Denn diese greift nur, wenn das Wasser aus einem Rohrsystem der Wasserversorgung ausgetreten ist und nicht wenn es durch das Dach eingetreten ist. In diesem Fall könnten Sie gegebenenfalls auf eine Sturmversicherung zurückgreifen. Diese Schützt aber nur Schäden, die durch einen Sturm mit einer Mindestwindgeschwindigkeit von 60 km/h entstanden sind. Die entstandenen Schäden sind in diesem Fall versichert, sofern feste Baubestandteile wie Dachziegel oder gut verschlossene Fenster oder Außentüren durch den Sturm beschädigt wurden. In allen anderen Fällen muss der Eigentümer selbst für den Schaden aufkommen.

Wasserschaden durch Hochwasser

Wasserschäden durch Hochwasser müssen gesondert versichert werden und sind nicht mit der Gebäude- und Hausratversicherung inbegriffen. Unter Hochwasser versteht man in diesem Falle die Überflutung von Grund und Boden die durch über die Ufer getretene Gewässer entstehen.

Ferienhaus – entspannen im Urlaub aber was ist zu beachten?

Der Traum von einem Ferienhaus besteht bei vielen Stadtbewohnern. Ob ein Haus am Meer, im warmen Süden oder einfach ein Rückzugsort auf dem Land. Bei einer solchen großen Entscheidung gibt es allerdings viel zu beachten und Sie sollten gut planen, bevor Sie sich zu dem großen Schritt entscheiden.

Wochenendhaus - Nebenkosten, Lage & Steuern

Moderne Immobilie auf dem Land oder in Urlaubsgebieten werden oft angeboten. Die perfekten Objekte für diejenigen, die sich einen ruhigen Rückzugsort wünschen. Eine solche Investition ist aber keineswegs günstig und das richtige Objekt ist nicht einfach zu finden. Zudem sollten Sie einiges beachten, bevor Sie sich zum Kauf entscheiden. Preise von 200.000-300.000 sind für kleinere Immobilien von 40 bis 50 Quadratmeter Wohnfläche durchaus gängig. Wer sich Luxus wünscht, muss nochmals einiges mehr hinblättern. Je nach Gebiet unterscheiden sich die Preise natürlich und die Immobilien variieren. Ob im Ausland oder Inland, bevor Sie sich einen zweiten Wohnsitz anschaffen, sollten Sie wichtige Punkte abklären.

Kaufnebenkosten - was kommt auf Sie zu?

Beim Kauf eines Ferienhauses müssen Sie mit ähnlichen Kaufnebenkosten, wie bei einem normalen Hauskauf rechnen. Je nach Immobilie können zu aller erst Renovierungskosten auf den Kaufpreis hinzukommen, denn die meisten Immobilien benötigen erst einmal ein wenig neue Farbe, eventuell eine neue Küche oder ein neues Bad. Aber natürlich kommt auch die Ausstattung des Hauses noch hinzu. Auch Ihr Ferienhaus muss möbliert werden, denn Sie wollen sich an Ihrem Ort zum Entspannen ja auch wohlfühlen. Mal abgesehen von diesen Nebenkosten, kommen noch Kosten für die Zinsen hinzu. Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um Ihr Ferienhaus zu finanzieren, bekommen Sie für ein solches Projekt meist nur einen mit hohen Zinsen. Vergleichen Sie also verschiedene Kreditgeber und überprüfen Sie, wo Ihnen die besten Zinsen geboten werden. Natürlich kommen ebenfalls noch Zahlungen bei beispielsweise der Grunderwerbssteuer oder beim Notar auf Sie zu. Je nach dem in welcher Lage Sie ein Haus suchen, sind die Immobilienpreise günstiger oder teurer. Überlegen Sie sich also vorab genau, wie viel Platz Sie in einem Ferienwohnsitz benötigen und schauen Sie explizit nur nach Häusern, die auch wirklich Ihrer Größenvorstellung entsprechen. Zu große Häuser machen Ihnen nur mehr Arbeit und treiben den Preis für Sie unnötig in die Höhe. Überlegen Sie sich auch, wo Ihr Ferienhaus stehen sollte, denn auch die Lage kann viel am Preis ausmachen.

Kurtaxe & Steuern bei einem Ferienwohnsitz

Je nach dem in welcher Gemeinde sich Ihr Ferienwohnsitz befinden, berechnet die Gemeinde eventuell eine sogenannte Zweitwohnungssteuer, die meist circa 10 Prozent der Jahreskaltmiete beträgt. Besitzer von Schrebergärten mit Gartenlaube sind von dieser Regelung aber nicht betroffen, solange die Gartenlaube eine Größe von 24 Quadratmeter nicht übersteigt und die Räumlichkeiten nicht zum ständigen Wohnen genutzt werden. Für Immobilien in Urlaubsgebieten werden außerdem Kurtaxe fällig. Auch hier gibt es für Schrebergärten wieder eine Ausnahme, diese Kurtaxe werden nur gefordert, wenn ein Wasser- und Stromanschlusses vorhanden ist und somit aus der Gartenlaube eine Immobilie macht.

