Gründe einer Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist für jeden Eigentümer einer noch nicht abbezahlten Immobilie ein gefürchtetes Szenario. Für teilnehmende Bieter hingegen eröffnet die vom Gericht angeordnete Versteigerung attraktive Chancen. Wie es zu einer Zwangsversteigerung kommt und wie sie abläuft, wird im nachfolgenden Beitrag erklärt.

Welche Vorkommnisse führen zur Zwangsversteigerung?

Ein aus Arbeitslosigkeit, langer Krankheit oder anderen Ursachen resultierender Liquiditätsverlust macht die Bedienung des Immobilienkredits unmöglich. Aufgrund der ausbleibenden Rate versendet der Gläubiger die erste Mahnung. Wird darauf nicht reagiert, erfolgt eine zweite Mahnung mit einerFristsetzung und das dritte Mahnschreiben enthält die Androhung rechtlich möglicher Schritte. Reagiert der Schuldner immer noch nicht, beantragt die Bank einen Mahnbescheid beim dafür zuständigen Gericht in Coburg. Das zentrale Mahngericht überprüft dabei nicht die Rechtmäßigkeit und der Schuldner kann dem Bescheid innerhalb einer Frist widersprechen. Einem nicht widersprochenen Mahnbescheid folgt ein Vollstreckungsbescheid, der vom örtlichen Amtsgericht durch einen Gerichtsvollzieher ausgeführt wird. Der Gerichtsvollzieher hat den Auftrag, die Schuld beizutreiben und nach pfändbaren Gegenständen Ausschau zu halten. Eine Einigung auf Bezahlung der Außenstände in Raten wäre alternativ möglich. Sind keine pfändbaren Dinge vorhanden und Ratenzahlungen unmöglich, kommt es im nächsten Schritt zur eidesstattlichen Versicherung. Den Offenbarungseid muss der Schuldner beim Gerichtsvollzieher leisten, mit ihm ist ein Schufa-Eintrag verbunden. Im Anschluss an die eidesstattliche Versicherung beantragt der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsversteigerung. Zum Zwangsversteigerungsverfahren ergeht ein gerichtlicher Bescheid, der allen Beteiligten zugestellt und öffentlich bekanntgemacht wird. Für den Hausbesitzer ist die erzwungene Versteigerung ein absolutes Schreckensszenario, für Interessenten hingegen eine attraktive Möglichkeit zum günstigen Immobilienkauf.

Wissenswertes zur Zwangsversteigerung

Sie können bei einer Zwangsversteigerung als Bieter teilnehmen, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt und im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschäftsfähig sind. Damit Sie ein Gebot abgeben können, müssen Sie sich mit gültigem Ausweis oder Reisepass legitimieren. Um für eine andere Person stellvertretend zu bieten, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht. Gleiches gilt, wenn Sie als Vertreter einer juristischen Person (Unternehmen) auftreten. Sie können zudem ein Objekt gemeinsam mit einer anderen Person ersteigern. Vorausgesetzt, Sie sind beide anwesend und teilen dem vorsitzenden Rechtspfleger mit, dass es sich um ein gemeinsames Gebot handelt. Sie müssen dabei Angaben zum Beteiligungsverhältnis machen, weil Sie im Falle des Zuschlags gemeinsam ins Grundbuch eingetragen werden.

Wie viel Zeit nimmt eine Zwangsversteigerung in Anspruch?

Eine genaue Zeitangabe ist schwer möglich, aber mit einer Stunde oder etwas mehr müssen Sie in der Regel rechnen. Im ersten Teil des Verfahrens werden gerichtlich relevante Informationen bekannt gegeben. Dem Bekanntmachungsteil folgt eine etwa 30 Minuten dauernde Bietezeit. Es können jedoch auch danach noch Gebote abgegeben werden, das Ende der Bietezeit wird vom Gericht verkündet. Eine Zwangsversteigerung kann sich bei bietefreudigen Teilnehmern erheblich in die Länge ziehen. Sie endet in der Regel bei ausbleibenden Geboten, nach mehrmaliger gerichtlicher Aufforderung. Bei einer Zwangsversteigerung hat jeder Teilnehmer die gleiche Chance. Die höchste Zahlungsbereitschaft resultiert im Zuschlag, über den sofort oder in einem zeitnahen Termin verhandelt und entschieden wird.

Wichtige Fragen zur Zwangsversteigerung

Alle die Zwangsversteigerung betreffenden Einzelheiten zum Objekt werden in den Bedingungen im Bekanntmachungsteil des Termins veröffentlicht. Sie haben als bietender Interessent kein Recht auf Einsicht des Grundbuchs. Eine Objektbesichtigung im Vorfeld der Versteigerung wird von gerichtlicher Seite aus nicht durchgeführt. Sie können die Immobilie nur im Ausnahmefall auf eigene Initiative begutachten, weil sie entweder leer steht, vermietet ist oder der Eigentümer den Zutritt verwehrt. Von außen ist die persönliche Besichtigung jedoch meist möglich, außerdem können Sie beim Amtsgericht das gerichtlich beauftragte Wertgutachten in ungekürzter Fassung einsehen. Da es bei einer Zwangsversteigerung keinen Verkäufer im klassischen Sinn gibt, haftet gegenüber dem Ersteigerer niemand. Es gibt bei einer Zwangsversteigerung keinerlei Garantien oder Gewährleistungen. Sicherheit bietet Ihnen ausschließlich das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen. Dessen Arbeit berechtigt jedoch nicht zum Herleiten irgendwelcher Ansprüche. Wichtig ist zudem, dass Sie als Bieter kein Recht haben, von Ihrem Gebot zurückzutreten. Das Gericht wertet jedes Gebot als Vertrag, der durch den Zuschlag rechtsgültig und verbindlich wird.

Zu erbringende Sicherheitsleistung

Erkundigen Sie sich bei Einsicht in das Gutachten, ob das Gericht von Ihnen als Bieter eine Sicherheitsleistung fordert. Bei einer Zwangsversteigerung kann die Hinterlegung einer Summe angeordnet werden, die 10 Prozent des Verkehrswerts umfasst. Sie müssten den Betrag vor der Versteigerung an die Gerichtskasse überweisen und erhalten das Geld wieder zurück, wenn der Zuschlag an eine andere Person geht.

Wie funktioniert die Bezahlung beim Zuschlag?

Sofern Sie das höchste Gebot abgeben, verbleibt die Sicherheitsleistung bei Gericht und Sie werden innerhalb von sechs bis acht Wochen zur Zahlung des Differenzbetrags aufgefordert. Ohne Sicherheitsleistung wird innerhalb dieser Frist der Gesamtbetrag fällig.

Welche Gebühren fallen bei einer Zwangsversteigerung an?

Vom Tag des Zuschlags bis zum Eingang der gebotenen Summe werden Zinsen fällig, deren Höhe Ihnen das Amtsgericht mitteilen muss. Zudem erhebt das Gericht eine sogenannte Zuschlags-Gebühr. Darüber hinaus wird ein Betrag für den erforderlichen Grundbucheintrag erhoben und das örtliche Finanzamt schickt eine Aufforderung zur Zahlung von Grunderwerbssteuer, deren Höhe vom Bundesland abhängig ist.

Grundsätzliche Überlegungen zur Zwangsversteigerung

Bei einer gerichtlichen Versteigerung liegen die selben Kriterien vor wie bei einem Erwerb auf dem Immobilienmarkt. Sie sollten als Bieter im Vorfeld überlegen, welche Anforderungen die Immobilie erfüllen muss und wie viel sie maximal kosten darf. Sofern keine große Nachfrage besteht, können Sie bei einer Zwangsversteigerung Ihr Traumhaus weit unter dem Verkehrswert ersteigern. Andererseits kann die nicht vorhandene Gewährleistung unter Umständen in unerwünschten Mehrkosten resultieren.

Tipps zur Zwangsversteigerung

Um den Ablauf besser zu verstehen, sollten Sie mehrmals das Geschehen als Zuschauer beobachten und Erfahrungen sammeln. Erweckt eine zu versteigernde Immobilie Ihr Interesse, versuchen Sie so viele Informationen wie möglich zu bekommen. Experten wie Anwälte und Immobilienmakler vor Ort wären mögliche Ansprechpartner. Bei ernsthafter Absicht sollte die Finanzierung vor der Versteigerung felsenfest stehen, denn Sie könnten den Zuschlag erhalten, und müssten den Vertrag erfüllen. Studieren Sie ausführlich das entsprechende Gutachten und erkunden Sie bei der möglichen Außenbesichtigung auch das Umfeld der Immobilie. Legen Sie vor der Zwangsversteigerung unbedingt ein persönliches Höchstgebot fest und überschreiten Sie dieses Limit nicht.
Sie haben den maximalen Preis in Ruhe und mithilfe verschiedener Informationen festgelegt. Sofern die Gebote anderer Personen darüber hinausgehen, versuchen Sie Ihr Glück bei einer anderen Zwangsversteigerung.

Wann können Sie über das ersteigerte Objekt verfügen?

Sofern es sich um eine bewohnte Immobilie handelt, müssen Sie als neuer Eigentümer den Schuldner zum Verlassen des Hauses auffordern. Die Aufforderung muss schriftlich und unter Einhaltung gesetzlich vorgegebener Fristen erfolgen. Bei einem vermieteten Objekt übernehmen Sie bestehende Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten.

 

verschiedene Varianten des Mietkaufs

Sie träumen von den eigenen vier Wänden, doch es fehlt Ihnen an Eigenkapital, welches die Voraussetzung für eine günstige Finanzierung ist? Im nachfolgenden Beitrag stellen wir Ihnen eine Alternative zum klassischen Immobilienerwerb vor. Sie erfahren alles Wissenswerte zum Mietkauf, wie dieses Modell funktioniert und mit welchen Vor- und Nachteilen es verbunden ist.

Warum ist der Mietkauf eine Alternative zum Immobilienkredit?

Um eine Immobilienfinanzierung zu beantragen, müssen Sie in der Regel 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital einbringen. Für die Bank mindert vorhandenes Kapital das Risiko, zudem werden die Nebenkosten nicht mitfinanziert und müssen von Ihnen separat beglichen werden. Natürlich gibt es auch Institute, die Immobilien vollständig finanzieren. Allerdings sind Zinsen und Anforderungen bei Vollfinanzierungen deutlich höher.

Einfach verständliches Prinzip

Beim Mietkauf schließen Sie mit dem Eigentümer einen Mietvertrag ab. Darin ist aufgeführt, dass die Mietsache zu einem bestimmten Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergeht. Weiterhin ist der für das Haus oder die Wohnung vereinbarte Kaufpreis schriftlich festgelegt. In der Miete ist ein genau definierter Sparbetrag für den späteren Erwerb enthalten. Beim Mietkauf ziehen Sie als Mieter in die Immobilie ein und werden durch den Sparbetrag zum Besitzer. Beim Kauf der Immobilie wird nur der angesparte Betrag mit dem Preis verrechnet, einen Teil der monatlichen Zahlung behält der bisherige Eigentümer als Miete ein.

Mietkauf - zwei Modelle zur Wahl

Sie können sich bei dieser Vorgehensweise für eines der beiden nachfolgend beschriebenen Modelle entscheiden:

Mietkauf in klassischer Form

Bei diesem Modell legen Sie gemeinsam mit dem derzeitigen Eigentümer fest, zu welchen Konditionen die Immobilie wann, in Ihren Besitz übergeht. Der Kaufpreis wird Ihnen inklusive Zinsen gestundet und Sie begleichen Ihre Schulden mit monatlichen Beträgen. Entweder werden die Monatsraten so hoch veranschlagt, dass Sie nach einer gewissen Zeit ohne Restzahlung Eigentümer sind. Oder Sie bezahlen nach einer Mietphase die Restschuld mit einem Darlehen. Die angesparte Summe könnte hierbei als Sicherheit (Eigenkapital) für die finanzierende Bank dienen.

