Nachfinanzierung

Nachfinanzierung – Wenn das Budget nicht reicht

Eine Nachfinanzierung wird nötig, wenn die ursprünglich kalkulierten Bau- oder Kaufkosten überschritten werden und das vorhandene Kapital sowie der bestehende Kredit nicht ausreichen. Typische Ursachen sind unterschätzte Baunebenkosten, ungeplante Sanierungen, Baumängel, Baupreissteigerungen oder vergessene Posten wie Außenanlagen und Küche.

Warum ist das wichtig?

Nachfinanzierungen sind teuer: Die Zinsen für den Nachfinanzierungskredit liegen häufig deutlich über dem Erstkredit, da die Bank ein höheres Risiko sieht – die Immobilie ist bereits bis zum Beleihungswert belastet, der Nachfinanzierungskredit muss nachrangig eingetragen werden. In Extremfällen lehnen Banken die Nachfinanzierung ab, und der Bauherr steht mit einem halbfertigen Rohbau da. Studien zeigen: Über 50 Prozent aller privaten Bauvorhaben überschreiten das Budget.

Beispiel: Familie Beck in Pforzheim baut ein Haus. Ursprüngliches Budget: 380.000 Euro (100 % finanziert). Tatsächliche Kosten: 428.000 Euro. Nachfinanzierungsbedarf: 48.000 Euro. Der Erstkredit hat 3,5 % Zins, die Nachfinanzierung wird mit 5,8 % deutlich teurer. Monatliche Mehrbelastung: 370 Euro. Über 10 Jahre: 44.400 Euro Mehrkosten allein für Zinsen und Tilgung der Nachfinanzierung.

Praxis-Tipp

Planen Sie von Anfang an einen Puffer von 10 bis 15 Prozent der Gesamtkosten ein. Lassen Sie die Kostenaufstellung von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen, bevor Sie die Finanzierung abschließen. Falls eine Nachfinanzierung unvermeidbar ist, fragen Sie zuerst bei Ihrer Erstbank an – sie kann die bestehende Grundschuld aufstocken, was günstiger ist als ein Zweitkredit bei einer anderen Bank.

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Selbstauskunft

Selbstauskunft – Der Fragebogen für Mietinteressenten

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Vermieter von Mietinteressenten ausfüllen lassen, um deren Eignung als Mieter zu prüfen. Sie enthält Fragen zu persönlichen Daten, Einkommen, Beschäftigungsverhältnis, Anzahl der einziehenden Personen und eventuellen Insolvenzverfahren. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Selbstauskunft auszufüllen – aber wer sie verweigert, verringert seine Chancen auf die Wohnung erheblich.

Warum ist das wichtig?

Das Datenschutzrecht begrenzt, was der Vermieter fragen darf. Zulässig sind: Name, Einkommen, Arbeitgeber, Personenzahl, Haustiere, ob ein Insolvenzverfahren läuft und ob Mietschulden bestehen. Unzulässig sind Fragen nach Familienplanung, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, sexueller Orientierung und ethnischer Herkunft. Bei unzulässigen Fragen hat der Mieter ein „Recht zur Lüge“. Die Selbstauskunft muss wahrheitsgemäß ausgefüllt werden – Falschangaben bei zulässigen Fragen können zur fristlosen Kündigung führen.

Beispiel: Bei einer Wohnungsbewerbung in Hamburg gibt der Mieter in der Selbstauskunft ein Nettoeinkommen von 3.200 Euro an, tatsächlich verdient er nur 2.100 Euro. Die Miete beträgt 850 Euro. Der Vermieter hätte bei korrekter Angabe nicht vermietet. Nachdem die Wahrheit herauskommt, kündigt er wegen arglistiger Täuschung – das Gericht bestätigt die Kündigung.

Praxis-Tipp

Als Vermieter: Verwenden Sie einen datenschutzkonformen Fragebogen und fragen Sie nur Zulässiges. Verlangen Sie zusätzlich Gehaltsnachweise der letzten drei Monate und eine SCHUFA-Auskunft. Als Mietinteressent: Bereiten Sie alle Unterlagen (Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, SCHUFA, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) vor der Besichtigung vor – Schnelligkeit ist ein Wettbewerbsvorteil.