Wer diese Kosten scheut, bleiben allerdings noch andere Möglichkeiten über, dennoch an ein Ferienhaus zu kommen. Es könnte eine Immobilie gepachtet werden, jedoch besteht hier das Risiko, dass der Hausbesitzer auf sein Kündigungsrecht besteht und Ihnen gekündigt werden kann. Der Traum der Ferienwohnung ist dann ganz schnell ausgeträumt. Natürlich kann aber auch ein Ferienhaus selbst gebaut werden. Hier kommen die Kosten für das Grundstück und eine Baugenehmigung hinzu. Zudem gibt es in einigen Urlaubsgebieten ein Bauverbot beispielsweise an Hochwasserschutzgebieten. Zudem muss beachtet werden, dass eventuelle Kosten für Wasser und Stromanschlüsse hinzukommen, die zur Baustelle gelegt werden müssen.

Ferienhaus im Ausland - Sonderregelungen & Rechtslage

Ein Ferienhaus im Ausland zu kaufen kann sich schnell als schwieriger gestalten als man denkt und Sie sollten sich über die Rechtslage des Landes im Klaren sein bevor Sie eine Entscheidung treffen. Im Ausland gelten teilweise völlig andere Regelungen als in Deutschland und pauschale Vorgaben sind nicht möglich, da es von Land zu Land unterschiedlich ist. Je nach Situation des Landes gibt es unterschiedliche Regelungen die Sie beachten müssen.

Am wichtigsten ist wohl, dass Sie niemals eine Immobilie ohne schriftlichen und notariell beurkundeten Kaufvertrag kaufen. Durch einen Kaufvertrag sind Sie immer auf der richtigen Seite und geschützt. In Spanien reicht meist eine mündliche Zusage aus, um rechtsverbindliche Wirkungen zu erreichen. In der Türkei reicht die Übereignung auf einem Stück Papier festgehalten aus. Und obwohl im Ausland oft andere Regelungen Gang und gebe sind, sollten Sie dennoch auf den schriftlichen Vertrag bestehen.

In manchen Ländern bedarf die Nutzung der Immobilie als Ferienwohnung einer bestimmten Widmung. Prüfen Sie also vor kauf ab, ob in dem Vertrag eine solche Regelung festgehalten wurde, damit Sie die Immobilie später auch richtig nutzen können. Auch sollten Sie prüfen, ob Sie als Ausländer in dem gewünschten Land / Gebiet überhaupt Immobilieneigentum erwarten dürfen oder ob Sie dazu nicht berechtigt sind. Auch hier gibt es je nach Land verschiedene Regelungen.

Beim Kauf im Ausland sollten Sie auch bestehende Verordnungen zum Küstenschutz, Erbrecht oder Wegerecht beachten. Viele Häuser oder Apartmentkomplexe sind ohne Baugenehmigung oder in Küstenschutzzonen errichtet worden und können deshalb jederzeit durch eine staatliche Verfügung abgerissen werden. Oft sind Immobilien auch in zweifelhafter Bauqualität oder illegal errichtet worden, was Ihren Schutz gefährdet. Beim Kauf einer Immobilie lassen Sie sich also alle nötigen Unterlagen zeigen und bestehen Sie auf die Baugenehmigung. Auch ein Kataster ist wichtig um abzugrenzen, was das Grundstück umfasst. In einigen Ländern sind hier nur grobe Angaben gemacht worden und es gibt keinerlei Rechtssicherheit für Sie.

Zweitwohnung als Ferienwohnung Vermieten - Tipps & Tricks zum Vermieten

Viele kaufen einen Ferienwohnsitz unter der Annahme diese auch zu vermieten, falls die Immobilie gerade nicht selbst genutzt wird. Keine schlechte Idee, denn ein kleiner Nebenverdienst macht sich eigentlich immer ganz gut. Sollten Sie Ihre Immobilie aber vermieten wollen, müssen Sie wieder einiges beachten.

Die Lage ist beispielsweise sehr wichtig. Urlaubsgäste wünschen sich zentrale Ferienwohnungen. Beispielsweise nah am Strand oder eben an der Innenstadt. Sie möchten meist den Ort sehen und nicht nur den ganzen Tag in der Wohnung bleiben. Eine attraktive Lage ist also das A und O um Ihre Immobilie erfolgreich zu vermieten und auch einen guten Preis dafür verlangen zu können. Je besser die Lage, desto höhere Preise können Sie verlangen. Zudem muss Ihre Immobilie einiges an Ausstattung haben, um attraktiv für Gäste zu sein. Genügen Schlafzimmer, eventuell eine Schlafcouch um mehr Schlafmöglichkeiten zu schaffen, eine gute Küche mit modernen Geräten und Unterhaltungsprogramm, wie Fernseher oder WLAN. Ihre Immobilie darf keine Wünsche offen lassen und Ihren Gästen alles bieten, was Sie im Urlaub benötigen. Bettwäsche, Handtücher und eine gut ausgestattete Küche hören hier genauso dazu, wie Tipps für tolle Ausflugsmöglichkeiten und Restaurants in der Nähe und Sauberkeit bei der Ankunft. Besondere Eigenschaften, wie eine Dachterrasse oder ein Pool werten Ihre Immobilie zusätzlich enorm auf.