Das Genossenschaftsmodell

Bei Häusern und Wohnungen in genossenschaftlichen Besitz kommt oftmals der Optionskauf zur Anwendung. Sie schließen einen Mietvertrag ab, der eine Option enthält, die Wohnimmobilie zu kaufen. Im Fall eines Erwerbs zieht die Genossenschaft einen Teil der bezahlten Miete vom Kaufpreis ab. Der Preis wird bei Abschluss des Mietvertrags festgelegt und nicht verändert. Sie können den Kauf nach Ende des Mietverhältnisses ablehnen, weil Sie keinerlei Verpflichtung zum Erwerb eingehen. Wissenswert ist zudem, dass von Ihnen bei der klassischen Variante des Mietkaufs nicht selten 20 Prozent des Kaufpreises als Anzahlung verlangt werden. Sofern Sie diese Summe nicht aufbringen können, wird die Anzahlung in Raten auf die Miete aufgeschlagen und führt zu einer deutlich höheren monatlichen Belastung. Da Sie beim klassischen Mietkauf einen verbindlichen Vertrag mit dem Eigentümer eingehen, müssen Sie die restliche Kaufsumme zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung haben. Beim Mietkauf wird immer eine einmalige Abschlussgebühr fällig. Bei einem Optionskauf gibt es keinen verbindlichen Vertrag, allerdings muss Ihr Optionsrecht im Grundbuch vermerkt werden. Damit sichern Sie sich innerhalb der festgelegten Zeit das Recht zum Erwerb. Diese Sicherheit resultiert jedoch in vergleichsweise hohen Mieten, die sowohl Tilgung als auch Zinsen enthalten. Die Genossenschaften binden mit den hohen Monatsbelastungen ihre Mieter an den Erwerb. Nur die wenigsten genossenschaftlichen Anbieter lassen Kündigungen zu und geben die Sparraten zurück.

Mietkauf immer mit notarieller Beglaubigung

Ähnlich wie beim klassischen Immobilienerwerb ist auch beim Mietkauf die Abwicklung beim Notar verpflichtend. Der Aufwand ist sogar größer, weil zwei Verträge erstellt werden müssen. Neben dem Mietvertrag muss eine Vereinbarung zum Kauf der Immobilie aufgesetzt und beide Dokumente sollten vom Notar beurkundet werden. Ohne notarielle Beurkundung ist jeder Vertrag zum Mietkauf ungültig. Beim Optionskauf muss der Notar zum Eintrag ins Grundbuch beauftragt werden. Dieses Vorkaufsrecht erlischt bei Kündigung des Mietvertrags automatisch, ansonsten gilt es bis zum festgesetzten Zeitpunkt des Erwerbs. Hinweis: Unabhängig von der bevorzugten Variante sollten Sie sich im Vorfeld einer Mietkauf-Entscheidung von einem unabhängigen Immobilien-Experten beraten lassen. Leider wollen immer wieder schwarze Schafe der Branche ihre schwer zu verkaufenden Objekte über vermeintlich attraktive Mietkauf-Angebote loswerden. Beim Notar sollten im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung Beratungen hinsichtlich eventueller Zahlungsunfähigkeit von beiden Parteien stattfinden und entsprechende Regelungen vereinbart werden.

Pro und Contra beim Mietkauf

Bei beiden Modellen gibt es sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter (späteren Besitzer) Vor- und Nachteile. Vorteilhaft erscheinen nachfolgende Aspekte:

  • Der vom Verkäufer gewährte Kredit bietet leichten Zugang zu Wohneigentum, allerdings ist die Miete weitaus höher als bei herkömmlichen Mietobjekten
  • Da nur selten beim Kauf ein Kredit aufgenommen werden muss, bleiben die Banken beim Mietkauf außen vor
  • Wirtschaftlich geht das Objekt sofort ins Eigentum des über, weil er mit seinen Mietzahlungen auch Sparanteile einbringt
  • Die vereinbarten Raten sind von der Zinsentwicklung unabhängig und über den kompletten Zeitraum gleichbleibend
  • Das Modell Optionskauf ermöglicht dem Mieter, eine Weile in dem Haus oder in der Wohnung zu leben und sich hinterher für oder gegen einen Kauf zu entscheiden
  • Der Vermieter ist nicht an den örtlichen Mietpreisspiegel gebunden, er kann höhere Mieten verlangen und muss bei Annullierung des Vertrags keine Rückzahlungen leisten

Wie bei jedem Vorgang im Wirtschaftsleben ist auch beim Mietkauf neben der positiven Seite eine Nachteilige gegeben. Die Rückseite der Medaille sieht folgendermaßen aus:

  • Im Endeffekt zahlen Sie als Mieter deutlich mehr, als wenn Sie die Immobilie direkt erwerben würden
  • Im Vergleich mit einem herkömmlichen Immobilienkredit sind die Konditionen meist schlechter. Die Miete liegt deutlich über der Vergleichsmiete vor Ort, zudem fallen Abschlussgebühren und weitere Kosten an
  • Von Ihnen wird in jedem Fall ein überdurchschnittliches sowie sicheres Einkommen verlangt, um hohe Mieten und Sparanteile zu entrichten
  • Ihre Zahlungen sind bei Insolvenz des Verkäufers in der Regel verloren und der geplante Kauf kommt nicht zustande
  • Die beim klassischen Immobilienkauf verfügbaren Fördermittel gibt es beim Mietkauf nicht
  • Obwohl Sie in der Mietphase anteilig für Reparaturen und Modernisierungen aufkommen müssen, bleibt Ihnen bei Baumaßnahmen in größerem Rahmen oft jedes Mitspracherecht verwehrt
  • Experten raten beim Mietkauf zu einem Tilgungsanteil von mindestens 80 Prozent, bezogen auf die monatliche Rate

Fazit

Der Mietkauf ist eine oft übereilt gewählte Möglichkeit zur Finanzierung der eigenen vier Wände. Mit dem dazu erforderlichen hohen Einkommen wird eine Vollfinanzierung über die Bank möglich und erscheint sinnvoll. Den etwas höheren Zinsen einer Finanzierung ohne Eigenkapital stehen, insbesondere für junge Familien, staatliche Zuschüsse und Fördergelder gegenüber. Sie sollten sich vor einer Entscheidung für den Mietkauf kompetent beraten lassen und den klassischen Weg zur Immobilienfinanzierung in Betracht ziehen.

Alles rund um die Miete

Der Begriff Miete definiert ein Entgelt, welches ein Vermieter von einer mietenden Person für die Überlassung einer Sache erhält. Der per Vertrag gewährte Gebrauch ist auf eine festgelegte Frist beschränkt und unterscheidet sich wesentlich von einem Pachtvertrag. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechend handelt es sich bei Sachen um Gegenstände mit festen, flüssigen oder gasförmigen Körpern. Vermietet werden unter anderem Grundstücke, Häuser und Wohnungen.

Wissenswertes zum Mietvertrag

Als Besitzer einer Immobilie schließen Sie mit einem Mieter einen Vertrag ab, der die Dauer des Mietverhältnisses benennt und die Höhe der zu zahlenden Miete definiert. Es handelt sich hierbei um einen formfreien Abschluss auf unbestimmte Zeit oder für einen bestimmten Zeitraum. Bei Letzterem ist die Rede von einem Zeitmietvertrag, mit welchem das Mietverhältnis auf eine bestimmte Zeit beschränkt wird und ohne weitere Kündigungsfrist endet. Als Rechtsgrundlage dient das BGB mit den Paragrafen 535 bis 580a in der reformierten Fassung des Mietrechts vom Juni 2001.Bei Mietverträgen mit mehr als einem Jahr Gültigkeit müssen die Verträge immer in Schriftform erfolgen und von allen Beteiligten mit Namen unterzeichnet sein. Gemäß Paragraf 126 BGB muss eine Urkunde immer die Unterschriften von Mieter und Vermieter enthalten. Verstoßen Sie als Vermieter gegen die formale Anforderung, wird der Vertrag zwar nicht ungültig, aber seine Gültigkeit auf unbestimmte Zeit festgelegt. Bei vorformulierten Mietverträgen ist darauf zu achten, dass sie dem Gesetz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechen.

Aus der Einnahme von Miete entstehende Pflichten

Angenommen, Sie vermieten eine Wohnung oder ein Haus und nehmen einen im Mietvertrag festgelegten Mietzins ein, ergeben sich für Sie bestimmte Pflichten. Sie müssen Ihrem Mieter nicht nur den vertraglich festgelegten Gebrauch der Mietsache gewähren, sondern diese in gebrauchsfähigem Zustand erhalten. Reparaturen sind von Ihnen auch vorzunehmen, wenn Schäden durch vertragsgemäße Abnutzung entstanden sind. Es gilt jedoch, zu unterscheiden, ob ein Schaden durch mutwilliges Handeln oder nicht sachgemäße Benutzung verursacht wurde. In derartigen Fällen müsste der Mieter die Kosten der Instandsetzung tragen. Bei der Vermietung von gewerblich nutzbaren Räumlichkeiten sind Sie zudem verpflichtet, jeglichen Wettbewerb von Ihrem Mieter fernzuhalten. Es gilt hierbei die Regel: nach Treu und Glauben. Sie haben als Vermieter ein Recht auf pünktlich eingehende Miete und insbesondere bei einem vermieteten Grundstück ein so bezeichnetes Vermieterpfandrecht. Das bedeutet, Sie können bei nicht erfüllter Forderung gemäß Paragraf 562 BGB das bewegliche Eigentum des Mieters pfänden.

Pflichten des Mieters

Eine Miete zahlende Person ist verpflichtet, die ihr anvertraute Mietsache ordnungsgemäß zu nutzen und dem Vertrag entsprechende Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Darüber hinaus hat sie, die vereinbarte Miete im Voraus zu entrichten, wobei in der Regel monatliche Zahlungen vereinbart werden. Meist besteht die Miete aus zwei unterschiedlichen Komponenten. Die sogenannte Kaltmiete definiert den Preis für die reine Nutzung des Mietobjekts. Der zweite Bestandteil der Miete setzt sich aus Nebenkosten beziehungsweise Betriebskosten zusammen.

Wissenswertes zur "zweiten Miete"

Als Vermieter steht Ihnen die Umlegung der zweiten Miete auf die mietende Person zu. Es handelt sich hierbei um aus der Vermietung entstehende Betriebskosten, deren Umlegung auf Mieter in der BRD üblich ist. Nicht immer sind die Grundlagen der Betriebskostenumlage in Standardverträgen klar und verständlich formuliert. Der nachfolgende Text macht Sie mit den Einzelheiten der zweiten Miete vertraut.

Betriebskosten per Definition

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gibt im Paragrafen 1 genauen Aufschluss. Dort heißt es sinngemäß, dass es sich um laufende Kosten handelt, die dem Eigentümer eines Hauses mit Grundstück durch den Gebrauch des Gebäudes oder darin befindliche Einrichtungen entstehen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen warmen und kalten Betriebskosten. Sie dürfen lediglich bestimmte Betriebskosten auf Ihren Mieter umlegen, unter anderem:

  • Die Grundsteuer
  • Kosten für die Müllabfuhr
  • Beträge für die Gebäudereinigung, den Hausmeister oder die Gartenpflege
  • Diverse Versicherungen

Nicht umlagefähig sind Ausgaben für die Instandhaltung, die Verwaltung und anfallende Reparaturen. Auf die Miete umlegbar sind Kosten, die Sie als Vermieter mit Ihrem Mieter vertraglich vereinbart haben. Gemäß BGH VIII ZR 137/15 sind Sie nicht zur Aufzählung aller anfallenden Kosten verpflichtet, sofern im Vertrag der Begriff "Betriebskosten" genannt wird. In der Betriebskostenabrechnung dürfen über die Grundsteuer und bereits erwähnte Kosten hinaus gesplittete Abwassergebühren enthalten sein. Die Abwassergebühr wird gesplittet berechnet, weil Sie eine verbrauchsabhängige Gebühr für Schmutzwasser entrichten und die Höhe der Niederschlagsgebühr von der Versiegelung Ihrer Grundstücksfläche abhängig ist. Unabhängig von der Splittung ist die Abwassergebühr umlagefähig, wobei allerdings nur der Schmutzwasseranteil dem Verbrauch entsprechend abgerechnet werden kann. Straßenreinigung und Müllabfuhr sind umlagefähige Kosten, nicht jedoch die Ausgaben für neue Mülltonnen. Die Reinigung von Treppenhaus, Aufzug und Waschküche können Sie ebenso auf die Miete umlegen wie die Ausgaben für Ungezieferbeseitigung. Gleiches gilt für die Beleuchtung allgemein zugänglicher Bereiche, allerdings dürfen Leuchtmittel und Reparaturen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Näheres dazu im BGB Paragraf 535. Umlegbar sind zudem Wartungskosten für Rauchmelder und Ausgaben für Trinkwasseranalysen.

Was sind warme Betriebskosten?

Entsprechend den Mietrechtsverordnungen fallen unter den Begriff "warme Betriebskosten" sämtliche Ausgaben für Warmwasser und Heizung. Sie sind als Vermieter eines Gebäudes mit zentraler Heizanlage durch die Heizkostenverordnung dazu angehalten, 50 bis 70 Prozent der Gesamtkosten verbrauchsabhängig auf Ihre Mieter umzulegen.

Wie wird die Miete bei Immobilien festgelegt?