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Eigentümerversammlung

Eigentümerversammlung – Das Parlament der Wohnungseigentümer

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Beschlussorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Mindestens einmal jährlich lädt der Verwalter zur ordentlichen Versammlung ein. Hier werden der Wirtschaftsplan beschlossen, die Jahresabrechnung genehmigt, der Verwalter bestellt oder abberufen und Instandhaltungsmaßnahmen beschlossen. Seit der WEG-Reform 2020 sind auch Online-Teilnahme und Umlaufbeschlüsse erleichtert worden.

Warum ist das wichtig?

Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle Wohnungseigentümer bindend – auch für Abwesende und für spätere Käufer einer Wohnung. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn die anwesenden oder vertretenen Eigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Für bauliche Veränderungen reicht seit 2020 die einfache Mehrheit. Wer einen Beschluss anfechten will, muss innerhalb eines Monats Klage beim Amtsgericht erheben.

Beispiel: In einer WEG in Mannheim mit 20 Einheiten findet die jährliche Versammlung statt. 14 Eigentümer (65 % der Miteigentumsanteile) sind anwesend oder vertreten. Tagesordnungspunkt 5: Erneuerung der Heizungsanlage für 95.000 Euro. 10 Eigentümer stimmen dafür, 4 dagegen. Der Beschluss ist wirksam und verpflichtet alle 20 Eigentümer zur anteiligen Kostentragung.

Praxis-Tipp

Nehmen Sie an jeder Eigentümerversammlung teil oder lassen Sie sich vertreten – nur so können Sie mitbestimmen. Prüfen Sie die Tagesordnung vorab und stellen Sie rechtzeitig Ergänzungsanträge. Wenn Sie eine Wohnung als Kapitalanlage kaufen, fragen Sie den Verwalter nach den Protokollen der letzten Versammlungen und prüfen Sie die Beschlusslage.

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Grenzbebauung

Grenzbebauung – Bauen an der Grundstücksgrenze

Von Grenzbebauung spricht man, wenn ein Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze ohne Abstandsfläche errichtet wird. Grundsätzlich schreiben die Landesbauordnungen Mindestabstände zum Nachbargrundstück vor – typischerweise 3 Meter oder 0,4-mal die Gebäudehöhe. Ausnahmen gelten für Garagen, Carports und Nebengebäude bis zu bestimmten Maßen sowie in Gebieten mit geschlossener Bauweise.

Warum ist das wichtig?

Die Abstandsflächenregelung beeinflusst direkt, wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück realisierbar ist. In innerstädtischen Lagen mit geschlossener Bauweise (Reihenhäuser, Blockrandbebauung) ist die Grenzbebauung sogar vorgeschrieben. Bei offener Bauweise muss der Mindestabstand eingehalten werden – Verstöße können zum Rückbau führen. Die Regeln variieren zwischen den Bundesländern erheblich: Bayern erlaubt Garagen bis 9 Meter Länge an der Grenze, NRW nur bis 6 Meter.

Beispiel: Auf einem Grundstück in Stuttgart (Bebauungsplan: offene Bauweise) plant der Eigentümer eine Garage direkt an der Grenze zum Nachbarn. Die Garage misst 6 × 3 Meter mit 2,80 Meter Wandhöhe. Nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg ist diese Grenzbebauung genehmigungsfrei erlaubt. Ein Wintergarten mit 3,5 Meter Höhe an gleicher Stelle wäre dagegen nicht zulässig.

Praxis-Tipp

Informieren Sie sich über die konkrete Landesbauordnung und den Bebauungsplan, bevor Sie an der Grenze planen. Holen Sie bei Grenzbauten die schriftliche Zustimmung des Nachbarn ein – auch wenn sie baurechtlich nicht erforderlich ist. Das vermeidet Nachbarschaftsstreit und juristische Auseinandersetzungen. Bei Unsicherheiten hilft eine Bauvoranfrage beim Bauamt.