Immobilienwert – Ermittlung, Sachverständige & die Folgen

Zu wissen, wie viel eine Immobilie Wert ist, ist besonders beim Verkauf oder Kauf wichtig. Viele Faktoren entscheiden den Wert der Immobilie und objektiv beurteilen kann dies nur ein Sachverständiger. Jedoch gibt es auch bei den Sachverständigen wieder einige Unterschiede und verschiedene Qualifikationen entscheiden über die Wirksamkeit dieser.

Sachverständige - Qualifikation, Aufgaben & Kosten

Besonders für Menschen ohne viel Fachwissen über Immobilien ist es schwierig einzuschätzen, ob die geforderte Summe realistisch ist und ob die Immobilie wirklich so viel Wert ist. Um dies herauszufinden werden Sachverständige zu Hilfe gerufen, die durch Fachwissen und eine objektive Beurteilung feststellen können, wie hoch der Wert wirklich ist. Wo aber findet man solche Sachverständige und wer ist wirklich dazu berechtigt ein Wertgutachten abzugeben?

Sachverständige von der EU Zertifiziert

Da der Name des Sachverständigen nicht geschützt ist, kann ihn so Gesehen jeder tragen. Um dem vorzubeugen und eine wirkliche Qualifikation nachzuweisen, gibt es von der EU zertifizierte Sachverständige. Diese weisen sich durch einen hohen Grad an Fachwissen sowie beruflicher Erfahrung aus. Durch einen Test stellen Sie ihre Kenntnisse unter Beweis und müssen alle fünf Jahre ihren neuen Wissensstand nachweisen. Über akkreditierte Zertifizierungsstellen wird die Prüfung durchgeführt und nur wer alle fünf Jahre seinen Wissensstand erneut unter Beweis stellt, erhält die EU Zertifizierung. Diese Qualifikation weist in jedem Falle einen guten Sachverständigen aus, der Ihnen mit seinem Fachwissen weiterhelfen kann.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Wie der Name schon sagt, werden diese Sachverständigen durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt. Man nennt sie auch öbuv-Sachverständige. Eine solche öffentlich-rechtliche Institution kann die Architekten-, Ingenieur-, Industrie-, Handwerk- oder Handelskammer eines Landes sein. Diese prüfen dann die persönliche und fachliche Eignung der Bewerber und sollten diese qualifiziert sein, werden Sie für fünf Jahre bestellt. Sie handeln unter den Werten der Objektivität, Gewissenhaftigkeit, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Unparteilichkeit weshalb sie nach der Prozessordnung bevorzugt herangezogen werden.

Freie, selbstständige Sachverständige

Freie Sachverständige werden keinen Prüfungen oder staatlichen Überwachungen unterzogen. Sie handeln selbstständig und ohne Überprüfung der Qualifikation, weshalb Sie eher als Risiko gelten. Sie sollten dennoch eine bestimmte Ausbildung haben um ihre Qualifikation nachweisen zu können. Fachwissen und langjährige berufliche Erfahrung sowie Regeln sollten im Wissensstand vorhanden sein, um den Beruf als Sachverständiger gewissenhaft ausführen zu können.

Chartered Surveyors von dem Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS)

Ein Chartered Surveyor ist ein Sachverständiger, der durch das Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) geprüft wurde. Das Institut ist ein Berufsverband von Immobilienfachleuten und -sachverständigen, welches heute in circa 150 Ländern vertreten ist. Die Qualifikation als Chartered Surveyor bedarf sehr hohen fachlichen Anforderungen und weist einen hohen Praxisbezug auf. Ausgebildete Chartered Surveyor sind also sehr gute Sachverständige, auf dessen Urteil Sie mit hoher Sicherheit vertrauen können.

Sachverständige von Verbänden

Verbände können Sachverständige nach ihren Anforderungen benennen, egal wie hoch oder niedrig diese sind. Ein gemeingültiges System für die Voraussetzungen gibt es hier nämlich nicht. Sollten Sie einen solchen Sachverständigen zurate ziehen, achten Sie besonders darauf, welche Ausbildung und Erfahrung er mitbringt und wie lange er tatsächliche Erfahrung auf dem Markt hat. Vollständige Gutachten bedürfen einem hohen Wissensstand, weshalb Sie an dieser Stelle nicht sparen sollten. Setzten Sie lieber auf ein gutes Wertgutachten, als auf einen niedrigen Preis.

Behörden als Sachverständige durch Gutachterausschüsse

Beim Bereich Grundstücke ist hier der Gutachterausschuss zu benennen. In Behörden von allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es unabhängige Gutachterausschüsse. Diese Ausschüsse bekommen von Notaren und Gerichten alle Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerung, da Sie dazu verpflichtet sind. Die Urkunden gehen direkt in die Kaufpreissammlung ein und können von den Sachverständigen der Behörden berücksichtigt werden.