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften können Sie die Miete für Ihr Haus oder Ihre Wohnung frei mit dem Mieter aushandeln. Maßstab ist hierbei die ortsübliche Vergleichsmiete. Engere Grenzen setzt Ihnen die Gesetzgebung bei der Mieterhöhung. Eine Erhöhung kommt nur infrage, wenn in den vorangegangenen 15 Monaten die Miete auf einem stabilen Wert verblieben ist. Innerhalb von drei Jahren dürfen Sie die Miete um maximal 20 Prozent anheben. Es steht Ihnen jedoch frei, mit Ihrem Mieter vertraglich eine Stafflung der Miete zu vereinbaren. Bei der Staffelmiete kann eine Erhöhung alle 12 Monate erfolgen, innerhalb dieses Zeitraums ist keine weitere Erhöhung zulässig. Nach einer Modernisierung dürfen Sie die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, unter Umständen sind Ihnen hierbei enge Grenzen gesetzt. In jedem Fall müssen Sie Ihre Mieter schriftlich über die Erhöhung der Miete informieren und die Forderung detailliert begründen. Jede Mieterhöhung setzt das Einverständnis des Mieters voraus, Sie müssen ihm eine Bedenkzeit von zwei Monaten gewähren.

Überlegungen zur Mieterhöhung

Natürlich ist Ihr Interesse an attraktiver Rendite völlig berechtigt, indes kann die Erhöhung der Miete auch in einem negativen Verhältnis zum Mieter resultieren. Einer vom Mieter nicht verstandenen Mieterhöhung kann widersprochen werden. In letzter Konsequenz bleibt Ihnen beim Auszug die aufwendige Suche nach einem neuen Mieter. Leerstand bedeutet zudem fehlende Einnahmen bei laufenden Kosten.

Wie unterscheidet sich die Miete von der Pacht?

Viele Laien verwenden die Begriffe Miete und Pacht aus fehlender Kenntnis synonym. Richtig ist, dass es sich in beiden Fällen um sogenannte Bestandsverträge handelt. Der Vermieter oder Verpächter gewährt die Nutzung eines Hauses beziehungsweise Grundstücks zeitlich befristet gegen ein vertraglich festgeschriebenes Endgelt. Miete ist fällig, wenn Sie einer Person die private Nutzung Ihres Hauses oder einer darin befindlichen Wohnung überlassen. Pacht sollte verlangt werden, wenn das Gebäude oder Grundstück für einen sogenannten Fruchtbezug genutzt wird. Unter Fruchtbezug ist das Erzielen von Erträgen zu verstehen. Erträge können beispielsweise durch den Betrieb einer Gaststätte erwirtschaftet werden oder bei der Bestellung eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks.

  • Pacht wird bei Sachen erhoben, deren Gebrauch bei Fleiß und Arbeit in Gewinn resultiert
  • Miete nehmen Sie bei der Überlassung einer Immobilie zu Wohnzwecken ein

Bei gewerblichen Räumen sind die Grenzen zwischen Miete und Pacht oft fließend. Vermieter und Mieter sollten sich vor der Vertragsunterzeichnung genau über die Unterschiede bei den rechtlichen Regelungen informieren. Unabhängig von Miete oder Pacht ist die anvertraute Sache im gleichen Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen wurde.

Sanierung von einem Altbau – Kosten und Auflagen berücksichtigen

Altbauten sind aufgrund ihrer einzigartigen Struktur sehr beliebt. Große Räume mit hohen Fenstern und alten Holztüren, die beim Öffnen und Schließen gern ein wenig knarren dürfen, stehen für eine traditionelle Lebensart. Viele der Gebäude sind mehr als einhundert Jahre alt. Eine Sanierung kann den Wohnungen neuen Glanz schenken. Planen Sie den Verkauf eines Altbaus als Sanierungsobjekt, sind wir Ihnen mit einer Vielzahl an Dienstleistungen gern behilflich. In einem persönlichen Gespräch können wir den Verkauf besprechend und die ersten Schritte bereits einleiten. Sprechen Sie uns bei Fragen rund um die Verkaufsabsicht gern an.

Umsiedlung der Mieter bei großen Bauprojekten

Sind umfassende Arbeiten sowohl an der Fassade als auch im Innenbereich geplant, ist es empfehlenswert, die Mieter vorab umzusiedeln. Für eine Komplettsanierung ist der Auszug von Mietern sogar Pflicht. Gleiches gilt für Eigentümer, die sich mit Unterstützung der Eigentümergemeinschaft in einem Mehrheitsbeschluss auf eine Sanierung geeinigt haben. Doch auch Eigentümer, die eine Immobilie neu erworben haben, streben gern eine Altbausanierung mit anschließender Neuvermietung an. Die Chance ist in allen Regionen Hessens und der Pfalz groß, dass sich die sanierten Wohnungen einer großen Beliebtheit erfreuen und in der Folge kurzfristig vermietet werden. Eine optimale Planung ist wichtig, um alle Sanierungsarbeiten zu realisieren und zügig durchführen zu können. Es gibt verschiedene Dinge zu beachten und vorab zu klären. Dann sind Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt.

Die Auflagen des Denkmalschutzes

Bevor Sie mit der detaillierten Planung der Altbausanierung beginnen, ist es wichtig, dass Sie sich mit den Auflagen des Denkmalschutzes auseinandersetzen. Nicht immer werden diese Auflagen beim Verkauf einer Immobilie direkt kommuniziert, und das hat seinen guten Grund. Mitunter verhindern die Auflagen eine geplante Sanierung, oder sie sind für hohe Kosten ursächlich. Elemente, die für den Denkmalschutz von Belang sind, befinden sich häufig an der Fassade. Stuck darf nicht entfernt werden und Änderungen an den Maueröffnungen für die Fenster und Türen sind verboten. Es gibt Auflagen, dass Fenster nur aus Holz und nicht aus Kunststoff gefertigt sein dürfen. Auch ihre Form und Gestaltung darf nicht verändert werden. So ist es mitunter nicht erlaubt, Sprossenfenster durch solche zu ersetzen, die keine Sprossen haben. Beachten Sie außerdem, dass es Auflagen gibt, nach denen Sie gar keine neuen Fenster einsetzen dürfen, sondern die vorhandenen Elemente sanieren müssen. Gleiches gilt für Türen, wenn diese Bestandteil der Fassade sind. Besonders kostenintensiv können Vorgaben sein, die komplette Sanierung der Fassade umfassen, um diese in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Genehmigungen für die Sanierung des Altbaus einholen

Selbst wenn der Denkmalschutz das Gebäude nicht mit spezifischen Auflagen belegt hat, benötigen Sie für eine Umgestaltung Genehmigungen. Diese betreffen vor allem den Außenbereich. Veränderungen der Maueröffnung für Fenster und Türen und eine neue farbliche Gestaltung der Fassade sollten vorab mit den Behörden besprochen werden. Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits vor dem Kauf der Immobilie mit den Behörden in Verbindung setzen. So finden Sie heraus, ob es Auflagen gibt und in welchem Maße diese Auflagen für Ihre Planung relevant sind. Wenn Sie es wünschen, sind wir Ihnen gern bei der Beschaffung aller wichtigen und relevanten Informationen behilflich.

Viel Spielraum bei der Sanierung des Innenbereichs

In Bezug auf die Sanierung der Innenräume sind Sie deutlich freier als bei der Gestaltung von Fenstern und Fassaden. Es ist in der Regel kein Problem, große Räume mit niedrigeren Decken abzuhängen und auf diese Weise Stauraum zu schaffen und Heizkosten zu sparen. Auch können Räume verkleinert werden, indem beispielsweise Leichtbauwände integriert werden. Die Erneuerung von Kabeln und Leitungen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Sanierung. Achten Sie jedoch darauf, dass diese Arbeiten von einem Fachmann durchgeführt werden.

Kosten für eine umfassende Altbausanierung

Die Kosten für die Sanierung von Altbauten sind in der Regel hoch. Die definieren sich nach dem Aufwand der Modernisierung, nach der Größe der Räume, aber auch die individuellen Wünsche des Bauherren spielen eine Rolle. Bei einer Komplettsanierung eines größeren Altbauten Komplexes sind schnell hohe sechsstellige Summen erreicht. Da aber gerade auf dem freien Wohnungsmarkt für Altbauwohnungen mit hohem Standard sehr gute Preise erzielt werden können, werden sich die Kosten schnell amortisieren.

Fazit

Eine Sanierung von Altbauwohnungen ist immer lohnenswert. Wichtig ist, dass Sie sich vorab mit den Auflagen des Denkmalschutzes auseinandersetzen. Derartige Auflagen können die Kosten stark in die Höhe treiben. Wenn Sie sich in Bezug auf die Altbausanierung und den Verkauf von Altbauten beraten lassen möchten, bieten wir uns als erfahrener Partner für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz gern an.

Haus renovieren lassen und den Marktwert steigern

Als Eigentümer, der sein Haus verkaufen und einen möglichst guten Preis erzielen möchte, sollten sich vorher überlegen, ob Sie Renovierungsarbeiten durchführen lassen. Das kann das Haus für den Kunden attraktiver gestalten und das allgemeine Interesse erhöhen. Manchmal ist es aber auch sinnvoll auf die Renovierung zu verzichten und diese in die Hände des Käufers zu legen. Dann kann in der Regel aber auch nur ein deutlich geringerer Kaufpreis erzielt werden. Hier gilt es Kosten und Nutzen sorgfältig abzuwägen. IHV kann Sie diesbezüglich beraten und Ihnen helfen die optimale Lösung für Ihren individuellen Fall zu finden.

Der Unterschied zwischen einer Renovierung und einer Sanierung

Ein Renovierung ist eine optisch Verbesserung, bei der sichtbare Schäden behoben werden und der Wohnkomfort durch eine bessere Ausstattung, beispielsweise im Badezimmer oder in der Küche, gehoben wird. Damit unterscheidet sich die Renovierung von der Sanierung, bei der bauliche Mängel beseitigt werden. Eine Renovierung ist also nicht unbedingt notwendig, kann aber zu einer optischen Aufwertung führen und die Immobilie für potenzielle Käufer interessanter machen. Das Tapezieren von Wänden, das Ausbessern von kleinen Schäden an der Fassade oder das Verlegen neuer Böden sind Teil einer Renovierung. Eine Renovierung bedeutet also nicht die komplette Erneuerung des Hauses. Stattdessen werden Details optimiert, damit die Immobilie insgesamt einladender wirkt. Der erste Eindruck zählt und kann nicht wiederholt werden. Um einen möglichst großen Personenkreis anzusprechen, sollte die Renovierung zu einem möglichst zeitlosen und gepflegten Ergebnis führen. Extravagante Wandfarben und vergoldete Armaturen im Badezimmer gefallen nur einem kleinen Prozentsatz der Bevölkerung. Helligkeit, Sauberkeit und ein makelloser Zustand der Immobilie werden hingegen universell als positiv eingestuft.

Gehobene, normale oder einfache Ausstattung - Renovierung an Immobilie anpassen

Sie haben bestimmt schon einmal Immobilienangebote gesehen, die eine gehobene Ausstattung anpreisen. Bei anderen Angeboten ist von einer einfachen oder einer normalen Ausstattung die Rede. Darunter werden verschiedene Standards verstanden, die sich selbstverständlich auf den Kaufpreis auswirken und unter Umständen unterschiedliches Klientel anziehen. Mit einer gezielten Renovierung können Sie Ihrer Immobilie den gewünschten Standard verpassen. Dabei ist es sinnvoll die Ausstattung möglichst an die Immobilie anzugleichen. Eine Villa oder eine großzügige Wohnung in der Innenstadt lässt sich beispielsweise besser mit einer gehobenen Ausstattung bewerben. Potenzielle Käufer sind von vorneherein bereit viel Geld in die Hand zu nehmen und wünschen sich, dass Ihre Traumimmobilie auch von innen Ihren Anforderungen entspricht. Zu einem kleinen Reihenhaus in der Vorstadt passt hingegen eine normale oder eine einfache Ausstattung besser. Auch das Umfeld und die Lage spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für einen Ausstattungsstandard. Durch den Blick in die Nachbarschaft lässt sich in der Regel schnell erkennen, ob Ihre Immobilie zur Umgebung passt. Wenn sich das Haus in einer Gegend mit überwiegend gehobenen Häusern befindet, werden sich wahrscheinlich eher Käufer dafür interessieren, die in einem gehobenen Umfeld leben möchten. Bevor Sie aktiv werden, sollten Sie Ihre Renovierungsarbeiten dementsprechend planen. Eine gehobene Ausstattung muss hohen Ansprüchen gerecht werden. Badezimmer, Zentralheizung und Doppelfenster sind hier Pflicht. Als Bodenbelag kommen hochwertiger Teppichboden, Naturstein oder Parkett infrage. In Bad und Küche befindet sich ein Fliesenboden. Darüber hinaus dürfen keine Versorgungsleitungen sichtbar sein. Sie verschwinden unsichtbar unter dem Putz. Mit den entsprechenden Renovierungsarbeiten können Sie Ihrer Immobilie einen gehobenen Standard verleihen. Weitere Extras, wie eine Einbauküche, integrierte Lampen oder eine Alarmanlage tragen ebenfalls zu einer gehobenen Ausstattung bei und werden von Käufern als Luxus angesehen. Häuser mit einer normalen Ausstattung sind zumindest auf der Windseite mit Doppelfenstern ausgestattet. Auch hier verlaufen die Versorgungsleistungen größtenteils unter dem Putz. Badezimmer und Küche verfügen über einen Fliesenboden. Außerdem gibt es eine Zentralheizung. Unter einer einfachen Ausstattung versteht man Häuser mit Einfachfenstern, Linoleum- oder PVC-Böden und ohne Zentralheizung. Viele Versorgungsleitungen verlaufen über dem Putz. Auch ein nicht optimaler Zuschnitt der Räume kann in einer Einstufung in eine einfache Ausstattung resultieren. Durch Renovierungsarbeiten können Sie ein Haus mit einfacher Ausstattung in eine Immobilie mit normaler oder gehobener Ausstattung verwandeln und so ganz andere Käufergruppen ansprechen.