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Jahresabrechnung WEG

Jahresabrechnung WEG – Transparenz über die Gemeinschaftsfinanzen

Die WEG-Jahresabrechnung ist die Pflichtabrechnung des Verwalters über alle Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft im abgelaufenen Wirtschaftsjahr. Sie muss nach § 28 WEG als reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Zufluss-Abfluss-Prinzip) erstellt werden und enthält sowohl die Gesamtabrechnung als auch die Einzelabrechnungen aller Eigentümer.

Warum ist das wichtig?

Die Jahresabrechnung ist das zentrale Kontrollinstrument der Eigentümer über die Finanzen ihrer Gemeinschaft. Häufige Fehler: Falsche Verteilerschlüssel, nicht berücksichtigte Zinserträge der Rücklage, fehlende Abgrenzung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Die Abrechnung wird in der Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss genehmigt. Wer Fehler entdeckt, muss den Beschluss innerhalb eines Monats anfechten – sonst wird er bestandskräftig.

Beispiel: WEG mit 8 Einheiten in Bielefeld. Gesamteinnahmen: 38.400 Euro (Hausgeldvorauszahlungen). Gesamtausgaben: 41.200 Euro (Bewirtschaftung 29.800 Euro, Zuführung Rücklage 8.400 Euro, Sonderumlage Treppenhausrenovierung 3.000 Euro). Nachzahlung gesamt: 2.800 Euro. Wohnung Nr. 4 (Anteil 115/1000): Einzelnachzahlung 322 Euro.

Praxis-Tipp

Vergleichen Sie die Einzelpositionen der Abrechnung mit dem Wirtschaftsplan – größere Abweichungen sollte der Verwalter erklären können. Fordern Sie Einsicht in die Belege, wenn Positionen unklar sind. Nutzen Sie die Abrechnungsdaten für Ihre Steuererklärung: Der nicht umlagefähige Anteil ist bei Vermietung als Werbungskosten absetzbar.

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Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen – Kredit mit nachrangiger Absicherung

Ein Nachrangdarlehen ist ein Kredit, der im Grundbuch hinter einer bereits bestehenden erstrangigen Grundschuld eingetragen wird. Bei einer Zwangsversteigerung wird der nachrangige Gläubiger erst bedient, nachdem der erstrangige vollständig befriedigt wurde. Dieses höhere Risiko spiegelt sich in deutlich höheren Zinssätzen wider – typischerweise 2 bis 5 Prozent über dem erstrangigen Darlehen.

Warum ist das wichtig?

Nachrangdarlehen schließen die Lücke zwischen dem erstrangigen Bankkredit und dem vorhandenen Eigenkapital. Sie werden von Bausparkassen, Landesförderbanken (als zinslose oder zinsgünstige Förderdarlehen) und privaten Geldgebern angeboten. Im Bereich der Immobilien-Projektentwicklung sind nachrangige Mezzanine-Darlehen ein gängiges Instrument. Für den Kreditnehmer ist entscheidend: Die monatliche Gesamtbelastung aus Erst- und Nachrangdarlehen muss tragbar sein.

Beispiel: Kauf einer Altbauwohnung in Weimar für 165.000 Euro. Eigenkapital: 15.000 Euro (9 %). Erstrangiges Darlehen: 130.000 Euro zu 3,6 %. Nachrangdarlehen der Landesförderbank: 20.000 Euro zu 1,5 % (zinsgünstig, da Förderprogramm). Gesamtfinanzierung: 150.000 Euro. Die monatliche Rate: 595 Euro (Erstdarlehen) + 108 Euro (Nachrangdarlehen) = 703 Euro.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie, ob Ihre Landesförderbank zinsverbilligte Nachrangdarlehen anbietet – Programme wie die L-Bank (Baden-Württemberg) oder die NRW.BANK gewähren Zuschüsse und günstige Nachrangmittel. Achten Sie darauf, dass das Nachrangdarlehen tilgungsfrei gestellt werden kann, falls der Cashflow knapp wird. Vermeiden Sie Nachrangdarlehen von privaten Anbietern mit überhöhten Zinsen.