Kosten für Sachverständige - Wertgutachten erstellen

Kosten für Gutachten sind gesetzlich nicht geregelt oder festgelegt. Die Kosten für ein Gutachten und für den Sachverständigen werden somit individuell vereinbart und hängen vom jeweiligen Fall und dem Sachverständigen ab. Viele Sachverständige richten sich allerdings nach der alten Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese besagt, dass je nach Kaufpreis und Schwierigkeitsgrad des Aufwands zwischen 2 und 10 Prozent vom Wert des Hauses als Honorar anfällt. Wenn Sie also ein Gutachten von einem Sachverständigen wünschen, halten Sie vorab fest, was das Gutachten genau beinhalten sollte und welche Aspekte berücksichtigt werden, um Überraschungen bei der Rechnung zu vermeiden. Dabei gilt, dass ein Vollgutachten teurer ist als eine reine Wertermittlung. Es kann sowohl nach Stundensatz als auch nach Mindesthonorar oder auch nach Provision abgerechnet werden. Holen Sie sich vorab mehrere Angebote ein, die sowohl vom Preis als auch von der Leistung vergleichbar sind und suchen Sie sich das beste Angebot für sich raus!

Immobilienwert ermitteln - so gehen Sachverständige vor

Was sind aber die genauen Kriterien um den Wert der Immobilie zu ermitteln und wie genau gehen Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens vor? Im Allgemeinen gilt, nach § 194 BauGB, dass der Verkehrswert den Preis wiedergeben soll, der im normalen Geschäftsjahr zu dem Zeitpunkt der Ermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse erzielt worden wäre. Um diesen Wert zu bestimmen, orientieren sich Sachverständige an verschiedene Kriterien:

Der Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist wohl das wichtigste Kriterium zur Bestimmung des Verkehrswertes, da es sich um die Grundlage zu dessen Ermittlung handelt. Der Bodenrichtwert gibt dabei den Wert für einen Quadratmeter unbebauten Boden in der jeweiligen Bodenrichtwertzonen an.

Der bauliche und technische Zustand einer Immobilie

Das zweite wichtige Kriterium ist natürlich der Zustand der Immobilie. Dazu zählen nicht nur die verwendeten Materialien, wie Bausubstanzen, Leitungen, Rohre oder Elektroanlagen, sondern auch das Alter der Immobilie und der Materialien. Zudem können sich Extras, wie eine Außenanlage, Carports, Gartenanlagen und Garagen positiv auf die Bewertung auswirken und eine positive Bewertung bekräftigen.

Die Lage der Immobilien

Zur Lage der Immobilie zählt zum einen die Infrastruktur der nahen Umgebung, wie beispielsweise Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten aber auch Anbindungen zu Ärzten oder Krankenhäusern. Andererseits haben Trendlagen einen Vorteil und das besonders in Großstädten. Je höher die Beliebtheit des Viertels, desto höher ist der Wert der Immobilie dort.

Der energetische Zustand

Zuerst einmal ist hier natürlich die Vorlage des Energieausweises vonnöten. Dieser besagt, wie hoch der Energieverbrauch ist. Je höher, desto schlechter. Hinzukommt wie hochwertig und neu die Dämmung der Außenwände und des Daches sind. Diese bestimmen maßgeblich den Energieverbrauch mit und die Energiekosten steigen bei schlechter Dämmung enorm.

Der Erschließungsgrad der Immobilie

Ebenfalls wichtig für den Wert der Immobilie ist der Erschließungsgrad. Das bedeutet, dass geprüft werden muss, ob das Objekt an wichtige Netze, wie das Wassersystem, das Telefonnetz aber auch den Strom angeschlossen ist. Natürlich ist es von Vorteil, wenn die Immobilie mit allen wichtigen Netzen verbunden ist.

Altlasten auf dem Grundstück

Altlasten auf dem Grundstück sind natürlich nicht von Vorteil für die Immobilie, da Sie vom neuen Eigentümer übernommen werden müssen. Solche Altlasten sind im Grundbuch vermerkt und beeinflussen das Gutachten negativ, da mehr kosten auf potenzielle Käufer zukommen.

Die aktuelle Marktlage

Der Preis einer Immobilie wird immer von Angebot und Nachfrage bestimmt, weshalb dieses Kriterium auch für den Sachverständigen eine wichtige Rolle spielt. Hier werden Verkaufsdaten von vergleichbaren Objekten in ähnlicher Lage herangezogen und mit den Daten der zu prüfenden Immobilie verglichen.

Wohntrend Kamin – alles was Sie zur warmen Feuerstelle wissen müssen

Ein Kamin sorgt für Entspannung, Wohlgefühl und Wärme. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass Kamine und andere Öfen ganz oben auf der Wunschliste von Bauherren stehen. Besonders an kalten Tagen gibt es nichts schöneres, als sich vor einen knisternden vor wärme strotzenden Kamin zu kuscheln und die Zeit zu genießen. Dabei gibt es viele verschiedene Arten von Kaminen. Von offenen und geschlossenen bis hin zu Kachel - oder Pelletöfen die alle Vor - und Nachteile haben.