Verschiedene Wohnbereiche renovieren - Kosten und Nutzen richtig abwägen

In einem Haus gibt es viele Baustellen, die für eine Renovierung infrage kommen. Eine davon ist das Badezimmer. Eine Renovierung ist dann sinnvoll, wenn sichtbare Schäden vorhanden sind oder wenn die Ausstattung nicht mehr aktuell ist. Badezimmer mit kleinen Fliesen und Bäumen an den Wandfliesen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Geschmack und gelten als veraltet. Sie können auf den Käufer unattraktiv wirken. Neue Fliesen sind also eine lohnende Investition. Der Austausch von WC, Badewanne und Dusche ist jedoch sehr kostspielig und nicht immer sinnvoll. Hier gilt es die Kosten gründlich mit dem Nutzen abzuwägen und die Notwendigkeit zu hinterfragen. In einem Haus mit gehobener Ausstattung sollten jedoch auch die sanitären Anlagen auf den neusten Stand gebracht werden. Veraltete Badezimmer sind für Käufer in diesem Preissegment ein Grund die Immobilie nicht zu kaufen. Auch die Renovierung der Küche kann sich positiv im Kaufpreis widerspiegeln. Um 4,5 Prozent kann eine moderne Küche den Kaufpreis anheben. So können beim Immobilienverkauf in vielen Fällen einige Tausend Euro gewonnen werden. Allerdings müssen die Kosten für die Küche abgezogen werden. Wenn bereits eine Küche vorhanden ist, muss nicht zwingend eine neue eingebaut werden. Alte Fronten lassen sich leicht gegen neue austauschen. Eine bessere Innenausstattung wertet die Küche zusätzlich aus. Moderne Elektrogeräte machen die oberflächliche Renovierung komplett. Eine Renovierung der Wohnbereiche lohnt sich fast immer. Sie sorgt für einen ordentlichen und gepflegten Eindruck. Je nach Zustand des Hauses müssen nicht alle Wände neu tapeziert und alle Böden neu verlegt werden. Gut erhaltene Tapeten können überstrichen und Holzböden abgeschliffen werden. Schäden im Laminat können mit Laminatfüllen ausgeglichen werden und defekte Fliesen lassen sich einzeln austauschen. Wenn Sie jedoch den Standard der Ausstattung erhöhen möchten, kann es notwendig werden beispielsweise die Böden auszutauschen. Bedenken Sie außerdem, dass bestimmte Bodenbeläge trotz hoher Qualität als nicht mehr zeitgemäß gelten. Teppiche, Linoleum und Korkboden werden von den meisten Käufern nicht mehr gewünscht und mindern schon allein aufgrund dessen den Kaufpreis, auch wenn sie sich in einem guten Zustand befinden. Das Tapezieren der Wohnräume ist hingegen immer dann ratsam, wenn die alten Tapeten keine Farbe mehr annehmen oder nicht überstrichen werden können. Eine Raufasertapete verträgt beispielsweise etwa sechs Anstriche. Sollten Sie sich dazu entscheiden die Wohnräume neu zu tapezieren, können Sie zwischen verschiedenen Tapetenarten wählen. Für Wohnzimmer und Schlafzimmer kommen normalen Papiertapeten oder Vliestapeten infrage. In der Küche oder in der Diele sind hingegen wasserfeste Latextapeten eine gute Wahl. Die können nämlich einfach abgewischt werden und sind somit für stark genutzte Bereiche die perfekte Wahl.

Fazit

Renovierungsarbeiten vor dem Hausverkauf spiegeln sich positiv im Verkaufspreis wieder. Vorher sollten die Kosten und der Nutzen jedoch gründlich überprüft werden. Wenn Sie sich für eine Renovierung entscheiden, sollten Sie von extravaganten Experimenten absehen. Denn Sie kennen den Geschmack der Käufers nicht. Zeitlose, helle und gepflegte Räume sprechen die meisten potenziellen Käufer an. Darüber hinaus sollten Sie sich Gedanken, um den gewünschten Ausstattungsstandard machen und die Renovierung dementsprechend planen. Durch das Austauschen von Böden und Tapeten sowie die Renovierung von Badezimmer und Küche können Sie den Ausstattungsstandard gezielt verbessern und so die Chancen auf dem Wohnungsmarkt verbessern. Beim tatsächlichen Hausverkauf kann Ihnen IHV dann mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen dabei helfen den optimalen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen.

Wissenswertes rund um das Thema Haussanierung

Mit der Sanierung eines Hauses ist die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes gemeint. Durch Dämmungen, neue Heizungssysteme und Fenster wird das Objekt auf den neusten Stand gebracht. Das sorgt nicht nur für eine moderne Optik, es spart auch Energie und hebt somit den Wert des Hauses. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Sanierung oftmals sinnvoll. Das gilt auch, wenn Sie das Haus nicht verkaufen möchten und sich durch die Sanierung einen höheren Verkaufspreis erhoffen. Denn durch die sogenannte energetische Sanierung können Sie Ihre Nebenkosten deutlich senken, sodass sich die Investition langfristig auszahlt. Darüber hinaus sind die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung für sanierte Häuser deutlich günstiger als für Objekte ohne Kernsanierung. Das liegt daran, dass das Schadensrisiko deutlich sinkt, sodass in vielen Fällen mehr als die Hälfte der Versicherungskosten eingespart werden kann. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten und sich nicht sicher sind, ob eine Sanierung angebracht ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir von IHV kennen uns mit allen Themen rund um den Hausverkauf aus und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Die Kernsanierung als effektive Wertsteigerung Ihrer Immobilie

Bei einer Sanierung sollte das Haus stets als Ganzes betrachtet werden. Denn nur eine umfangreiche Erneuerung führt zu einer besseren Wohnqualität und zu geringeren Energiekosten. Bei Gebäuden im desolaten Zustand, ist eine Kernsanierung notwendig. Zusätzlich kann unter Umständen eine Dachsanierung fällig werden. Nur so kann die optimale Basis für eine Sanierung geschaffen werden. Anschließend wird eine dichte Gebäudehülle hergestellt, die aufgrund einer guten Dämmung dafür sorgt, dass die Heizungswärme im Haus bleibt. Auch der Einbau einer neuen Heizung, die zumindest teilweise erneuerbare Energien verwendet, gehört dazu. Mehrfach verglaste Fenster mit guten Isolierungen tragen ebenfalls zu einer besseren Energiebilanz bei. Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, sollten Sie von einem Gutachter feststellen lassen, welche Maßnahmen bei Ihrem Haus notwendig sind. Wenn Sie die Schwachstellen erfasst haben, können Sie mit der Planung beginnen. Die Kern- und Dachsanierung ist längst nicht bei allen Gebäuden notwendig. Wenn Sie jedoch einen Altbau kaufen, kann es passieren, dass sie plötzlich vor dieser Aufgabe stehen. Im Rahmen der Kernsanierung werden alle Elektro- und Wasserleitungen ausgetauscht. Auch die vollständige Eindeckung des Daches gehört in vielen Fällen dazu. Der Zustand von Mauern, Decken, Böden, Fenster und Türen wird ausgiebig geprüft. Bei Bedarf werden diese ebenfalls saniert. Bestehende Räume werden jedoch nicht zerstört. Es werden also keine Wände eingerissen. Der Kern des Gebäudes bleibt erhalten. Werden Innenwände abgerissen, sodass nur die Außenwände erhalten bleiben, spricht man von einer Entkernung. Besondere Vorsicht gilt bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem zuständigen Amt für Denkmalschutz in Verbindung setzen und die Bedingungen für die Kernsanierung erfragen. Für Kernsanierungen stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, sodass Sie viel Geld sparen können. Beispielsweise können Sie die Kosten für die Handwerker bei Ihrer Steuererklärung absetzen und sich bis zu 20 Prozent der Ausgaben wieder zurückholen. Der Höchstbetrag für eine Rückerstattung liegt allerdings bei 1.200 Euro. Darüber hinaus besteht die Möglichkeiten eines der vielen Förderprogramme für die Sanierung von Altbauten in Anspruch zu nehmen. In deren Genuss kommen Sie in der Regel aber nur, wenn Sie sich für eine energetische Sanierung entscheiden. Die Förderprogramme unterscheiden sich je nach Region und variieren deswegen stark. Ein zertifizierter Energieberater kann Sie diesbezüglich beraten und Ihnen dabei helfen das passende Programm für Sie zu finden.

Energetischen Sanierung - die Chancen auf dem Wohnungsmarkt verbessern

Unter einer energetische Sanierung versteht man die Instandsetzung eines Gebäudes, die darauf abzielt für eine möglichst geringen Energieverbrauch zu sorgen. Wenn Sie energetisch sanieren sparen Sie Heizkosten, tragen zum Klimaschutz bei und können sich auf mehr Wohnkomfort freuen. Das ist nicht nur sinnvoll, wenn Sie das Haus selbst bewohnen möchten, sondern auch wenn Sie planen Ihr Haus zu verkaufen. Denn immer mehr Menschen suchen nach nachhaltigen und energiesparenden Häusern. Sie steigern mit einer energetischen Sanierung also Ihre Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Ein wichtiger Bestandteil der energetischen Sanierung ist die effektive und lückenlose Dämmung der Gebäudehülle. Eine durchgängige Luftdichte ist hier oberstes Gebot. Unter der Gebäudehülle versteht man nicht nur die Außenwände, sonder auch das Dach, die Haustür, die Fenster und die Kellerdecke. All diese Teile schirmen den Wohnraum von der kalten Außenluft ab. Eine schlechte Wärmedämmung der Gebäudehülle wirkt sich katastrophal auf den Energieverbrauch des Hauses aus. Durch eine entsprechende Sanierung kann der Bedarf in vielen Fällen um mehr als 50% gesenkt werden. Für die Dämmung werden verschiedene Materialien, wie zum Beispiel Mineralfasern oder Naturdämmstoffe, beispielsweise Zellulose, Hanf oder Kork verwendet. Je höher die Dämmstärke ist, desto mehr Energie kann eingespart werden. Undichte Stellen und Wärmebrücken sind unbedingt zu vermeiden. Eine luftdichte Gebäudehülle bringt die besten Einsparungen. Durch eine moderne Heizungsanlage, die zum größten Teil durch erneuerbare Energien angetrieben wird, können Sie den ökologischen Fußabdruck ihres Hauses reduzieren und somit zum Klimaschutz beitragen. Gleichzeitig können Sie durch ein neues Heizungssystem Energie sparen, denn die meisten Ölheizungen und Gasheizungen sind veraltet und weisen schlechte Wirkungsgrade auf. Dadurch wird viel Heizenergie verschwendet. Selbst wenn Sie sich für eine klassische Heizungsanlage entscheiden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, können Sie unter Umständen viel Geld sparen. Zukunftsorientierter sind aber natürlich Heizungssysteme, die erneuerbare Energie nutzen. Dabei haben Sie eine große Auswahl verschiedener Anlagen. Es gibt beispielsweise Heizsysteme, die Sonnenenergie oder Brauchwasser nutzen. Auch Erdwärmeheizungen sind möglich. Als klimafreundlich gelten auch Pelletheizungen. Für welche Lösung Sie sich entscheiden, hängt nicht nur von Ihren Vorlieben, sondern auch von den individuellen Gegebenheiten ab. Ein Energieberater findet die optimale Lösung für Sie.