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Sicherungsübereignung

Sicherungsübereignung – Eigentum übertragen zur Kreditsicherung

Bei der Sicherungsübereignung überträgt der Kreditnehmer das Eigentum an beweglichen Sachen (nicht an Grundstücken) an den Kreditgeber als Sicherheit. Die Besitzübertragung erfolgt nur mittelbar – der Schuldner behält den Besitz und die Nutzung. Im Immobilienbereich kommt die Sicherungsübereignung bei Gebäudezubehör, Inventar vermieteter Wohnungen und technischen Anlagen vor.

Warum ist das wichtig?

Wenn die Grundschuld auf der Immobilie nicht ausreicht oder bereits vollständig belastet ist, kann die Sicherungsübereignung von Einrichtungsgegenständen einer möblierten Vermietung oder von Gewerbeeinrichtung als zusätzliche Sicherheit dienen. Typisch ist dies bei Hotelfinanzierungen, wo das gesamte Inventar (Möbel, Küchentechnik, IT) sicherungsübereignet wird. Bei Privatimmobilien ist die Sicherungsübereignung selten, kann aber bei Photovoltaikanlagen oder hochwertigem Inventar vorkommen.

Beispiel: Ein Hotelier in Baden-Baden finanziert die Komplettrenovierung seines 40-Zimmer-Hotels für 1,2 Millionen Euro. Die Immobilie ist bereits mit 2,5 Millionen Euro Grundschuld belastet. Als Zusatzsicherheit übereignet er das neue Hotelinventar (Möbel, Küche, IT-Ausstattung) im Wert von 380.000 Euro sicherungshalber an die Bank. Er nutzt alles weiter, im Insolvenzfall könnte die Bank das Inventar verwerten.

Praxis-Tipp

Lassen Sie bei einer Sicherungsübereignung den Sicherungsvertrag von einem Anwalt prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Rückübereignung nach Tilgung vertraglich klar geregelt ist. Führen Sie ein detailliertes Inventarverzeichnis und halten Sie es bei Veränderungen aktuell. Die Sicherungsübereignung sollte nur als Ergänzung, nicht als Ersatz für eine Grundschuld dienen.

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Einheitswert

Einheitswert – Steuerliche Bewertungsgrundlage für Immobilien

Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgestellter Wert einer Immobilie, der als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer diente. In den alten Bundesländern basiert er auf Wertverhältnissen von 1964, in den neuen Bundesländern auf denen von 1935. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese veraltete Bewertung 2018 für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber zur Reform.

Warum ist das wichtig?

Die Grundsteuerreform, die ab 2025 gilt, ersetzt den Einheitswert durch neue Bewertungsmodelle. Je nach Bundesland kommen das Bundesmodell (Wert des Grundstücks plus Gebäude), das Flächenmodell (Bayern) oder das Bodenwertmodell (Baden-Württemberg) zum Einsatz. Für Immobilieneigentümer bedeutet das: Wer bisher dank niedrigem Einheitswert wenig Grundsteuer zahlte, kann künftig deutlich mehr zahlen – und umgekehrt. Die Grundsteuererklärung musste bis 2023 abgegeben werden.

Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Köln hat einen Einheitswert von 35.000 Euro (Basis 1964). Die Grundsteuer B lag bei 420 Euro jährlich. Nach dem neuen Bundesmodell wird der Grundsteuerwert auf 285.000 Euro festgestellt. Je nach Hebesatz der Stadt kann die neue Grundsteuer bei 380 bis 620 Euro liegen – eine Verschiebung, die alle Eigentümer betrifft.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid nach der Reform sorgfältig. Gegen fehlerhafte Bewertungen können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Achten Sie auf korrekte Angaben zu Wohnfläche, Baujahr und Bodenrichtwert. Bei Kapitalanlagen berechnen Sie die neue Grundsteuer als Teil der Bewirtschaftungskosten in Ihre Renditeplanung ein.