Die Basics - Kamin als Wohlfühlzone und Mittelpunkt der Wohnräume

Ein Kamin fordert ein gewisses Maß an Fachwissen, dass man nicht unterschätzen sollte. Besonders bei der Entscheidung, welcher Kamin denn nun der Richtige für ihr Heim ist, sollten Sie sich genauestens über die verschiedenen Kaminarten und ihre Gebrauchsweise informieren. Um den Kamin richtig in Szene zu setzten, schauen Sie sich unser 1x1 des Dekorierens an.

Allgemeinwissen Kamin - Abzug, Emissionswerte & die Ökobilanz

Zuallererst sollten Sie wissen, dass jeder Kamin einen Abzug benötigt. Ohne einen Abzug also auch einen Schornstein, ist ein Kamin kein Kamin. Die absolute Ausnahme sind Bioethanol-Kamine, da diese aber keinen Rauch verursachen und daher keinen Abzug benötigen gelten sie streng genommen nicht als Kamin. Wie ein Abzug auszusehen hat, klärt der Bezirksschornsteinfeger. Er ist ebenfalls für die Abnahme des fertigen Kamins zuständig. Wenn Sie in ihr gekauftes Haus einen Kamin einbauen möchten, müssen Sie sich erst genauestens darüber Informieren, ob ein Abzug beim Bau mit eingebaut wurde. Ist dies nicht der Fall, gestaltet sich das ganze schon schwerer als Gedacht und sie müssen eventuell auf einen Außenabzug zurückgreifen.

Als nächstes stellt sich die Frage nach einem Kamin mit oder ohne Tür. Dies hat nicht nur optische Unterschiede sonder ist ausschlaggebend für die Funktionsweise des Kamins. Ein Kamin ohne Tür nur zum Zwecke des knisternden Effektes zu verwenden ist bei weitem nicht mehr modern und sollte nicht nur zum Schutze der Umwelt sondern auch zum eigenen Gesundheitswillen vermieden werden. Diese Kamine haben nämliche nicht nur eine schockierende Feinstaub-Emission sondern auch eine sehr schlechte Ökobilanz. Aufgrund dessen ist es ab 2024 nicht mehr erlaubt einen Kamin ohne Tür zu besitzen. Ein Kamin muss bis dahin nicht nur eine Tür und einen Filter gegen Feinstaub haben sondern auch ordentliche Emissionswerte. Dies schreibt die Verordnung BImSchV (Bundesimmisionsschutzverordnung) vor. Wer also jetzt über das Thema Kamin nachdenkt brauch eine Version ohne Tür nicht mehr in Betracht ziehen. Zum Glück gibt es dennoch tolle Alternativen um den knisternden Effekt nicht zu verlieren.

Kaminmodelle - eine Frage des Geschmacks & der Funktionsweise

Es gibt viele verschiedene Kaminmodelle, jedoch sollte man sich bei der Wahl eines Kamins nicht nur auf das Optische beschränken und auch die unterschiedlichen Funktionsweisen eines Kamins in Betracht ziehen. Welches Kaminmodell am besten zu ihrer Immobilie passt, hängt demnach von vielen unterschiedlichen Faktoren und Ihren Ansprüchen ab.

Kamin aus Glas - Gemütlichkeitsfaktor und Lagerfeuer Atmosphäre

Natürlich gilt bei Kaminen die Regel: 'Je mehr man vom Feuer sieht, desto höher ist der Gemütlichkeitsfaktor'. Daher ist ein gläserner Kamin eine tolle Alternative zum Kamin ohne Tür, da es fast den gleichen Effekt hat. Ein gläserner Kamin wirkt am gemütlichsten mit drei offenen Seiten, da so das Feuer nicht nur von jeder Seite zu sehen ist, sondern sich auch das gemütliche Licht überall verbreitet. So ein Kamin aus Glas besteht aus speziellem Glas in Form von Glaskeramik. Man hat somit den gleichen Effekt wie bei einem Lagerfeuer. Es gibt solche Kamine sogar ohne sichtbaren Griff am Glasfenster, was das ganze noch gemütlicher macht. Hierfür muss der Kamin aber versenkt angebracht werden.

https://www.instagram.com/p/BnMkuTvA_7j/?taken-by=studioblackinteriors

Hängekamin - individuell und Gefahr reduzierend

Ein Hängekamin ist ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Alternative. Dieses Modell kommt ursprünglich aus Skandinavien und bietet eine große Vielfalt, da er nicht an eine Ecke im Raum gebunden ist. Der Kamin kann überall im Raum an einer Wand angebracht werden und somit auch rundherum heizen. Zudem wird die Verbrennungsgefahr bei Kindern und Tieren stark minimiert, da der Kamin nicht in ihrer Reichweite hängt. Auch das Feuern, Schüren und Reinigen gestaltet sich bei diesem Modell als einfacher, da man sich nicht bis zum Boden bücken muss, sondern auf Augenhöhe arbeiten kann - die Rückenschmerzen bleiben sogar erspart.