Vor der Haussanierung unbedingt eine Energieberatung in Anspruch nehmen

Bevor Sie mit der energetischen Sanierung beginnen, sollten Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Nur mit der Hilfe eines Fachmannes können Sie das Beste aus Ihrem Haus herausholen. Das liegt an der Komplexität des Themas. Ein Haus ist immer ein Gesamtkonzept, das durch viele kleine Veränderungen beeinflusst wird. Diese sollten sich gegenseitig möglichst positiv beeinflussen. Einzelne Sanierungsaktionen, die unfachmännisch durchgeführt werden, bringen oftmals nicht den gewünschten Effekt oder führen sogar zu unerwarteten Mehrkosten. Um dieses Problem zu vermeiden, lassen Sie sich am besten von einem zertifizierten Energieberater helfen. Dieser erfasst den Zustand des Gebäudes und erarbeitet dann gemeinsam mit Ihnen ein Konzept für eine sinnvolle und zielführende Energieberatung. Dabei begutachtet er nicht nur das Haus, sondern nimmt auch Rücksicht auf Ihre Bedürfnisse und bezieht natürlich auch das Budget mit in die Planung ein. Darüber hinaus kann er Sie auf Möglichkeiten hinweisen, von denen Sie vorher gar nicht wussten, dass es sie überhaupt gibt. Wenn Sie nach einem guten Energieberater suchen, können Sie sich beispielsweise an die Architektenkammer Ihres Bundeslandes wenden oder auf dieser Webseite (www.energie-effizienz-experten.de) nach einem geeigneten Experten suchen. Genauso wie die energetische Sanierung selbst, können auch die Kosten für den Energieberater durch Fördergelder unterstützt werden. Das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle bezuschusst die Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Wohneinheiten.

Fazit

Eine Kernsanierung bringt Ihre Immobilie auf den neusten Stand und steigert gleichzeitig ihren Wert. Sie erhöht den Wohnkomfort und verringert in den meisten Fällen auch den Energieverbrauch des Hauses. Dadurch können Energiekosten und der C0²-Ausstoß des Hauses gesenkt werden. Da langfristig ein Umstieg auf nichtfossile Brennstoffe von Heizungsanlagen unabwendbar ist, können Sie Ihr Haus außerdem für die Zukunft rüsten. Um eine möglichst effektive Sanierung durchzuführen, sollte unbedingt die Beratung eines Energieexperten in Anspruch genommen werden.

Tipps & Tricks für die Suche nach einer Immobilie

Für die Suche nach einem Haus oder einer Wohnung zum Kauf, aber natürlich auch zur Miete, können Sie unterschiedliche Wege und Kanäle nutzen. Die meisten Suchenden sehen sich in bekannten Immobilienportalen um und grenzen die angezeigten Ergebnisse durch die Filterung nach ihren Ansprüchen ein. Weniger gebräuchlich, aber in Zeiten der Verhältnisverschiebung zwischen Angebot und Nachfrage nicht unüblich, ist die Schaltung eigener Inserate für die Immobiliensuche. Während sich Verkäufer häufiger für eine Maklerdienstleistung entscheiden, wissen nur sehr wenige potenzielle Eigentümer, dass sie sich ebenfalls an eine Immobilienagentur wenden und diese mit der Suche beauftragen können . Bei der Haussuche über einen Makler sollten Sie darauf achten, dass Sie mit ihm nicht ungewollt einen Alleinauftrag abschließen. Das würde bedeuten, dass Sie weder einen weiteren Makler beauftragen, noch ein Sie überzeugendes Angebot eines anderen Maklers im Internet in Anspruch nehmen können. Es empfiehlt sich durchaus, die Immobiliensuche durch verschiedene Kanäle und Suchformen zu beschleunigen. Wenn Sie Zeit sparen und sich nicht täglich in Portalen umsehen möchten, kann eine Immobilienagentur durchaus eine gute Lösung sein. Bei IHV schließen Sie keinen Knebelvertrag ab und profitieren von einer professionellen Betreuung, die Sie zeitnah in die eigenen vier Wände führt. Für die Beauftragung einer Objektsuche ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche mitteilen und sich im Bezug auf alle für Sie relevanten Kriterien konkret äußern. Es reicht nicht, wenn Sie Ihren Höchstpreis und die Wohnfläche oder Grundstücksgröße benennen. Im Endeffekt kann ein Immobilienmakler nur professionell für Sie tätig werden, wenn er Ihre Wünsche kennt und sich anhand Ihrer Angaben zielgerichtet auf die Suche begeben kann. Wenn Sie selbst suchen, sollten Sie verschiedene Häuser und Wohnungen anhand der Nebenkosten in den Vergleich nehmen. Zusätzliche Aufwendungen von bis zu 17% je nach Bundesland sind keine Seltenheit. Sie sollten wissen: sowohl der Angebotspreis wie die Maklerprovision sind in einem gewissen Spielraum verhandelbar und mit viel Empathie, sowie ein wenig Verhandlungsgeschick können Sie Ihr Traumobjekt zu einem günstigeren Preis erwerben.

Selbst suchen oder Immobilienmakler beauftragen?

Diese Entscheidung orientiert sich daran, wie viel Zeit Sie in die Haus- oder Wohnungssuche investieren möchten. Viele Suchende verzichten auf einen Immobilienmakler, da bei Vertragsunterzeichnung eine Provision fällig wird. Wenn Sie sich in den Immobilienangeboten im Internet umsehen, werden Sie feststellen, dass sie beim Kauf bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich eine Maklergebühr entrichten. Daher sollten Sie Ihr Glück in die eigene Hand nehmen und sich an eine Immobilienagentur wenden. Der Kostenfaktor unterscheidet sich nicht von der Provision, die Sie bei Vertragsabschluss zahlen, wenn der Eigentümer von dem Sie kaufen einen Makler beauftragt hat. Die eigene Suche ist mit vielen Hürden verbunden und dauert im Regelfall länger als Sie sich anfangs vorstellen können. Viele Immobilien gelangen gar nicht in die Portale, in denen Sie sich auf die Suche begeben. Haben Sie Ihre Vorgaben für die Suche bei einem Immobilienbüro hinterlegt und einen Auftrag ausgelöst, erhalten Sie bei jedem eingehenden Objekt nach Ihren Kriterien eine Information, sowie das Exposé zur Ansicht. Bei Gefallen kann ein umgehender Termin zur Besichtigung vereinbart und der Kauf in Ihrem Interesse in die Wege geleitet werden. Entspricht die Immobilie nicht Ihren Vorstellungen, entstehen keine Kosten und der Immobilienmakler sucht weiter. Ein qualifizierter Makler mit guten Referenzen findet Ihre Traumwohnung oder das Eigenheim im Regelfall schneller als Sie, oder als ein Berufskollege, der über wenig Erfahrungen und kein großes Netzwerk verfügt. Es lohnt sich daher, vorab Vergleiche anzustellen und dabei nicht nur die prozentuale Provision, sondern vor allem die Leistungen und die Kompetenz in den Fokus zu nehmen. Alternativ können Sie trotz Maklerbeauftragung selbst weiter suchen, sofern Sie bei der Vertragsgestaltung auf die im nächsten Punkt gelisteten Faktoren achten.

Immobiliensuche mit Maklervertrag - darauf sollten Sie achten!

Sie tendieren dazu, die Immobiliensuche auszulagern und sich nicht allabendlich nach der Arbeit mit Immobilienportalen zu beschäftigen. Dann kommt es zu einem Maklervertrag, den Sie immer schriftlich ausfertigen sollten. Es gibt keine gesetzliche Bindung für einen schriftlichen Maklervertrag. Doch um eventuelle Rechtsstreitigkeiten bei Uneinigkeit zu vermeiden, sollten Sie mündliche Vereinbarungen ausschließen und sich auf die Schriftform berufen. Zu den vertraglichen Inhalten gehören neben den konkreten Informationen zur Suche, also der Objektgröße und Objektlage, der Zimmeranzahl, Ausstattung und dem Standard sowie dem Budget, dass Sie für eine Immobilie ausgeben möchten, weitere Fakten. Definieren Sie die Laufzeit des Vertrags konkret mit Datum und halten die Provisionshöhe, sowie die Fälligkeit der Provision ebenfalls schriftlich fest. Der Tätigkeitsumfang zur Immobiliensuche muss ebenfalls genau beschrieben werden. Um eine alleinige Bindung an den beauftragten Immobilienmakler auszuschließen, darf es sich bei dem aufgesetzten Schriftstück nicht um einen Alleinauftrag handeln. Auch wenn sich ein ausschließlich beauftragter Makler sehr um Ihre Zufriedenheit bemühen wird, schränken Sie Ihren Handlungsspielraum ein. Bei Grundstücken und Eigenheimen wird im Regelfall eine Vertragsfrist von sechs bis acht Monaten anberaumt. Suchen Sie eine außergewöhnliche Immobilie, kann der Zeitraum auch ein Jahr betragen. Haben Sie keinen Alleinauftrag unterzeichnet, gibt es keine Bindung die Ihnen verbietet, auf ein Angebot eines anderen Maklers einzugehen. Finden Sie Ihr Traumhaus in den Annoncen eines Wettbewerbers, müssen Sie bei einem Alleinauftrag entweder verzichten, oder Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und eine Zahlung tätigen.

Inserate schalten - ist das sinnvoll?

Auf der Suche nach Ihrem Haus oder der Traumwohnung können Sie alle Möglichkeiten nutzen. Ein Inserat schalten kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie potenziellen Eigentümern die richtigen Informationen liefern. Ob Sie in einem Immobilienportal oder eher auf städtischen Anzeigeseiten inserieren, hängt davon ab, ob Sie Geld für das Gesuch ausgeben oder einen kostenlosen Aufruf starten möchten. Von einem Inserat sollten Sie sich allerdings nicht zu viel versprechen. Die wenigsten Eigentümer verkaufen Immobilien von privat und noch weniger Haus- und Wohnungsbesitzer lesen Inserate und antworten auf Gesuche. Eine Möglichkeit ist es dennoch, sofern Sie das Inserat nur als zusätzliche Maßnahme und nicht als alleinige Strategie betrachten.

Checkliste für die Immobiliensuche

Sowohl wenn Sie selbst suchen, als auch wenn Sie einen Immobilienmakler beauftragen: definieren Sie Ihre Wünsche und werden konkret. In Ihren Gedanken haben Sie bereits vor der Objektsuche eine Vorstellung, an der Sie die Suche ausrichten und Angebote vergleichen. Wenn Sie mit Ihrem Partner gemeinsam suchen, sollten Sie die Checkliste mit allen Kriterien schriftlich fixieren und Ihrer Beider Wünsche verdeutlichen. Die Hausgröße und Lage, die Anzahl der Räume oder ein Bad mit Badewanne sind lediglich Grundangaben. Bei Grundstücken ist es zum Beispiel wichtig, dass Sie die spätere Nutzung genau festlegen und Ihre Suche anhand der Eignung eines Grundstücks vornehmen. Wenn Sie ein Haus zum sofortigen Einzug suchen, sollten Sie sich nicht auf Objekte mit Renovierungsstau oder Modernisierungsbedarf konzentrieren. Nehmen Sie kleine handwerkliche Arbeiten zugunsten eines adäquaten Preises in Kauf, legen Sie genau fest, in welchem Bereich Sie einen Kompromiss eingehen. Der Kauf älterer Immobilien setzt besondere Aufmerksamkeit voraus. Hier kann es ratsam sein, vor dem Kauf einen Gutachter zu beauftragen und sich über die bauliche Substanz und Feuchtigkeit zu informieren. Auch die Überprüfung einer älteren Heizungsanlage und elektrischer Leitungen empfiehlt sich. Diese und weitere Punkte sind Bestandteile der Checkliste, die Sie für jede Immobiliensuche zur Hand haben. Bei Beauftragung eines Maklers reichen Sie eine Kopie der Liste weiter und vereinfachen ihm die Suche, in dem Sie ganz deutlich sagen, was Sie möchten und was Sie konsequent ablehnen.

Immobilien bevorzugt bei Privatanbietern suchen: so ist die Faktenlage

Für Ihre Suche nach dem Traumhaus oder einer modernen Eigentumswohnung haben Sie beschlossen, vollständig auf Zusatzkosten für eine Leistung zu verzichten. Sie beauftragen selbst keinen Makler und schließen aus, dass Sie beim Kauf für den vom Eigentümer beauftragten Makler zahlen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich auf Privatangebote zu konzentrieren und provisionsfrei vom Eigentümer zu kaufen. Der Vorteil ist offensichtlich: Sie zahlen keine Provision und entrichten bei Vertragsabschluss den Kaufpreis, sowie die Gebühren für den Notar und die Grunderwerbssteuern. Allerdings gibt es bei Privatkäufen einige Nachteile. Die Suche nach provisionsfreien Immobilien gestaltet sich verhältnismäßig schwierig, da die meisten Eigentümer über ein Immobilienbüro verkaufen. Haben Sie eine provisionsfreie Immobilie gefunden, vereinbaren Sie den Termin zur Besichtigung mit dem Eigentümer. Bei Sympathie kann das Gespräch sehr gut verlaufen und Ihnen viele Kenntnisse zur Immobilie verschaffen. Herrscht Antipathie, kann sich ein Besichtigungstermin von einer Stunde in die Länge ziehen und zu einer unangenehmen Erfahrung werden. Auch die Vertragsgestaltung ist beim Privatkauf sehr komplex. Sind weder Sie noch der Eigentümer mit Kaufverträgen für Immobilien erfahren, sind Fehler vorprogrammiert und guter (meist anwaltlicher Rat) oft teuer. Der Privatkauf bietet ein hohes Risikopotenzial und eignet sich eher für Immobiliensuchende, die entweder baulich oder rechtlich vom Fach sind und so einen Kernbereich der Abwicklung mit Kompetenz realisieren.