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Grundbuchauszug

Grundbuchauszug – Der Röntgenblick auf die Eigentumsverhältnisse

Der Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift des Grundbuchblatts einer Immobilie. Er zeigt die vollständige Rechts- und Belastungssituation: Eigentümer (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte und Wohnrechte (Abteilung II) sowie Grundschulden und Hypotheken (Abteilung III). Das Grundbuch wird bei den Amtsgerichten geführt.

Warum ist das wichtig?

Der Grundbuchauszug enthält alle Informationen, die über den rechtlichen Zustand einer Immobilie entscheiden. Eingetragene Grundschulden, Nießbrauchrechte oder Vorkaufsrechte mindern den Wert oder schränken die Nutzung ein. Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet 20 Euro, ein unbeglaubigter 10 Euro. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – Eigentümer, Kaufinteressenten mit Nachweis, Notare, Banken und bestimmte Behörden.

Beispiel: Vor dem Kauf eines Reihenhauses in Bonn zeigt der Grundbuchauszug: Eigentümer ist die Verkäuferin (Abteilung I). In Abteilung II ist ein lebenslange Wohnrecht zugunsten der 82-jährigen Mutter eingetragen. In Abteilung III stehen zwei Grundschulden: 180.000 Euro (Sparkasse) und 45.000 Euro (Bausparkasse). Ohne den Grundbuchauszug hätte der Käufer das Wohnrecht der Mutter nicht erkannt.

Praxis-Tipp

Bestehen Sie vor jeder Kaufentscheidung auf einem aktuellen Grundbuchauszug – nicht älter als drei Monate. Prüfen Sie besonders die Abteilung II auf versteckte Belastungen. Ihr Notar wird den Auszug anfordern, aber Sie sollten ihn selbst lesen und verstehen. Fragen Sie bei unklaren Einträgen den Notar um Erklärung.

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Kapitaldienstfähigkeit

Kapitaldienstfähigkeit – Können Sie sich den Kredit leisten?

Die Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die nachhaltige Fähigkeit eines Kreditnehmers, die vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen dauerhaft aus seinem verfügbaren Einkommen zu bedienen. Banken prüfen dieses Kriterium vor jeder Kreditvergabe anhand einer Haushaltsrechnung: Nettoeinkommen abzüglich aller Lebenshaltungskosten, bestehender Kreditraten und Unterhaltspflichten ergibt den frei verfügbaren Betrag.

Warum ist das wichtig?

Ohne nachgewiesene Kapitaldienstfähigkeit gibt es keinen Immobilienkredit. Banken verwenden Pauschalwerte für Lebenshaltungskosten: ca. 700-900 Euro für die erste Person im Haushalt und 250-350 Euro für jede weitere. Die monatliche Kreditrate darf in der Regel maximal 35 bis 40 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Einige Banken rechnen mit einem Stresszins von 6-8 Prozent statt dem tatsächlichen Zinssatz, um sicherzustellen, dass der Kredit auch bei steigenden Zinsen bedient werden kann.

Beispiel: Ehepaar Fischer, Nettoeinkommen zusammen 5.200 Euro. Lebenshaltung (Bankpauschale): 1.550 Euro. Autokredit: 280 Euro. Verfügbar für Wohnkosten: 3.370 Euro. Abzüglich Nebenkosten der Immobilie (350 Euro): maximale Kreditrate 3.020 Euro. Bei 3,5 % Zins und 2 % Tilgung ergibt das ein maximales Darlehensvolumen von rund 660.000 Euro.

Praxis-Tipp

Berechnen Sie Ihre Kapitaldienstfähigkeit vorab selbst und reichen Sie eine saubere Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung bei der Bank ein. Tilgen Sie vor der Kreditanfrage bestehende Konsumkredite – jede 100 Euro weniger Monatsrate erhöhen das mögliche Darlehensvolumen um rund 22.000 Euro. Ein befristeter Arbeitsvertrag oder eine kurze Beschäftigungsdauer senken die Kreditchancen erheblich.

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