Der dänische Kamin - der Klassiker mit Personalisierung

Der dänische Kamin ist das letzte Modell, dass sich in wenigen Jahren schon zum Klassiker etabliert hat. Er ist die Weiterführung des gewöhnlichen Ofens und ist mittlerweile in vielen Varianten verfügbar. Er wurde mit einem größeren Sichtfenster ausgestattet, was mehr Gemütlichkeit erzeugt. Er hat zusätzlich eine neue moderne Technik, eine Brennkammer die den Wirkungsgrad erhöht und selbstschließende Türen. Ein großer Vorteil bei diesem Ofen ist, dass er nicht fest installiert ist er könnte also sogar mit umgezogen werden. Dänische Kamine gibt es mittlerweile zum drehen, mit zusätzlicher Heizplatte aber auch welche, die mit Pellet's, Gas, Braun - oder Steinkohle beheizt werden können. Ein Allrounder also der sich für jedes Haus eignet und individuell auf die Bedürfnisse angepasst werden kann.

Kamine als Heizsysteme - Kaminöfen, Kachelofen und Gaskamine

Natürlich möchte man seinen Kamin nicht nur dazu nutzen die Seele und das Wohnzimmer zu wärmen. Ein Kamin kann noch auf weitere Weisen vielseitig eingesetzt werden. Dazu gehört unter anderem die Heizung des ganzen Hauses und nicht nur eines Zimmers. Natürlich gehören dazu besondere Leitungen, Rohr - und Energieversorgungssysteme.

Pelletofen als Heizsystem - Energieeffizient und Umweltbewusst

Die erste Möglichkeit seinen Kamin als Heizsystem zu nutzen ist der Pelletofen, in dem man nicht mit Holz sondern mit Pellet's heizt. So ein Kamin eignet sich besonders für Energiesparhäuser. Er wird mit Holzpellets beheizt welche aus Holzabfall wie Sägemehl hergestellt werden. Sie haben aber einen deutlich höheren Wirkungsgrad, da sie länger brennen als die gleiche Menge an Holz. Um mit einem solchen Kamin das ganze Haus zu heizen, muss er an die Warmwasserversorgung angeschlossen werden. Der Vorteil ist ganz klar, dass ein Kamin mit Heizfunktion nicht nur die Umwelt schont, sondern auch die Haushaltskasse. Leider ist der Einbau eines solchen Kamins sehr aufwändig, weshalb die Optik oft vernachlässigt wird und nur ein kleines Fenster vorhanden ist. Die Gemütlichkeit bleibt also eher auf der Strecke, dafür ist es immer überall schön warm und das ganz ohne schlechtes Gewissen. Ergänzend zu einem solchen Heizsystem ist eine Solaranlage auf dem Dach, die das Wasser im Sommer heizen kann. Für ein solches System wird ein Warmwasserspeicher mit einem Mindestfassungsvermögen von 1000 Litern benötigt, der aber gut im Keller platz findet.

Gaskamin als Heizungssystem - modern und unkompliziert

Aber auch mit einem Gaskamin ist es möglich das ganze Haus zu heizen und dieser bietet sogar einige Vorteile. Zum einen geht der Kuschelfaktor nicht verloren, denn die Flamme kann hinter einer Glastür friedlich vor sich her flackern und ihr Herz erfreuen. Hinter der Fassade versteckt sich dann aber ein ausgeklügeltes System einer Lüftungsheizung, dass sich durchaus durch das gesamte Haus ziehen kann. Betrieben wird dieser Kamin sowohl mit Erdgas als auch mit Propangas, welches man in einer Flüssigpatrone mit bis zu 11 Kilogramm einbauen darf. Dieses hält laut Herstellerangaben bis zu 25 Stunden und spendet Wärme. Ein weiterer nicht zu verachtender Vorteil ist jedoch, dass der Kamin und die Luft sauber bleiben. Es entsteht kein Ruß, der Kamin muss selten gereinigt werden und es gibt sogut wie keinen Feinstaub. Und trotz alle dem leidet nicht einmal der Wirkungsgrad darunter, denn der liegt bei anschaulichen 70 Prozent. Eine Alternative über die man definitiv nachdenken sollte.

https://www.instagram.com/p/Bfyops-FvtU/?tagged=gasfireplace

Der Kachelofen als Heizsystem - der Dinosaurier unter den Öfen

Das wohl älteste Modell unter den Öfen ist der Kachelofen. Seine Geschichte beweist aber seine Wirksamkeit, denn er kann zwischen 12 und 24 Stunden einheizen und somit für wohlige Wärme sorgen. Verbrannt werden hier Holz, Pellet's oder auch Kohle. Mittlerweile finden sich in den Kachelöfen sogar Fenster wieder, da das wohlfühl Gefühl einfach zu wichtig geworden ist und von den Verbrauchern nicht mehr weg zu denken ist. Der Wirkungsgrad lässt sich auch sehen, denn ein Kachelofen verbrennt seinen Brennstoff vollständig. Zudem haben Kachelöfen den Ruf, besonders behaglich zu sein, da die Strahlungswärme gleichmäßig ist und die Luftschichten davon nicht durcheinander gebracht werden. Auch der Kachelofen sollte also in Betracht gezogen werden, wenn man einen Kamin mit Heizfunktion für das gesamte Haus sucht.