Schnell und sicher ins neue Zuhause - IHV IhrHausverkauf.de unterstützt auf Immobiliensuche!

Immobilien können Sie auf unterschiedlichen Wegen suchen. Am einfachsten und sichersten suchen Sie mit IHV. Als erfahrene Immobilienagentur erfahren wir im ersten Gespräch mit Ihnen, was Sie suchen und worauf Sie primären Wert legen. Wir arbeiten zu günstigen Provisionen und finden in unserem großen Netzwerk zeitnah das Haus oder die Wohnung nach Ihren Vorgaben. Um die Vertragsabwicklung müssen Sie sich nicht eigenständig kümmern. Wenn wir für Sie suchen, begleiten wir Sie über den Immobilienkauf hinaus bis hin zur notariellen Beurkundung, der Grundbucheintragung und der Übergabe der Immobilie.

Die Aufgaben eines Immobilienmaklers

Der Leistungsumfang eines Immobilienmaklers richtet sich ganz nach dem Anspruch des Kunden. Empfohlen werden Full Service Angebote, die Sie sowohl auf der Immobiliensuche, wie beim Immobilienverkauf entlasten. Durch die langjährige Erfahrung und fundierte Marktkenntnis erreichen Sie Ihr Ziel mit Unterstützung eines Maklers schneller, als es mit Eigenleistung der Fall ist. Viele Eigentümer möchten sich die Kosten für einen Immobilienmakler sparen und tendieren dazu, das Eigenheim, das Mehrfamilienhaus oder die Wohnung als Privatangebot zu inserieren. Bereits in der Planung zeigt sich, dass die investierte Zeit enorm ist und die Herausforderungen unterschätzt wurden. Ein lokal ansässiger und erfahrener Immobilienmakler entlastet potenzielle Verkäufer bei allen Aufgaben, die ab dem Gedanken zum Hausverkauf auf der Agenda stehen. Die Entwicklung einer zielführenden Verkaufsstrategie, ein professionelles Exposé und aussagekräftige Bilder sowie die Veröffentlichung der Annonce in Immobilienportalen mit hohem Traffic werden professionell vorgenommen. Ist das Angebot online, haben viele Interessenten explizite Fragen oder möchten direkt einen Besichtigungstermin vereinbaren. Auch hier übernimmt der Immobilienmakler den Part des Eigentümers und koordiniert mit Kompetenz. Wichtige Dokumente sind zur Besichtigung vorhanden, da sie der Makler vorab beschafft und im Ordner zur Immobilie abgelegt hat. Auch die Dokumente der Kaufinteressenten fordert er ab und trifft eine Vorauswahl, für die eine Prüfung der Bonität vorgenommen wird. Als Eigentümer bekommen Sie Empfehlungen und entscheiden bei mehreren Bewerbern, wem Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen möchten. Jetzt wird ein Termin beim Notar vereinbart und wenn der Vertrag unterzeichnet ist, erfolgt die Übergabe Ihrer Immobilie an den neuen Eigentümer. Immobilienmakler betreuen sowohl Eigentümer wie Immobiliensuchende. Sie fungieren als Schnittstelle, begeben sich auf Objektsuche und arbeiten grundsätzlich im Sinne des Auftraggebers. Der Beruf des Immobilienmaklers ist zwar kein Lehrberuf, dennoch erfordert die Tätigkeit größte Expertise, Seriosität und Einfühlungsvermögen. Bei Immobilien geht es um immense Werte und damit um eine hohe Verantwortung, die der Makler mit jedem Auftrag übernimmt.

Die Vorteile für Eigentümer in Übersicht

Sie haben eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus zu verkaufen und wissen nicht, wo Sie am besten beginnen. Der sicherste Weg ist der Gang zu einem lokalen Immobilienbüro, das Ihr Objekt verkauft und für Ihre Zufriedenheit sorgt. Sie müssen sich um die notwendigen Aufgaben und um Verhandlungen, um vertragliche Details und die Vereinbarung, sowie Durchführung von Besichtigungen nicht selbstständig kümmern. Während die Makleragentur für Sie tätig ist und sich um den Hausverkauf kümmert, haben Sie Zeit für all die Dinge, die Ihren Alltag ausmachen. Durch die professionelle Verkehrswertermittlung, die dem Angebotspreis der Immobilie zugrunde liegt, schließen Sie mit der Dienstleistung eines Immobilienmaklers Verluste aus und vermeiden, dass Ihr Objekt durch einen zu hohen Preis zum Ladenhüter wird. Mit der Beauftragung eines Maklers entscheiden Sie sich für die Provisionszahlung nach dem Verkauf und haben die Sicherheit, dass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. Sie müssen weder für den Energieausweis, noch für die Wertermittlung oder Inserate in Vorkasse gehen und auch kein Geld dazu aufwenden, um Besichtigungen im Objekt durchzuführen. Die Zeit- und Kostenersparnis sind enorm und neben dem Fokus auf Professionalität ein wichtiger Grund, warum Sie einen Makler beauftragen und Immobilien nicht von Privat verkaufen sollten.

Die Vorteile für Immobilienkäufer im Überblick

Nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Menschen auf der Suche nach Immobilien kann eine Makleragentur von Vorteil sein. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung sucht, ist täglich mindestens eine, meist aber zwei und mehr Stunden in Immobilienportalen unterwegs und vergleicht zu seiner Vorstellung passende Objekte. Der tägliche Zeitaufwand und der Stress zehren an den Nerven. Vor allem wenn sich die Suche komplex gestaltet, kann der Wunsch zum Eigenheim zum Ärgernis werden und Sie viel Kraft kosten. Immobilienmakler gehen für Sie auf die Suche und kontaktieren Sie, sobald ein geeignetes Objekt gefunden wurde. Das heißt, dass Sie nicht länger in Portalen suchen, Eigentümer anschreiben und über den Preis verhandeln müssen. Bestenfalls bietet der Immobilienmakler gleichzeitig eine Unterstützung auf der Suche nach Finanzierungspartnern an und überzeugt Sie mit einem Full Service Paket. Eine Provision fällt nur an, wenn es zum Vertragsabschluss kommt. Sie zahlen nicht in Vorkasse und haben die Sicherheit, dass es außer der vereinbarten Gebühr keine zusätzlichen Kosten für Sie gibt. In der Praxis zeigt sich, dass die Haus- und Wohnungssuche über einen versierten Immobilienmakler viel schneller geht und Ihnen weniger Geduld abverlangt. Da Sie sich selbst nicht länger durch die zahlreichen Angebote suchen und vergleichen müssen, haben Sie wieder Zeit für die anderen Dinge in Ihrem Leben. Tipp: Je konkreter Sie in den Angaben zu Ihrer Traumwohnung oder dem Traumhaus werden, umso optimierter kann der Immobilienmakler für Sie auf die Suche gehen. Sie erhalten ausschließlich Empfehlungen, die zu Ihrer Suche und damit zu den von Ihnen gegebenen Informationen passen.

Verkaufsverluste durch Immobilienmakler ausschließen

Wenn Sie auf einen Immobilienmakler verzichten, kann sich der Hausverkauf sehr komplex gestalten. Zahlreiche Fallstricke und Kostenfallen erwarten mit dem Verkauf unerfahrene Eigentümer. Die meisten Privatpersonen verkaufen nur einmal im Leben eine Immobilie, wodurch es an der notwendigen Erfahrung fehlt. Dazu kommt, dass nicht jeder Mensch über strategisches Verhandlungsgeschick und ein so starkes Selbstbewusstsein verfügt, dass er von seinem Angebotspreis und dessen Richtigkeit überzeugt ist. Ohne die Verkehrswertermittlung ist der Preis eine Vermutung zu einem Wert, der sich erzielen lässt. Darauf basiert eine Strategie, die im Endeffekt zu Verlusten führt. Gerade wenn Eile geboten und für den Haus- oder Wohnungsverkauf ein zeitliches Limit gesetzt ist, kann ein zu hoch angesetztes Angebot problematisch werden. Überbewertete Immobilien werden nicht selten mehrmals im Angebotspreis gesenkt, was bei Interessenten Fragen aufwirft und die Seriosität des Eigentümers einschränkt. Entweder wird ein derartig angebotenes Objekt überhaupt nicht verkauft oder es wechselt den Besitzer zu einem Preis, der für den Eigentümer und am Realwert orientiert mit immensen Einbußen einhergeht. Die gleiche Problematik besteht bei Immobilien, die unter ihrem eigentlichen Wert inseriert werden. Ist ein Haus im Vergleich zu Objekten in der gleichen Lage und mit ähnlicher Ausstattung zu günstig, vermuten Interessenten ein Problem und vertrauen dem Angebot nicht. Kommt es letztendlich doch zum Verkauf, sind Verluste vorprogrammiert und das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Hier hilft ein Immobilienmakler, der den Verkauf von Anfang an zu einem adäquaten, korrekt ermittelten Preis vornimmt.

Kernkompetenz vom Immobilienmakler sorgt für neutrale Wertermittlung

Sie haben Ihr Elternhaus geerbt und möchten es verkaufen, da Sie bereits eine Immobilie besitzen oder den Standort des Hauses nicht als Wohnort in Erwägung ziehen. Ihre Familie bekommt Nachwuchs und die Eigentumswohnung wird zu klein. Sie möchten aus beruflichen oder privaten Gründen umziehen und das Geld aus dem Immobilienverkauf für einen Neustart verwenden. Egal welcher Grund Sie zum Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung veranlasst: die professionelle Wertermittlung sorgt dafür, dass Sie einen authentischen Verkaufspreis erzielen. Als Eigentümer haben Sie immer eine enge emotionale Bindung zu Ihrer Immobilie und können schon aus diesem Grund nicht neutral und faktenbasiert entscheiden. Hinzu kommt, dass sich der Verkehrswert nicht nur aus der Immobilie selbst, sondern auch aus der Lage, der Ausstattung und den Ergebnissen der Marktanalyse zusammensetzt. Eine hohe Nachfrage bei geringem Immobilienangebot erhöht den Verkehrswert weiter und ist Ihre Chance, das Haus oder die Eigentumswohnung mit einer ansprechenden Rendite zu veräußern. Die Verkehrswertermittlung nehmen Immobilienmakler mit Fingerspitzengefühl und kompetenter Marktkenntnis vor. Sie können sich darauf verlassen, dass der Angebotspreis keinen ideellen, sondern den realen Wert Ihrer Immobilie abbildet.

Der Immobilienmakler als Verhandlungsexperte und als Mediator zwischen Eigentümer und Käufer

Wie konsequent sind Sie in Verhandlungen? Beim Immobilienverkauf wird nicht nur über den Preis, sondern auch über eine ganze Bandbreite weiterer Faktoren verhandelt. Wenn Sie einen schnellen und zufriedenstellenden Verkauf anstreben, sollten Sie die Verhandlungen in kompetente Hände legen. Ein Immobilienmakler hat tagtäglich mit Menschen zu tun und verfügt daher über eine enorme Kenntnis und die Fähigkeit, die Gedanken und Gefühle des Gegenüber zu lesen. Sie möchten Ihren Wunschpreis erzielen und vermeiden, dass sich der Verkauf länger als nötig gestaltet? Dann vertrauen Sie auf die Verhandlungsfähigkeiten und die Expertise als Mediator eines Immobilienmaklers. Selbst wenn ein Interessent von einem Objekt voll und ganz überzeugt ist, kann der Kauf bis zur Unterschrift beim Notar noch scheitern. Der häufigste Grund für einen Verkaufsabbruch durch den Interessenten sind persönliche Differenzen zwischen Eigentümern und Käufern. Wenn ein Immobilienmakler als Mediator und Schnittstelle fungiert, findet die Kommunikation mit dem Spezialisten und nicht zwischen Eigentümer und Kaufinteressenten statt. Auf dieser Basis können persönliche Differenzen gar nicht erst aufkommen und die Abbruchrate kurz vor Unterzeichnung liegt praktisch bei Null. Im Punkt Verhandlung sollte auch erwähnt werden, dass Interessenten nicht selten von einer Meldung nach der Objektbesichtigung absehen, obwohl sie sich eigentlich für die Immobilie interessieren. Der aufmerksame Immobiliensuchende ist vorsichtig und sieht manchmal auch Probleme, die gar nicht vorhanden sind. Ein Immobilienmakler weiß, wie er auf die Sorgen des Kaufinteressenten eingeht und mit plausiblen Fakten und einfühlsamen Gesprächen dafür sorgt, dass der Kauf zustande kommt und die nicht vorhandenen Probleme nicht länger im Raum stehen. Wenn es um Diskussionen zum Preis geht, ist der versierte Immobilienmakler ein guter, im Sinne des Eigentümers tätiger Verhandlungspartner. Besteht die Möglichkeit einer Verhandlung, können Sie Ihren Spielraum vor der Vermarktung bekanntgeben und so eine Interessenssteigerung bei potenziellen Käufern sorgen.

Immobilienmakler sorgt für Zeitersparnis beim Haus- und Wohnungsverkauf

Der zeitliche Aufwand für den Verkauf von Immobilien wird häufig unterschätzt. Eigentümer die noch nie eine Wohnung oder ein Haus veräußert haben, gehen mit dem Faktor Zeit oft sehr sorglos um. Erst im Prozess der Vermarktung zeigt sich, wie viele Stunden täglich für die Kommunikation mit Interessenten, für Besichtigungen und die Koordination von Terminen benötigt werden. Der erste größere Zeitaufwand entsteht aber weitaus früher. Wer alle Dokumente beschafft und ein professionelles Exposé anfertigt, wird dafür mehrere Tage, wenn nicht sogar Wochen benötigen. Die Veröffentlichung selbst beansprucht noch den geringsten Zeitaufwand. Dafür werden Sie erstaunt sein, wie schnell sich die Gebühren für Ihre Präsentation in verschiedenen Immobilienportalen summieren. Mit der Beauftragung eines Immobilienmaklers können Sie den Quotienten Zeit im Bezug auf den Verkauf des Hauses oder der Wohnung von Ihrer Agenda entfernen. Sie erhalten alle gewünschten Informationen, ohne dass Sie sich selbst mit dem Verkauf beschäftigen müssen. Ein beauftragter Makler prüft die Bonität der Interessenten, sieht die eingereichten Selbstauskünfte und Unterlagen ein, bewertet die Solvenz und den ersten Eindruck des potenziellen Käufers und gibt Ihnen eine professionelle Empfehlung. Sie müssen sich im Endeffekt bei mehreren Interessenten nur entscheiden, wem Sie das Haus oder die Wohnung verkaufen wollen. Ist Ihre Entscheidung gefallen, führt der Immobilienmakler die Abwicklung fort und ist Ihr vertrauenswürdiger Partner, bis der Vertrag notariell unterzeichnet, die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erfolgt und die Immobilienübergabe realisiert ist. Wenn Sie Zeit sparen und Ihre Nerven schonen möchten, sollten Sie sich von den Vorteilen eines lokalen Immobilienmaklers überzeugen und den Objektverkauf in erfahrene Hände legen.

IHV - IhrHausverkauf.de als Ansprechpartner bei Verkäufen und Gesuchen von Immobilien

Wie findet man einen seriösen Immobilienmakler und woran erkennt man einen kompetenten Partner? Wir von Ihr Hausverkauf arbeiten zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden und geben Ihnen transparente Einblicke in unsere Referenzen. Mit Know-how und Empathie, mit Professionalität und Kernkompetenz verkaufen wir Ihr Haus, die Wohnung oder das Grundstück. Gerne unterstützen wir Sie auf der Suche nach dem perfekten Eigenheim oder einer Eigentumswohnung, die zu Ihrem Leben und Ihrem Stil passt. Berichten Sie uns von Ihrer Immobilie und Ihren Wünschen, die für uns verbindlich und die Basis alle Leistungen sind. IHV verkürzt die Zeitspanne zwischen Ihren Gedanken und der Realisierung Ihres Vorhabens. Sie investieren in einen Immobilienmakler, für den Service die Grundlage aller Aufgaben ist und für den Ihre Zufriedenheit im Vordergrund steht. Als Immobilienagentur sind wir Ihre vertrauenswürdigen Partner für Immobilienkäufe und Verkäufe.

Immobilie verkaufen bei Scheidung: Ablauf, Tipps & Infos

Wer sich für eine Heirat und eine Ehe entscheidet, hat in den meisten Fällen die Absicht, das Leben mit dem Ehepartner für immer zu verbringen und alles zu teilen, was einem gehört. Keiner denkt bei einer Eheschließung daran, dass es eventuell einmal eine Scheidung geben wird und möglicherweise sogar über Hab und Gut gestritten wird. Doch im Jahre 2017 betrug die Scheidungsquote in Deutschland über 36 Prozent, was zeigt, dass leider nicht alle Ehen für immer halten. Oft sind Betrug, das tägliche Leben inklusive Routine oder auch finanzielle Probleme die Gründe für die Scheidung.

Sie befinden sich in Scheidung oder möchten diese einreichen? Sie haben idealerweise mit dem zu scheidenden Partner die Möglichkeit vernünftig und sachlich über die Trennung zu sprechen? Dann stellt sich nun die Frage: wem gehört was? Wenn Sie eine gemeinsame Immobilie wie ein Haus besitzen, sollten Sie sich nun fragen: wem gehört das Haus und wie kann dieses nach der Scheidung aufgeteilt werden? IHV - Ihr Haus verkaufen klärt Sie auf!

Wenn eine Scheidung zum Hausverkauf führt, sollten Sie gut informiert sein

Wer gemeinsam über Jahre ein Haus bewohnt, fragt sich meist nicht: wem gehört es eigentlich? Das gemeinsame Leben suggeriert auch ein gemeinsames Haus und es gibt selten noch ein "meins" und "deins", sondern oft ein "unser". Da auch die Inneneinrichtung meist nach den Vorstellungen und Wünschen beider Ehepartner ausgewählt wurde, ist das Gemeinsamkeitsgefühl enorm gestärkt.

Entscheidet sich nun aber ein Ehepaar nicht mehr gemeinsam leben und sich scheiden zu wollen, ist es unwichtig, welches Gefühl entstanden ist, sondern es werden die Fakten betrachtet. Entscheidend dafür, wem das Haus gehört, ist immer der Eintrag im Grundbuch. Im Grundbuch wird sich immer der Eigentümer finden lassen, der beim Kauf der Immobilie eingetragen wurde. Wenn Sie dort alleine eingetragen sind, sind Sie auch automatisch der alleinige Eigentümer der Immobilie. Ein eingetragener Alleineigentümer ist meist dann ausgewählt worden, wenn es den Kauf zum Beispiel vor der Ehe gab oder es bestimmte Vorteile hatte, nur einen Ehepartner einzutragen. Wenn es nur einen Alleineigentümer im Grundbuch gibt, ist es gesetzlich ganz klar nachzuvollziehen, wem die Immobilie gehört. Dennoch wird der andere Ehepartner nicht einfach aus dem Haus geschmissen, auch wenn der eingetragene Alleineigentümer eine Weisungsbefugnis besitzt, die ihm erlaubt, den anderen Ehepartner zu bitten, aus dem Haus auszuziehen. Diese Bitte um Auszug ist verbunden mit einer gewährten Zeit, die dem ausziehenden Partner gewährt werden muss. Zudem muss der Alleineigentümer die Kosten für den Umzug tragen. Des Weiteren kann dem Nichteigentümer ein Wohnrecht gewährt werden, welches auch beschränkt eingeräumt werden kann.

Es ist Ihr gemeinsames Haus? Dann haben wir hier Tipps für Sie!

Sind beide Ehepartner die Eigentümer des Hauses oder auch der Eigentumswohnung, müssen beide Personen auch im Grundbuch eingetragen worden sein. Ist dies der Fall können die Ehepartner bei einer Scheidung mehrere Wege gehen.

Zum einen ist es möglich, das Haus an Dritte zu veräußern, zum zweiten kann das Haus teil-versteigert werden oder zum dritten kann ein Ehepartner dem anderen seine Anteile übertragen. Soll das Haus an Dritte verkauft werden, haben Sie sich für den angenehmsten und einfachsten Weg entschieden, denn es erfolgt sozusagen eine Aufteilung des Hauses. Die gemeinsame Immobilie wird verkauft und der Erlös aus dem Verkauf wird untereinander aufgeteilt. Dieser Vorgang geht schnell und im Anschluss können Sie und Ihr noch oder Ex-Ehepartner getrennte Wege gehen.

Wir von IHV helfen Ihnen gern bei diesem emotional schweren Schritt und helfen Ihnen ebenfalls bei der Wertermittlung, damit Sie auch einen vernünftigen Preis aushandeln können.

Hausverkauf bei Scheidung - was passiert mit den Kindern?

Sind jedoch Kinder im Spiel, möchte das bald geschiedene Ehepaar die Immobilie meist zumindest für die Kinder behalten, um sie nicht aus ihrer gewohnten Gegend zu reißen. Es passiert nicht selten, dass sich Eltern, die sich scheiden lassen und eine gemeinsame Immobilie besitzen, gegen einen Verkauf an Dritte entscheiden. Sie möchten ungern den Kindern zumuten, die Stadt oder den Ort zu wechseln, sich an neue Menschen und eine neue Umgebung zu gewöhnen und aus dem Haus ausziehen zu müssen, in dem sie geboren und aufgewachsen sind oder noch aufwachsen.

Jedoch muss auch wieder geklärt werden, wem die Immobilie gehört und wenn beide Ehepartner Eigentümer sind, müssen sie eine gemeinsame Lösung finden. Hier ist es oft ratsam, dass der Ehepartner, der das Haus verlässt, die eigenen Anteile an den Ehepartner überträgt, der noch im Haus wohnen bleiben wird - wahrscheinlich mit den Kindern. Wenn dies passiert und die Anteile übertragen werden, geht der gesamte Besitz an den Partner über, der im Haus wohnen bleibt. Die Übertragung erfolgt aber nur durch vollständige Auszahlung der Anteile am Haus. Sowohl der Verkauf an Dritte als auch die Auszahlung der Anteile an der Immobilie setzen schon voraus, dass sich die Ehepartner einigen können und gemeinsam Lösungen finden möchten.

Leider ist dies aber nicht immer der Fall, denn Scheidungen sind oftmals mit Verletzungen und vielen Emotionen verbunden, die dazu führen können, dass sich die Fronten verhärten und das Paar keine Einigung findet. In diesem Falle ist es möglich, eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Eine Teilungsversteigerung hat zum Ziel, eine bisher bestehende Gemeinschaft aufzulösen. Bei dieser Art der Versteigerung wird die Immobilie, die als unteilbares Vermögen gilt, in Geld umgewandelt, welches teilbar ist. Dieses Geld gehört aber noch der Gemeinschaft und wird bei Nichteinigung über Aufteilung oder Auszahlung hinterlegt. Eine Teilungsversteigerung sollte immer die letzte Möglichkeit sein, ein Haus durch eine Scheidung "loszuwerden".

Von vornherein Ärger vermeiden - ein Ehevertrag macht es möglich

Auch wenn Menschen, die eine Ehe eingehen, nicht daran denken möchten, dass diese einmal enden könnte, ist es zu empfehlen, von Beginn an einen Ehevertrag festzuhalten. Denn wir wissen nun, dass der Eigentümer einer Immobilie immer die in das Grundbuch eingetragene Person ist. Um aber weitere Ärgernisse oder Unklarheiten zu vermeiden, sollte immer zusätzlich ein Ehevertrag geschlossen werden.

Leider gibt es wenige Paare, die sich bei der Hochzeit für einen Ehevertrag entscheiden, da sie zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, dass sie sich niemals trennen oder sogar in einer Trennung fair miteinander umgehen werden. Doch leider ist dies selten der Fall und "Rosenkriege" sind eher die Regel. Wer dann keinen Ehevertrag vorweisen kann, kann schnell benachteiligt werden - vor allem, wenn es eine Immobilie gibt, in der gemeinsam viele Jahre gelebt wurde.