Das 1×1 des Dekorierens – 9 Tipps zur richtigen Gestaltung ihrer Wohnräume

Die Dekoration ist ein großer Teil der Raumgestaltung und verleiht ihr den letzten Schliff. Demnach ist es sehr wichtig zu wissen, was man tut und die wichtigsten Basics zu kennen und zu befolgen. Im Allgemeinen gilt die Regel 'erlaubt ist, was gefällt' jedoch hilft das 1x1 der Dekoration dabei Ihre Wohnräume zu gestalten und dabei ihren eigenen Stil nicht zu vergessen.

Die Basics der Dekoration - so werden Wohnräume gemütlich und einladend

In unserem Zuhause wollen wir uns geborgen und heimisch fühlen. Dies gelingt am besten, wenn Sie ihren Räumen das gewisse Etwas mit ihrem eigenen Stil einhauchen. Um dies zu schaffen helfen Ihnen diese 9 Tipps dabei, Ihre Immobilie zur Ihrem Zuhause werden zu lassen und sich selbst in den Räumen wieder zu finden. Finden Sie die besten Dekotipps, die sofort wirken in unserem Artikel.

Tipp 1 - Farbwelt der Einrichtung aufgreifen und betonen

Ihre Möbel spiegeln bereits die Farbwelt wieder, die Ihr Zuhause einnehmen wird. Zusätzlich helfen Wandfarbe und Tapete dabei, diese Farbpalette zu unterstützen. Natürlich sollten sich ihre Accessoires in der gleichen Farbwelt bewegen und alle etwas einheitliches haben. Bei vielen verschiedenen Farben, Mustern und Strukturen kommt schnell eine Unruhe in Räumen auf, die wir nicht haben wollen. Achten Sie also darauf, dass ihre Dekoration genauso zu ihren Möbelstücken passt, wie ihre Wandgestaltung.

Tipp 2 - Lieblingsstücke richtig in Szene setzten

Natürlich kann es trotz einheitlichem Look ein besonderes Lieblingsstück geben, dass Sie unbedingt integrieren wollen. Bei ausgefallenen Stücken, wie großen Bildern, einer tollen Vase oder einem geerbten Möbelstück sollten sie dieses als Mittelpunkt des Raumes inszenieren. Lieblingsstücke lassen sich toll in Szene setzten, weil Sie sich dann auch in dem Raum wieder erkennen. Geben Sie diesem besonderen Stück den besten Platz im Raum, an dem es seine volle Wirkung entfalten und einfach wirken kann. Richten Sie sich bei der restlichen Dekoration an dem Lieblingsstück und halten Sie sie eher dezent um dem Lieblingsstück nicht die Show zu stehlen.

Tipp 3 - Zwischenräume müssen gelassen werden

Ein Raum, der voll mit Dekoration ist wirkt überladen und erdrückt denjenigen, der ihn betritt. Bei Dekoration hilft oft die alt bekannte Regel 'weniger ist mehr'. Halten Sie sich also an die Stücke, die sie wirklich lieben und kombinieren Sie so ihre Dekoration zusammen anstatt einfach alles mit zu nehmen und wahllos zu verteilen. Reduzieren Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge, werden Sie den Raum später genau so lieben wie die einzelnen Teile und sich einfach wohl in der Atmosphäre fühlen. Dabei ist es gar nicht schlimm auch einmal ein leeres Regalfach zu haben, da dies einfach Platz schafft und den Raum viel offener wirken lässt. Zwischenräume zwischen Möbeln, Dekoration und auch der Wandfarbe sind sehr wichtig um dem Raum eine Lockerheit zu geben und ihn einladend wirken zu lassen. Auch in kleinen Räumen sollte diese Regel befolgt werden!

Tipp 4 - Alle Bilder brauchen ein System

Bilder sind eine tolle Möglichkeit um nicht nur den Raum sondern auch die Wände zu dekorieren. Besonders bei einfachen weißen Wänden, kann es schnell langweilig werden und genau dort ist der richtige Ort für tolle Bilder. Eine Bilderwand kann auch eine tolle Erinnerung sein, weil man dort Bilder von Freunden und Familie platzieren kann. Ob Bilder nun an der Wand hängen oder auf einem Regal stehen, sie sollten in jedem Falle eine Ordnung haben. Mehrere Bilder an einer Wand ohne Ordnung wirken unruhig und dieses Gefühl wird man nicht mehr los, wenn man sich in dem Raum befindet. Achten Sie also unbedingt darauf ihre Bilder mit einem System an der Wand an zu Ordnen und nicht einfach wahllos hin zu hängen. Die Kombination von kleinen und großen Bilderrahmen macht sich besonders gut in einer Collage und wirkt sehr dynamisch. Große Bilderrahmen lassen einen Raum sehr modern wirken, hier sollte aber darauf geachtet werden, welches Bild sich im Rahmen befindet, da es in der Größe gut zu sehen ist.