Ein Ehevertrag mag sicherlich nicht sehr romantisch sein, kann aber bei einer Scheidung viel Stress vermeiden. Dieser Vertrag kann nämlich zum Beispiel enthalten, was genau mit der Immobilie passieren wird, sollte es einmal zur Scheidung kommen. Tritt die Scheidung dann tatsächlich ein, gibt es keinen Raum mehr für Diskussionen, da der Vertrag verbindlich ist. Es muss nun nicht mehr darüber gesprochen werden, welchen Weg sie gehen, um die Immobilie zu veräußern, da dies bereits niedergeschrieben steht. Ein Ehevertrag ist also wirklich nicht zu unterschätzen und kann in festgefahrenen Situationen Klarheit bringen, denn was im Ehevertrag steht, wird auch umgesetzt. Ein Ehevertrag bedeutet auch nicht zwingend harte Regeln und wenig Raum für die eigenen Vorstellungen der Eheleute, denn dieser Vertrag lässt sich ziemlich flexibel gestalten. Die Ehepartner, die zu Beginn der Ehe einen Vertrag aufsetzen, können selbst festlegen, was wem gehört, wie mit der Immobilie und dem Hab und Gut verfahren wird, wenn die Scheidung eintrifft, und welche Eventualitäten eintreffen und die Aufteilung beeinflussen könnten. Es ist aber durchaus auch möglich, dass die Ehepartner eine feste Regelung mitaufnehmen, die von Experten und Beratern empfohlen werden.

Wir können Ihnen nicht den Schmerz der Scheidung nehmen, aber wir können Ihnen Zeit, Geld und Stress einsparen

Eine Scheidung ist oft ein trauriger und schmerzhafter Einschnitt in das Leben eines Ehepaares, welcher Menschen vor große emotionale Herausforderungen stellt. Möchten Sie sich in so einer Lage noch um Dokumente, Verträge und den Immobilienverkauf kümmern?

Konzentrieren Sie sich auf sich und überlassen Sie alles andere uns von IHV - Ihr Hausverkauf. Wir beraten Sie fair und professionell, versuchen mit Ihnen und Ihrem Ehepartner gemeinsam Lösungen zu finden, um Ihre Immobilie zu einem guten Preis verkaufen zu können. Eine Scheidung ist schwer genug, da sollten Sie sich nicht auch noch mit Besichtigungen und dem Schalten von Inseraten herumschlagen. Wir begleiten Sie beim gesamten Verkaufsprozess und übernehmen die wichtigsten Schritte für Sie, damit der Hausverkauf das kleinste Übel der Scheidung wird. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie vor dem Verkauf Ihrer Immobilie stehen und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen eines professionellen Experten. Egal, ob aufgrund einer Scheidung, eines Erbes, eines Umzuges oder aufgrund von Geldsorgen - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. IHV ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht, für die sich der Invest mehr als lohnt!

Erbschaft einer Immobilie: Die wichtigsten Aspekte von Erbschein bis Kosten

Ein Todesfall ist immer ein Schicksalsschlag, der für viele Menschen neben der Trauer zu Überforderung und Belastung führt. Wer sich dann auch noch um eine vererbte Immobilie kümmern muss, kann schnell ins Straucheln geraten. Ganz gleich, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten möchten - Sie sollten sich vorher gut beraten lassen. Nachfolgend erfahren Sie alles darüber, was wichtig ist, wenn Sie eine Immobilie erben.

Immobilie geerbt - was gilt es zu beachten?

Sobald eine Immobilie geerbt wird, stellt sich als erstes die Frage: was passiert damit? Wenn Sie nicht selbst in die Immobilie einziehen möchten, nachdem Sie diese geerbt haben, können Sie sie also verkaufen oder vermieten. Sie sind nicht Alleinerbe? Dann sollten Sie erstmal mit den anderen Erben sprechen. Oft lohnt sich auch hier der Verkauf der Immobilie, da der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie zu gleichen Teilen auf die Erben aufgeteilt wird. Wichtig für Sie zu wissen ist auch, dass eine Änderung im Grundbuch nach dem Erbe von Nöten ist. Diese Änderung im Grundbuch erlaubt die Übertragung des Besitzes der Immobilie und kann beim Amtsgericht beantragt werden. Der Erbschein sollte als Nachweis ausreichen. Nach Prüfung des Erbscheins wird dann die Immobilie im Grundbuch als Ihr Besitz eingetragen. Dieser Vorgang sollte innerhalb von zwei Jahren erfolgen, da die Änderung im Grundbuch in diesem Zeitraum ohne Kosten durchgeführt wird. Lassen Sie sich auch hier von Experten wie uns von IHV - Ihr Hausverkauf helfen, denn wir kennen uns gut mit dem Behördengang und den notwendigen Unterlagen aus.

Sobald Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie diese auch schnell besichtigen, denn wer Eigentümer einer Immobilie ist, ist auch für sie verantwortlich - gesehen oder nicht gesehen. Schauen Sie sich also Immobilie und Grundstück genau an und lassen Sie sich gern von uns begleiten: vier Augen sehen immer mehr als zwei und Sie können von unserer Erfahrung und unserem Fachwissen profitieren. Ebenso helfen wir Ihnen auch den notwendigen Energieausweis zu besorgen, der die Heizung und Bausubstanz analysiert. Zudem weist er Hinweise auf, wie Sie die Effizienz bezogen auf die Energie optimieren können, um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen. Wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, ob sich diese Optimierungen lohnen können und bereiten den Ausweis für Sie zusammen mit einem Exposé für den Verkauf vor. Sollten Sie sich für eine energetische Sanierung entscheiden, können Sie möglicherweise sogar staatliche Zuschüsse erhalten, wozu wir Sie auch sehr gern beraten.

Mit IHV unnötige Kosten vermeiden und das Erbe nicht zur Belastung werden lassen

Leider ist mittlerweile auch nahezu jedem bekannt, dass ein Erbe nicht nur Gewinn bringt, sondern auch Kosten verursachen kann. Handelt es sich beim Erbe nämlich um eine Immobilie, kann die Erbschaftssteuer anfallen. Ob und wie hoch diese ausfällt, hängt auch davon ab, ob der Wert, der vom Finanzamt ermittelt wird, über dem Steuerfreibetrag liegt, der je Verwandtschaftsverhältnis variiert. Neben der Erbschaftssteuer kann auch eine Grundsteuer Kosten verursachen, weshalb es wichtig ist sich darüber zu informieren, welche Versicherungen und auch weitere Kosten bei Erbe fällig werden. Sie sehen, das Erbsteuerrecht ist sehr komplex und nicht so leicht zu durchschauen - ein weiterer Grund auf uns zu vertrauen und sich von uns Unterstützung zu holen.
Hier verfügen wir über die nötigen Kenntnisse bezüglich der Erbschaftssteuer und auch dem Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz. Es gibt nämlich verschiedene Erbschaftsteuerklassen, nach denen sich die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Steuersatz und die Freibeträge von dem Verwandtschaftsgrad abhängen. Es gibt auch Fälle, in denen die Erbschaftssteuer ganz entfällt. Auch hier können Sie sich auf unser Expertenwissen verlassen!

Zusätzliche Kosten bei renovierungsbedürftigen Immobilien

Nun kann es auch passieren, dass Sie feststellen müssen, dass die zu erbende Immobilie in einem sehr schlechten Zustand ist oder Sie durch das Antreten des Erbe in die Verschuldung geraten. Dann kann es hilfreich sein, das Erbe auszuschlagen, denn Sie müssen dieses nicht annehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Erlangen der Kenntnis über das Erbe kann dieses ausgeschlagen werden, dann darf aber auch nicht nur ein Anteil angenommen werden. Wir von IHV können durch unsere Erfahrung und unser Fachwissen nach Besichtigung und Prüfung der Immobilie sagen, ob es sich für Sie lohnen kann, das Erbe anzunehmen, oder ob Sie sich damit eventuell total verschulden und das Erbe lieber ausschlagen sollten. Investieren Sie in uns - dann sparen Sie am Ende viel Geld!

Wer ein Haus erbt, sollte sich zusammenfassend gesagt also gut überlegen, was er mit dem Erbe machen möchte, denn das Erbe kann große finanzielle Auswirkungen für Sie haben. Es kann auch für Sie von Vorteil sein, die Immobilie zu vermieten, wenn zum Beispiel die Einnahmen durch die Miete die Ausgaben übersteigen würden, die Immobilie gut erhalten ist oder auch in einer guten Lage befindlich ist. Jedoch ist das Vermieten ein dauerhafter Prozess, der über viele Jahre viel abverlangen kann. Deshalb spricht sehr viel für das Verkaufen einer Immobilie. Es macht Sinn die geerbte Immobilie zu verkaufen, wenn Sie beispielsweise für eine große Geldsumme keinen Kredit aufnehmen möchten, Sie nicht in der Lage sind, das Darlehen für die Immobilie zu tragen, Sie gemeinsam mit anderen Erben erben, die verkaufen möchten, die Nachfrage nach einer Immobilie in dieser Gegend hoch ist, die Immobilien- und Mietpreise niedrig sind und noch mehr fallen könnten oder Sie selbst sehr weit von der Immobilie entfernt wohnen. Wir von IHV können Sie rundum beraten, damit Sie für sich die beste Entscheidung treffen können.

Fristen beim Erben einer Immobilie

Damit auch keine Fristen verpasst werden, sollten Sie unbedingt auch hier auf unser Fachwissen vertrauen. Im Fall eines Erbes sollten nämlich einige Fristen beachtet werden. Diese Fristen beginnen oftmals bei der Eröffnung des Testamentes. Neben der Frist für das Antreten gilt auch eine Frist für eine Erbablehnung, die natürlich genauso Ihr gutes Recht ist. Sollte der Erblasse nicht im gleichen Land wie Sie gelebt haben, gelten wieder andere Fristen. Ist das Erbe angenommen, kann es auch nicht mehr ausgeschlagen werden, es sei denn, es gibt einen gut erklärten Ausnahmefall. Sprechen Sie mit uns von IHV und wir können Sie dabei unterstützen, zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen sollten. Dies tun wir nach gründlicher Betrachtung und einer Bewertung der Immobilie. Eine leichtsinnige Annahme des Erbes oder eine unüberlegte sowie voreilige Entscheidung kann hohe Kosten verursachen, was mit uns vermeidbar ist. Lassen Sie Ihr Erbe von uns genau analysieren, damit Sie mit einem guten Gefühl das Erbe annehmen können. Wir sprechen auch ausführlich mit Ihnen über eine mögliche Sanierung oder Renovierung, wenn wir diese für lohnend einschätzen. Privaten Personen, die keinen Makler dafür einsetzen, kann das Erbe teuer zu stehen kommen, wenn sie all diese Punkte nicht berücksichtigen oder wichtige Einflüsse nicht mit einberechnen. Wir helfen Ihnen auch dabei, mit den anderen Erben Einigungen zu finden und für alle Beteiligten Vorteile herauszuholen.

Wir lassen Sie auch im Trauerfall nicht alleine

Erben ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Ihnen selbst mehr schaden als nutzen kann, wenn Sie ohne Wissen oder Erfahrung handel und entscheiden. Oftmals sind Trauernde auch durch Emotionen geleitet, was sie zu Fehlentscheidungen oder voreiligen Entschlüssen bringt. Genau hier kann es sehr hilfreich sein, eine außenstehende Person wie einen Makler an der Seite zu wissen, der neutral und professionell bewertet und entscheidet. Fühlen Sie sich nicht gezwungen, sowohl einen Trauerfall verarbeiten als auch noch ein Erbe anzutreten und sich um eine Immobilie kümmern zu müssen. Die Trauer können wir Ihnen leider nicht abnehmen, aber wir können Ihnen helfen, sich nicht auch noch um ein zu schnell angenommenes Erbe oder einen aufwendigen Immobilienverkauf kümmern zu müssen. Nehmen Sie sich die Zeit für die Trauerverarbeitung, währen wir uns um die notwendigen Schritte des Hausverkaufes kümmern. Wir besichtigen die Immobilie und können eine faire und professionelle Wertscheinschätzung vornehmen. Danach bereiten wir für Sie alles notwendige vor, um die Immobilie zu bewerben. Wir beraten Sie rundum eine gewinnbringende Renovierung, schalten für Sie die Inserate, stellen das Exposé zur Verfügung, sodass es für Interessenten attraktiv ist, laden Interessenten zu Besichtigungen ein, führen diese Besichtigungen durch und helfen Ihnen bei allen anderen Schritten.

Erbschaft einer Immobilie regeln mit IHV

IHV - Ihr Hausverkauf ist Ihr optimaler Ansprechpartner, wenn es um den Hausverkauf geht, was in einem Erbfall erst recht viel Erleichterung bringen kann. Wir lassen Sie nicht alleine mit den Herausforderungen, vor die ein Hausverkauf Sie stellen kann, und sind auch im Erbfall gern für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Branchenwissen und profitieren Sie von unserem Know-How. Vermeiden Sie viel Stress, Zeit und Ärger, indem Sie einen Immobilienverkauf im Alleingang wagen - mit IHV - Ihr Hausverkauf sind Sie nicht auf sich allein gestellt und investieren in einen Makler zu Ihrem Vorteil. Damit ein Erbe keine Belastung für Sie wird!