Tipp 5 - Beleuchtung als Dekorationselemente mit einbeziehen

Beleuchtung ist ein wichtiges Element in der Raumgestaltung dem meistens zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ein gut beleuchteter Raum ist das A und O aber die Art und Weise, wie man ihn am besten beleuchtet, kann ausschlaggebend als Dekoration gehandhabt werden. Mit Licht zu spielen ist nicht einfach aber wenn man es gut macht, kann der Raum eine ganz neue Atmosphäre bekommen. Beleuchtung als Dekoration einzusetzen liegt demnach sehr nahe. Dazu können zum einen tolle Lampen benutzt werden, die als Dekorationselement wirken aber auch versteckte Lichtsysteme können einen Raum beeinflussen. Versteckte LED Leisten sind nur ein Beispiel für die vielfältigen Möglichkeiten die in diesem Bereich offen stehen.

Tipp 6 - Kontraste schaffen Individualität

Kontraste können einen Raum komplett verändern. Ein von oben bis unten einheitlicher Raum wirkt langweilig und trist. In solchen Räumen fehlt der Kontrast, der den Raum spannend und interessant macht. Ein Kontrast können viele verschiedene Dinge darstellen. Eine neue Farbe, ein großes Bild oder aber auch ein ausgefallenes Möbelstück. Sie sollten sich ein Teil suchen, dass eigentlich nicht in den Raum passt und dieses als Kontrast inszenieren und in Szene setzten. Der Raum wirkt sofort interessanter und aufregend und Sie können sich viel wohler fühlen.

Tipp 7 - Spielen mit Größenverhältnissen

Nicht nur bei Bildern ist es eine gute Idee groß mit klein zu kombinieren. Auch bei anderer Dekoration machen sich verschiedene Größen toll und verleihen dem Raum Vitalität. Dies können zum Beispiel zwei verscheiden große Vasen sein aber auch eine einzelne zierliche Blüte macht sich in einer großen Vase toll. Hier sollten Sie ihrer Kreativität freien lauf lassen und frei experimentieren. Es gibt keine Fehler die Sie machen können, solange es ihnen gefällt. Dieser Trick wird ihrem Raum in jedem Falle helfen und zum Flair beitragen.

Tipp 8 - Muster richtig und gekonnt kombinieren

An Muster trauen sich viele nicht heran, weil es schnell überladen aussieht oder einfach nicht passt. Dabei können Muster und davon auch unterschiedliche einem Raum sehr viel Dynamik verleihen. Bei Mustern sollte man dennoch vorsichtig sein. Zu viele Muster sollten vermieden werden, jedoch können sie ähnliche Muster toll kombinieren. Achten sie dabei besonders auf die Farbwahl und darauf ob die Muster sich unterstützen oder gegeneinander arbeiten. Empfehlenswert sind jedoch nicht mehr als 2-3 Muster in einem Raum, da es sonst einfach zu viel wird. Eine bunte Vase, ein außergewöhnliches Bild oder auch einfach nur die gemusterten Sofakissen können einem Raum sehr im Flair helfen und ihn fröhlich und einladend gestalten. Sollten Sie ein tolles Lieblingsstück haben, wie eine bunt gemusterte Couch können Sie diese ebenfalls elegant kombinieren, in dem Sie den Rest des Raumes eher schlicht halten und nur Dekoration verwenden die dem Muster helfen.

Tipp 9 - Kissen als All­zweck­waf­fe verwenden

Kissen sollten nicht nur im Wohnzimmer ein besondere Rolle haben. Man kann sie eigentlich in fast allen Räumen gekonnt als Dekoration einsetzten. Im Wohnzimmer sind Kissen eine tolle Möglichkeit etwas Farbe in den Raum zu bringen und eine eintönige Couch auf zu werten. Im Schlafzimmer können besondere Kissen ebenfalls auf dem Bett dekoriert werden. Hier erfüllen Sie einen ähnlichen Zweck, wie im Wohnzimmer, denn sie bringen etwas Farbe und Struktur in den Raum, sind gemütlich und können eintönige Möbelstücke aufwerten. In anderen Räumen, können Kissen aber ebenfalls toll als Dekoration eingesetzt werden. Sie machen sich zum Beispiel im Arbeits- oder Esszimmer toll auf Stühlen. Sie sorgen so nicht nur für Gemütlichkeit sondern verpassen diesen einen ganz besonderen Touch. Auch im Flur kann toll ein Stuhl neben dem Schuhregal mit einem Kissen stehen, auf dem Schuhe angezogen werden können. Ein kleines Element mit großer Wirkung.